Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Ärgerliches Bürgerbegehren – Nachdenken erlaubt

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von Jür­gen Wieck­mann

Bür­ger­be­geh­ren gegen Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil wegen Form­feh­ler vom Land­kreis Aurich abge­lehnt“. So lau­te­te die Eil­mel­dung von Radio Nord­see­wel­le am 28. Janu­ar um 19:08. Was da über den Ticker lief, ent­sprach so gar nicht den Infor­ma­tio­nen, die dem Akti­ons­bünd­nis aus dem inne­ren Zir­kel der Ent­schei­dungs­trä­ger erzählt wur­de.

eilmeldung radio nordseewelleEil­fer­tig bemüh­te man sich mit­zu­tei­len, dass damit nicht gemeint sei, ein Bür­ger­be­geh­ren gene­rell ver­hin­dern zu wol­len. Land­rat Harm-Uwe Weber habe ange­bo­ten, den Initia­to­ren hilf­reich bei­sei­te zu ste­hen, damit ein form­voll­ende­tes Bür­ger­be­geh­ren abge­ge­ben wer­den kön­ne. Im Rah­men der nun anlau­fen­den Wahr­heits­fin­dun­gen, glüh­ten beim Akti­ons­bünd­nis rund ein­ein­halb Stun­den die Dräh­te. Gegen 20:37 lief eine ent­spre­chen­de Fra­ge­stel­lung über den Ticker:

Falschmeldung von Radio Nordseewelle?“

Nicht nur die jour­na­lis­ti­sche Ehre ließ die Radio­re­dak­ti­on unver­züg­lich zurück­ti­ckern: „Die Kol­le­gen der ON mel­den es genau wie wir. Kei­ne Falsch­mel­dung. Unser Repor­ter war auch direkt vor Ort. Wir haben die Mel­dung aktua­li­siert. Herr Weber sag­te heu­te wei­ter, dass ein neu­er Antrag gestellt oder gegen die­sen Ent­scheid geklagt wer­den kann”.

Die Ursa­che der all­ge­mei­nen Ver­wir­rung, fin­det sich im Kreis­aus­schuss selbst.

latrineSchon eini­ge Wochen vor der Sit­zung mach­te eine Art „Latri­nen­pa­ro­le“ die Run­de, nach der Befür­wor­ter der Zen­tral­kli­nik die Ver­hin­de­rung eines Bür­ger­be­geh­rens nur noch über For­ma­li­tä­ten sahen. Eine Infor­ma­ti­on die a) plau­si­bel erschien, b) in der Quel­len­an­ga­be gesi­chert war und c) unab­hän­gig davon auch noch von ande­rer Sei­te bestä­tigt wur­de. Selbst­ver­ständ­lich ging die hie­si­ge Pres­se die­ser „Ver­mu­tung“ nach ohne wohl selbst damit zu rech­nen, dafür eine offi­zi­el­le Bestä­ti­gung zu erhal­ten.

Land­rat Weber reagier­te dar­auf so, wie ein Land­rat zu reagie­ren hat. Zum einen, dass eine Prü­fung rein for­mal und nicht poli­tisch zu erfol­gen habe und zum ande­ren, dass die­ses Ver­fah­ren fair voll­zo­gen wer­de. Damit bestä­tig­te der Land­rat ledig­lich eine vom Gesetz­ge­ber vor­ge­ge­be­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit.

Unbe­strit­ten bleibt jedoch, dass Weber über das bevor­ste­hen­de Bür­ger­be­geh­ren nicht son­der­lich erfreut sein kann. Fer­ner gibt es über die Aus­le­gung der Geset­ze immer Unter­schie­de – bis­wei­len sogar gewis­se „Ermes­sen­spiel­räu­me“.

Wäre es anders, könn­te man die Gerich­te abschaf­fen.

