Ostfriesisches Klinik Journal

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Kommunalrechtler: Landrat Weber fehlt Sachkunde

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Prof. Dr. Thors­ten Koch

Aurich/Osnabrück (okj) – „Feh­len­de Sou­ve­rä­ni­tät und Sach­kun­de“ hat der Rechts­wis­sen­schaft­ler Pro­fes­sor Dr. Thors­ten Koch dem Auricher Land­rat Harm-Uwe Weber (SPD) vor­ge­hal­ten. Koch hat­te auf Bit­ten kri­ti­scher Bür­ger den soge­nann­ten Kon­sor­ti­al­ver­trag zur geplan­ten Zen­tral­kli­nik unter kom­mu­nal­recht­li­chen Gesichts­punk­ten gegen­ge­le­sen. Dabei fie­len Koch fünf Punk­te auf, die genau­er hät­ten bedacht wer­den müs­sen. Weber hat­te dar­auf­hin vor dem Kreis­tag erklärt, so einen Blöd­sinn schon lan­ge nicht mehr gehört zu haben. Die War­nun­gen des Fach­ju­ris­ten bezeich­ne­te Weber als „eines deut­schen Pro­fes­sors unwür­dig“.

Wer einen wis­sen­schaft­li­chen Dis­kurs gewohnt ist, kön­ne die Äuße­run­gen des Land­rats nur mit „erheb­li­chen Befrem­den zur Kennt­nis neh­men“, erklär­te Koch in einer per­sön­li­chen Stel­lung­nah­me. Offen­bar soll dar­über hin­weg­ge­täuscht wer­den, dass der Land­rat in der Sache kei­ne Argu­men­te vor­zu­brin­gen hät­te, beton­te Koch.

Koch: Landrat liegt neben der Sache

Weber hat­te erklärt, das bereits vor zehn Jah­ren die Ubbo-Emmi­us-Kli­ni­ken in pri­va­te Rechts­form umge­wan­delt wor­den sei. Aus die­sem Grun­de sei es nicht erfor­der­lich, den beab­sich­tig­ten Ver­kauf die­ser Betriebs­ge­sell­schaf­ten für ein Euro an die Zen­tral­kli­nik GmbH erneut aus­führ­lich zu begrün­den. Ein sol­cher Hin­weis, so Dr. Koch „liegt neben der Sache“. Bei dem Zen­tral­kli­ni­kum han­de­le es sich um ein neu­es und nach dem heu­te gel­ten­den Recht zu beur­tei­len­des Vor­ha­ben.

Der erfor­der­li­che Bericht, in dem unter umfas­sen­der Abwä­gung der Vor- und Nach­tei­le die höhe­re Wirt­schaft­lich­keit einer Auf­ga­ben­er­le­di­gung in der Rechts­form der GmbH dar­zu­le­gen ist, die­ne im Übri­gen der Vor­be­rei­tung der Beschluss­fas­sung der Ver­tre­tung. Der Kom­mu­nal­auf­sicht vor­ge­leg­te Doku­men­te rei­chen daher von vorn­her­ein nicht aus, so Koch. An der von mir ver­tre­te­nen Auf­fas­sung hal­te ich daher in vol­lem Umfan­ge fest, erklär­te Koch.

Aktionsbündnis: Webers Beschimpfung des Kommunalrechtlers ist ”Ohrfeige gegen die Bürger”

Auch aus Krei­sen des Akti­ons­bünd­nis­ses wur­de der Auf­tritt des Land­rats vor dem „immer­hin obers­ten poli­ti­schen Organ“ des Land­krei­ses – dem Kreis­tag – als „höchst unwür­dig“ bezeich­net. Auf­fäl­lig sei gewe­sen, dass der Land­rat auf wei­te­re Punk­te der kom­mu­nal­recht­li­chen Stel­lung­nah­me erst gar nicht ein­ging. Der Jurist Weber dürf­te sehr genau gewusst haben, dass die Anmer­kun­gen des ohrfeigeKom­mu­nal­recht­lers aus Osna­brück „ins Schwar­ze tref­fen“, heißt es im Akti­ons­bünd­nis. Anders kön­ne man sich nicht erklä­ren, war­um der Land­rat weit­ge­hend „bauch­ge­fühlt in Brass“ geriet. Vor dem Kreis­tag habe Weber nicht nur Prof. Dr. Thors­ten Koch in einer Wei­se ver­sucht „nie­der zu machen“, die unpar­la­men­ta­risch ist.

Dem Land­rat schei­ne ent­gan­gen zu sein, dass sich Bür­ger des Land­krei­ses hil­fe­su­chend an Dr. Koch gewen­det hat­ten. Der Auf­tritt des Land­rats im Kreis­tag, sei auch eine Ohr­fei­ge gegen­über den Bür­gern und Wäh­lern. Es stün­de Land­rat Weber gut zu Gesicht, sich für die­sen Auf­tritt zu ent­schul­di­gen. Auch einem Land­rat sei zuge­bil­ligt, dass ihm mal „die Pfer­de durch­ge­hen“. Gleich­wohl gel­te auch für den Haupt­ver­wal­tungs­be­am­ten des Land­krei­ses ein Mäßi­gungs­ge­bot.


Im Wortlaut

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