Enden (okj) – Notfallambulanzen können nicht kostendeckend finanziert werden. Pro Patient entstehen durchschnittliche Kosten von 120 Euro, von denen allerdings nur 32. Euro bezahlt werden. Der durch die Kostenträger (Versicherungswirtschaft) aufgebürdete Schaden beträgt deutschlandweit rund eine Milliarde Euro. Dies geht aus einer Antwort der Stadt Emden auf die Fragen des Emder Ratsherrn Wilfried Graf (DIE LINKE) vom 17. Februar 2015 hervor.
Weiter heißt es in dem Antwortschreiben, dass die Unterfinanzierung ambulanter Notfallversorgung „grundsätzlich auch das Zentralkrankenhaus betreffen würde“. Da wegen der Lage dieses Krankenhauses außerhalb der Städte Emden, Aurich und Norden die ambulante Notfallversorgung „mutmaßlich von weniger Patienten in Anspruch genommen werden würden“, könnten sich Defizite reduzieren. Absehbar sei, dass die kassenärztlichen Bereitschaftspraxen vor Ort häufiger in Anspruch genommen werden.
Denkbar wären ausgelagerte Notfallversorgungspraxen. Diese müssten allerdings Kosten und Risiken selbst tragen, so dass das neue Zentralkrankenhaus nicht die erwähnten Verluste aus der ambulanten Notfallbehandlung zu tragen hat.
Weitere Fragen des Abgeordneten Graf:
- Was genau regelt die Krankenhausbetriebsnummer
- Wieviel Geld wurde im Emder Klinikum bereits eingespart
Mit freundlicher Genehmigung des Ratsherrn Wilfried Graf veröffentlichen wir hier die 4‑seitige Antwort der Emder Stadtverwaltung, die auf Angaben des Geschäftsführers des Hans-Susemihl-Krankenhauses in Emden beruht.
Fragen zum Zentralkrankenhaus Faksimile Antwort Stadtverwaltung Emden Anfrage Linke 21.02.2015–1
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