Zwischen politischer Interpretation und formaljuristischem Drahtseilakt

Ent­spre­chend wag­te der CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Hil­ko Ger­des schon mal einen Vor­stoß, mit der Erklä­rung, das Akti­ons­bünd­nis ope­rie­re mit fal­schen Zah­len und tra­ge damit zur Ver­wir­rung eher mal ”Irre­füh­rung” bei. Land­rat Weber set­ze noch einen drauf und erklär­te, das Akti­ons­bünd­nis habe ledig­lich die Inves­ti­ti­ons­kos­ten berück­sich­tigt, jedoch nicht lau­fen­de Betriebs­kos­ten der bestehen­den Kran­ken­häu­ser in Emden, Nor­den und Aurich.

1022-866029-zahlensuppe_8712566403790Ver­är­gert dürf­te nicht nur der Land­rat dar­über sein, dass sei­tens des Akti­ons­bünd­nis­ses die offi­zi­ell ver­mu­te­ten Bau­kos­ten für das Zen­tral­kli­ni­kum von 250 Mio € bezwei­felt wer­den und eher bei 320 Mio € lie­gen könn­ten – und das auf meh­re­ren Sei­ten mit Zah­len­ma­te­ri­al des Land­krei­ses begrün­det.

Natür­lich: am liebs­ten wäre es dem Land­rat, wür­de das Akti­ons­bünd­nis sei­nen Berech­nun­gen fol­gen und dann dürf­te das Zen­tral­kli­ni­kum nur 60 Mio. € kos­ten. Das kann man den Bür­gern natür­lich auch ver­kau­fen.

Dazu braucht man nur die mög­li­che För­de­rung durch das Land Nie­der­sach­sen in Höhe von 50 % ver­ges­sen und von den übrig geblie­be­nen rund 125 Mio. € die von der Stadt Emden zu zah­len­den Hälf­te abzie­hen. So kommt man ent­spannt auf die rund 60 Mio €. Natür­lich kann man das so machen.

Dabei wird bekannt­lich nur über Neu­bau­kos­ten gespro­chen. Was in die Infra­struk­tur für das Kran­ken­haus auf der Grü­nen Wie­se zu bezah­len ist, geht – buch­hal­te­risch gedacht – zu Las­ten der Gemein­de Süd­brook­mer­land. Nach Les­art des Land­rats, nichts, was den Haus­halt des Land­kreis in irgend­ei­ner Wei­se belas­ten könn­te. Im Sprach­ge­brauch der Kreis­ver­wal­tung lau­tet ein Grund für die Abwei­sung: ”nicht auf den Land­kreis her­un­ter­ge­bro­chen”.

Das auf die­ser Ebe­ne der Bewer­tung die Gesund­heits­aspek­te der Bür­ger eher kei­ne Rol­le spie­len, ver­steht sich dabei von selbst.

Dein Steuerzahler, das unbekannte Wesen

Michel-235x300Nun ist es selbst auf die­ser Ebe­ne völ­lig uner­heb­lich, wem die Kos­ten des Pro­jek­tes mit wel­chen Brü­chen auch immer auf­ge­bür­det wer­den – dem Land Nie­der­sach­sen oder der Gemein­de Süd­brook­mer­land. Am Ende des Tages sind es immer die Steu­er­gel­der der Bür­ger und eben die­se Bür­ger sind es, die der Ver­schleu­de­rung von Steu­er­gel­dern gene­rell Ein­halt gebie­ten wol­len.

Beson­ders amü­sant ist die Milch­mäd­chen-Rech­nung mit den auf die Gemein­de Süd­brook­mer­land abge­wälz­ten Kos­ten. Die wird sich zu gege­be­ner Zeit beim Land­rat noch bedan­ken, mög­li­cher­wei­se in dem sie ihren Anteil an der Kreis­um­la­ge zurück­fährt – zurück­fah­ren muss – und den Rest ihrer Finanz­not durch Gebüh­ren­er­hö­hung oder Strei­chung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung abfan­gen müs­sen, etwa für Ver­ei­ne oder inte­grier­te Gesamt­schu­len. Und wenn das alles nichts mehr nützt, gibt es – wie­der auf Land­kreis­ebe­ne – immer noch die Mög­lich­keit, die Kreis­um­la­ge für alle zu erhö­hen.

Man kann es sich also schön rech­nen und mit diver­sen Spal­ten der Buch­hal­tung kunst­voll und krea­tiv her­um­jon­glie­ren – wie immer man will: frü­her oder spä­ter kom­men die finan­zi­el­len Belas­tun­gen in der einen oder ande­ren Form als Boo­me­rang im Haus­halt des Land­krei­ses wie­der an.

Ehrenrettung für das Milchmädchen

MilchmädchenBei der­ar­ti­gen Über­le­gun­gen muss man aller­dings immer auf­pas­sen, sich nicht dem Vor­wurf aus­zu­set­zen, ein Milch­mäd­chen zu belei­di­gen. Doch mitt­ler­wei­le durch­schaut der Bür­ger die ver­wir­ren­den Defi­ni­tio­nen und die hohe Kunst der krea­ti­ven Buch­füh­rung. Es besteht also die Gefahr, dass nicht nur die Milch des Mäd­chens, son­dern vor allem die Bür­ger sau­er wer­den.

Genau das scheint ange­sichts der bevor­ste­hen­den Kom­mu­nal­wahl sogar beim Kreis­aus­schuss ange­kom­men zu sein. Dort näm­lich zeich­ne­te sich ein Patt ab und zwar – man ist erstaunt – durch die Stim­men der CDU. Die von der Kreis­ver­wal­tung vor­ge­leg­te Beschluss­emp­feh­lung woll­te man so nicht mit „unter­schrei­ben“. Für Land­rat Harm-Uwe Weber eine äußerst unan­ge­neh­me Lage, denn sei­ne Stim­me wäre dadurch die aus­schlag­ge­ben­de gewe­sen.

Die wohl der Wahr­heit am nächs­ten kom­men­de Über­schrift zur Ent­schei­dung des Kreis­aus­schus­ses wähl­te ON-Chef­re­dak­teur Ste­phan Schmidt:

Zwischen „grotesk“ und „salomonisch“.

Letzt­lich hat man sich wohl eine ver­que­re Lösung aus­ge­dacht, die im Grun­de einer Ver­ta­gung gleich­kommt. Noch am glei­chen Abend rief Land­rat Weber den Mit­un­ter­zeich­ner des Antrags, Jür­gen Reiß an. Das Ange­bot lau­te­te – im Duk­tus: lasst uns erst mal mit­ein­an­der reden, wir sagen Euch, was ihr noch zu beach­ten habt – und dann wird über den von Euch nach­ge­bes­ser­ten Antrag erneut ent­schie­den.

TelefonDie­ser Anruf und diver­se Inter­pre­ta­tio­nen was der Land­rat wohl gemur­melt haben könn­te, lös­te in Tei­len des Akti­ons­bünd­nis­ses erneut Irri­ta­ti­on aus. Eines steht schließ­lich außer Zwei­fel – der Kreis­aus­schuss hat das Bür­ger­be­geh­ren de fak­to und de jure abge­wie­sen. Doch die­se Tat­sa­che, von den Medi­en berich­tet, ersetzt natür­lich nicht den offi­zi­el­len Bescheid in schrift­li­cher Form – inklu­si­ve der jedem Bür­ger geläu­fi­gen Rechts­mit­tel­be­leh­rung. Etwa, dass dem Antrag­stel­ler nach § 37 der Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sung Hil­fe beim Ein­lei­ten von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren durch die Kreis­ver­wal­tung ver­pflich­tend vor­schreibt.

Nun mag Land­rat Harm-Uwe Weber ein net­ter Kerl sein, mit dem freund­li­chen Bemü­hen den Gesprächs­fa­den mit dem Akti­ons­bünd­nis auf höchs­ter Ebe­ne ein­zu­lei­ten. Dass das erst nach fast über einem Jahr geschieht, kann man bewer­ten wie man will – es ist bedeu­tungs­los.

bkastenGlei­ches gilt für Erzäh­lun­gen und Inter­pre­ta­tio­nen über Inhal­te des erwähn­ten Tele­fo­nats zwi­schen Land­rat Weber und dem offi­zi­el­len Ver­tre­ter des Akti­ons­bünd­nis­ses. Irrele­vant sind auch Mel­dun­gen aus der Medi­en­welt – sogar, ob es sich nach Ein­schät­zun­gen der Leser­schaft um eine Falsch- oder Rich­tig­mel­dung han­delt. Die Ein­lei­tung eines Bür­ger­be­geh­rens ist nun­mal ein rein ver­wal­tungs­recht­li­ches Ver­fah­ren. Für die­ses gel­ten bestimm­te Spiel­re­gel – und die sind ande­re, als hin­ter­grün­di­ge poli­ti­sche Gesprä­che – oder gar „deals“ im viel­leicht auch gemein­sa­men Inter­es­se einer Pro­blem­lö­sung.

Schon gar nicht steht hier noch zur Debat­te, ob ein Zen­tral­kli­ni­kum sinn­voll sein könn­te oder auch nicht. Hier gehen die Auf­fas­sun­gen bekannt­lich unver­söhn­lich aus­ein­an­der und weil das so ist, soll die Ent­schei­dung in die Hand des Bür­gers gelegt wer­den. So ein­fach ist das.

Alle Informationen sind zugänglich

Die vom CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Hil­ko Ger­des ver­brei­te­te Auf­fas­sung, das Akti­ons­bünd­nis ope­rie­re mit fal­schen Zah­len, mag sei­ne Ein­schät­zung sein. Ob die­se Ein­schät­zung zutref­fend ist oder nicht, kann jeder Bür­ger selbst über­prü­fen – zum Bei­spiel auf den Inter­net-Sei­ten

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die von den Befür­wor­tern des Vor­ha­bens betrie­ben wird. Auch auf den Sei­ten des Land­krei­ses kann sich der Bür­ger umfas­send infor­mie­ren. Im social-media gibt es gleich meh­re­re Online-Foren – dar­un­ter auch eines wel­ches sich Pro Zen­tral­kli­nik posi­tio­niert hat – und sogar eines von den Kri­ti­kern selbst betrie­be­nes ”Pro und Con­tra”.

Nun ist es in der Poli­tik üblich, vom mün­di­gen Bür­ger zu spre­chen, wenn die­ser den eige­nen Vor­stel­lun­gen folgt – ihn aber als „bauch­ge­fühlt“ und „unin­for­miert“ zu betrach­ten- ihn gar in die Ecke eines ahnungs­be­frei­ten Dum­mer­chens zu stel­len, wenn er den eige­nen Vor­stel­lun­gen nicht zu fol­gen gedenkt.

Winkeladvokaten brauchen die kurze Leine

Der­ar­ti­ge Urtei­le unter­lie­gen grund­sätz­lich der jeweils vor­herr­schen­den Defi­ni­ti­ons­macht. Dank Inter­net, wird die­se zuneh­mend gebro­chen – was die Bür­ger aller­dings vor die nicht zu unter­schät­zen­de Auf­ga­be stellt, sich in Sach­ver­hal­te und deren Beur­tei­lung aus ver­schie­de­nen Sicht­wei­sen ein­le­sen zu müs­sen – auch sol­che, die zwei­fels­frei kom­plex und ver­wir­rend sein kön­nen.

pressespiegelAuch das angeb­lich aus der Mode gekom­me­ne „Zei­tung lesen“ ist bei eigen­stän­di­ger Beur­tei­lung höchst hilf­reich. Das Infor­ma­ti­ons­zeit­al­ter ist eben nicht nur für soge­nann­te Ent­schei­dungs­trä­ger ein anstren­gen­des.

Die Poli­tik wäre also gut bera­ten, die Win­kel­ad­vo­ka­ten bei der for­mal­ju­ris­ti­schen Bewer­tung des Antra­ges auf ein Bür­ger­be­geh­ren an die kur­ze Lei­ne zu neh­men. Es wäre sogar rat­sam, sich beim zwar noch gel­ten­den, aber bereits zur Abschaf­fung vor­ge­se­he­nen Kos­ten­de­ckungs­vor­schlag nicht all zu pin­ge­lig anzu­stel­len. Nach die­sem Recht, muss ein Bür­ger­be­geh­ren eine kos­ten­de­cken­de Alter­na­ti­ve ent­hal­ten.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Gesetzgeber

Nie­mand wird bezwei­feln kön­nen, dass dies sinn­voll ist. Zumin­dest dürf­te jedem ein­sich­tig sein, dass ein Bür­ger­be­geh­ren, nach dem der Land­rat ver­pflich­tet wer­den könn­te, zwei mal im Jahr für den gesam­ten Land­kreis Frei­bier aus­zu­ge­ben, nicht im Sin­ne des Gesetz­ge­bers ist – wobei man anneh­men darf, dass für ein sol­ches Bür­ger­be­geh­ren eine brei­te Mehr­heit nicht aus­zu­schlie­ßen ist.

freibierGleich­wohl hat die poli­ti­sche Pra­xis gezeigt, dass die­ser begren­zen­de Pas­sus all zu ger­ne dazu ver­wen­det wird, um ernst­haft gemein­te Bür­ger­be­geh­ren an die Wand zu set­zen. Eine Art recht­lich abge­si­cher­ter „Miß­brauch“, für den man sogar ein gewis­ses Ver­ständ­nis auf­brin­gen kann. Schließ­lich sind Bür­ger­be­geh­ren für Ent­schei­dungs­trä­ger eine über­aus läs­ti­ge Ange­le­gen­heit.

Doch genau das sol­len sie auch sein. Das es über­haupt bis zu einem Bür­ger­be­geh­ren hat kom­men müs­sen, hat aller­dings tie­fe­re Ursa­chen.

Entscheidung gefällt – Parlament muss abnicken ?

Schon bevor die Öffent­lich­keit über die Plä­ne Zen­tral­kli­nik infor­miert wur­de – das The­ma also noch hin­ter ver­schlos­se­nen Türen im klei­nen Klün­gel erör­tert wur­de – hat­te der SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Wiard Sie­bels nach eige­nen Bekun­den, dem „Harm-Uwe“ nahe­ge­legt, von ers­ten Tag an die Bür­ger offen­siv in das Ver­fah­ren mit ein­zu­bin­den.

BürgerbeteiligungDem Land­rat, dem aus den eige­nen Rei­hen ein Poli­tik­stil „nach Guts­her­ren­art“ nach­ge­sagt wird, scheint die­sen Hin­weis sei­nes Genos­sen in der Bedeu­tung wohl unter­schätzt zu haben. Dem Ver­neh­men nach, sol­len selbst Insi­der „von den Socken“ gewe­sen sein, als der Land­rat eine Bespre­chung im Emder Rat­haus ein­be­rief und den erstaun­ten Teil­neh­mern aus Auf­sichts­rat, Betriebs­rat und zustän­di­gen Gre­mi­en erklär­te, dass man eine Zen­tral­kli­nik haben will.

Fast hat­te man den Ein­druck, Emdens Ober­bür­ger­meis­ter und der Auricher Land­rat wären nachts durch die Knei­pen gezo­gen, hät­ten sich „unter guten Freun­den“ gegen­sei­tig ihr Leid mit den durch­aus rea­len Pro­ble­men ihrer Kran­ken­häu­ser geklagt – und frei nach der Devi­se, die bes­ten Ideen hat man beim gepfleg­ten Bier­chen (ger­ne dür­fen es auch ein paar mehr sein) spon­tan, das Ding mit der Zen­tral­kli­nik erson­nen.

Mehr Demokratie wagen?

Das kann man sich durch­aus amü­sant vor­stel­len. Die Wahr­heit ist natür­lich eine ande­re. Sol­che Groß­pro­jek­te wer­den von lan­ger Hand „vor­ab ein­ge­tü­tet“ – durch­son­diert und abge­prüft – und zwar bevor sie in ein offi­zi­el­les par­la­men­ta­ri­sches Ent­schei­dungs­ver­fah­ren gehen.

mehr-demokratie-wagenSoweit so gut – nor­mal und pro­fes­sio­nell. Kri­tisch wird es aller­dings, wenn man anschlie­ßend sogar noch dem Par­la­ment vor­gau­kelt, es hät­te auf rele­van­ter Basis noch mit­zu­re­den – die Din­ge wären noch ”ent­schei­dungs­of­fen”.

So wur­de selbst dem UEK-Auf­sichts­rat gegen­über der Ein­druck ver­mit­telt, dass man doch ruhig mal eine Alter­na­ti­ve prü­fen kön­ne, also, ob das mit der Zen­tral­kli­nik viel­leicht sinn­voll sein kön­ne. Kos­tet auch nicht viel. Nun ja, wer will denn schon jeman­den ver­wei­gern über neue Lösungs­we­ge nach­zu­den­ken und die­ses Nach­den­ken auch prü­fen zu las­sen – jeden­falls dann, wenn man dabei im Glau­ben gelas­sen wird, dass sei letzt­lich noch ten­den­zi­ell unver­bind­lich.

Glei­ches wider­fuhr dann aber auch dem Kreis­tag, von dem letzt­lich ”nur” erbe­ten wur­de, das man prü­fen las­sen darf, ob eine Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil über­haupt mach­bar sei. Auch das lässt sich – seriö­ser Wei­se – nicht gleich in Bausch und Bogen ableh­nen oder gar ver­werf­lich fin­den.

Dann plötz­lich tauch­te ein Trä­ger­schafts­ver­trag auf, dem der Kreis­tag eben­falls zustim­men soll­te, sogar müss­te, da er unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung sei, um über­haupt För­der­mit­tel in Han­no­ver bean­tra­gen zu kön­nen, so begrün­de­te es der Land­rat.

Salamitaktik wie aus dem Lehrbuch

SalamiDen SPD-Frak­ti­ons­mit­glie­dern im Kreis­tag war spä­tes­tens jetzt klar, was hier gespielt wird – eine Sala­mi­tak­tik, wie aus dem Lehr­buch. Kri­ti­kern in den eige­nen Rei­hen, bläu­te der SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de und weber­treue Jochen Beek­huis dann auch ein, wer A sage, müs­se jetzt auch B sagen.

Nur der Abge­ord­ne­te Hel­mut Roß ver­wei­ger­te die ein­ge­for­der­te Frak­ti­ons­dis­zi­plin und stimm­te gegen den Ver­trag – wofür er sich dann auch eini­ge wohl unschö­ne Vor­wür­fe aus den eige­nen Rei­hen anhö­ren muss­te. Auch in der SPD geht man mit soge­nann­ten Abweich­lern nicht zim­per­lich um, vor allem dann nicht, wenn es die eige­ne Macht­ba­sis gefähr­den könn­te.

Die nächs­te „dicke Schei­be“ der Sala­mi, ver­such­te Land­rat Weber dem Kreis­aus­schuss abzu­trot­zen.

gerdesEine Mio € woll­te er bewil­ligt haben, da bereits etli­che Kos­ten für die Pla­nun­gen der Zen­tral­kli­nik ange­fal­len wären – und wei­te­re vor der Tür ste­hen. Auch hier stand der Kreis­aus­schuss mit dem Rücken an der Wand. Fakt ist: die zu bezah­len­den Rech­nun­gen lie­gen bereits auf dem Schreib­tisch. Letzt­lich kann der Kreis­aus­schuss gar nicht ableh­nen, es sei denn, er wür­de es zulas­sen wol­len, dass der Land­kreis die Rech­nun­gen erbrach­ter Leis­tun­gen ein­fach nicht bezahlt.

Spä­tes­tens jetzt platz­te wohl auch dem CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Hil­ko Ger­des der Kra­gen. Der Kreis­aus­schuss geneh­mig­te von der bean­trag­ten eine Mil­lio­nen ledig­lich 200.000 €, so das der Land­kreis die auf­ge­lau­fe­nen Rech­nun­gen für Pla­nungs­kos­ten bezah­len kann. Nicht mehr und nicht weni­ger.

Der Land­rat trugs mit Fas­sung, schließ­lich weiß er genau, dass wei­te­re Kos­ten ins Haus kom­men – und auch die müs­sen bezahlt wer­den. Das war nur der Anfang. Der durch­aus ehren­wer­te Wider­stand von Ger­des hat­te letzt­lich nur einen sym­bo­li­schen Wert.

Man merkt die Absicht und ist verstimmt

Nun mag „Sala­mi­tak­tik“ in poli­ti­schen Ent­schei­dungs­pro­zes­sen ein pro­fa­nes Mit­tel sein. Es gehört zum pro­fes­sio­nel­len Hand­werks­zeug und sei jedem zuge­bil­ligt. Wer so arbei­tet, wird sich aller­dings auch gefal­len las­sen müs­sen, dass bei einer so tief­grei­fen­den Ent­schei­dung, die abseh­bar die Kran­ken­haus­land­schaft in Ost­fries­land ein­schnei­dend ver­än­dern wird, die Sala­mi­tak­tik durch­schaut und von den Bür­gern nicht gebil­ligt wird.

salami2Erst recht, wenn man – erst auf der Druck der Öffent­lich­keit – die ein­ge­for­der­te Bür­ger­be­tei­li­gung mit einer Rekla­me­ver­an­stal­tung für die Zen­tral­kli­nik ver­wech­selt. So gesche­hen im April des ver­gan­ge­nen Jah­res mit den soge­nann­ten Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen. Hier fehl­te nur noch eine Musik­ka­pel­le und die Medi­en­show wäre als „Info­tain­ment-Kon­zept“ nahe­zu per­fekt gewe­sen. Bür­ger­be­tei­li­gung sieht jeden­falls anders aus.

Selbst Befür­wor­tern einer Zen­tral­kli­nik wird das durch­aus robus­te Agie­ren des Land­rats zuneh­men unheim­lich. Mit aller Macht soll die Zen­tral­kli­nik durch­ge­setzt wer­den.

Das aller­dings dürf­te nach Lage der Din­ge nicht ganz so glatt durch­ge­hen, wie es sich Land­rat Harm-Uwe Weber wohl hät­te wün­schen kön­nen. Dass dem Bür­ger­be­geh­ren statt­ge­ge­ben wer­den wird, steht eigent­lich nicht wirk­lich in Fra­ge. Ein paar for­mal­ju­ris­ti­sche Fin­ger­ha­ke­lei­en gehö­ren dazu – am Ende wird es einen Bür­ger­ent­scheid geben, der das Vor­ha­ben erst mal auf Eis legen wird.

Auch das ist eine Wahrheit

Die bin­den­de Wir­kung des Bür­ger­ent­scheids gilt ledig­lich für zwei Jah­re.

2018 kann der Kreis­tag oder ein dann amtie­ren­der Land­rat das The­ma erneut auf die Tages­ord­nung set­zen und die Bin­dung an den Bür­ger­ent­scheid sogar auf­he­ben. Letzt­lich ist die­ser Bür­ger­ent­scheid nichts wei­ter als eine Art Pau­se – ein soge­nann­tes „Memo­ran­dum“. Ver­hin­dert wäre die Zen­tral­kli­nik damit noch lan­ge nicht, auch wenn eini­ge Akti­vis­ten das ger­ne glau­ben wür­den.

wappen landkreisGespro­chen wird hier schließ­lich über ein Vor­ha­ben, wel­ches – sport­lich geplant – erst 2021 ans Netz gehen wird. Eine Zeit­pla­nung, die ohne­hin nicht sehr rea­lis­tisch ist. Das im Blick, wür­den sich selbst über­zeug­te Befür­wor­ter einer Zen­tral­kli­nik kei­nen Zacken aus der Kro­ne bre­chen, wenn sie einem sol­chen Bür­ger­ent­scheid nicht im Weg ste­hen.

Ob mit oder ohne Zen­tral­kli­nik – der­zeit ist vor allem wich­tig, dass die Koope­ra­ti­ons­struk­tu­ren zwi­schen der Stadt Emden und dem Land­kreis Aurich rea­li­siert wer­den. Drei  wirt­schaft­lich am sei­de­nen Faden hän­gen­de Kran­ken­häu­ser gesun­den schließ­lich nicht allein dadurch, dass man die nun mal gege­be­nen Pro­ble­me auf einen gemein­sa­men Hau­fen legt.

Selbst Befür­wor­ter einer Zen­tral­kli­nik wer­den ein­se­hen müs­sen, dass im ers­ten Schritt die bestehen­den Häu­ser so auf­ge­stellt wer­den müs­sen, dass sie den Haus­halts­po­li­ti­kern nicht den Schlaf rau­ben. Und das im Mit­ein­an­der und nicht Gegen­ein­an­der. Allein das ist eine Her­ku­les-Auf­ga­be und wird – das kann man garan­tie­ren – im Detail etli­che Ärger­nis­se mit sich brin­gen.

Nachdenken erlaubt

Schlu­ßend­lich geht es in die­sem Bür­ger­be­geh­ren aber um mehr als nur um das for­mal ein­ge­for­der­te Ja oder Nein zur Zen­tral­kli­nik. Es geht um eine gene­rel­le Wei­chen­stel­lung zur Fra­ge ”eine zen­tra­le Kli­nik” oder eine dezen­tral orga­ni­sier­te ost­frie­si­sche Kran­ken­haus-Land­schaft als Ver­bund­lö­sung.

Für bei­de Vari­an­ten gilt: der Weg wird nicht ein­fach sein. Nie­mand soll­te glau­ben, dass die vom Akti­ons­bünd­nis auf lan­ge Sicht favo­ri­sier­te „gesamtost­frie­si­sche Lösung“ ein ent­spann­ter Wald­spa­zier­gang sein könn­te. Ande­re Regio­nen zei­gen, dass eine sol­che Lösung mach­bar ist – aller­dings nur dann, wenn auch der poli­ti­sche Wil­le ent­spre­chend gege­ben ist. Das durch­zu­ste­hen, ist nur mach­bar, wenn Kom­mu­nal­po­li­ti­ker und Bür­ger gemein­sam dafür kämp­fen.

nachdenken

Doch so lan­ge hier Poli­ti­ker an der Macht sind, die jeden Tag erneut den Ein­druck hin­ter­las­sen, sich einer „Top-Down­stra­te­gie“ zu unter­wer­fen – und dabei den erklär­ten Wil­len „ihrer Bür­ger“ igno­rie­ren – deren Hal­tung eher mal als „bauch­ge­fühl­te Befind­lich­keits­stö­rung“ abqua­li­fi­zie­ren, sind sol­che Kon­zep­te, wie sie 2012 sogar vom Geschäfts­füh­rer des Emder Kli­ni­kums, Ulrich Pom­berg vor­ge­schla­gen wur­den, ins Reich der Träu­me­rei zu ver­ban­nen.

Statt des­sen bleibt wei­ter­hin das alt­rö­mi­sche „Tei­le und Herr­sche“ wir­kungs­mäch­tig. Leer gegen Aurich, Aurich gegen Emden, alle drei gegen Nor­den und Aurich gegen Witt­mund. Auf die­se Wei­se ist letzt­lich nur eines garan­tiert – am Ende des Tages ver­lie­ren alle – und vor allem die Bür­ger.

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