Aurich/Norden (okj) – Die gesetzlichen Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Niedersachsen müssen nach Einschätzung der Linken im Auricher Kreistag gesenkt werden. Aus diesem Grund hat die Fraktion jetzt beantragt, dass der Kreistag mit einer entsprechenden Resolution den Appell der Organisation „Mehr Demokratie e.V.“ unterstützen soll. Darin werden „faire Bürgerentscheide“ als „direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene“ verlangt. Die formaldemokratischen und verwaltungsrechtlichen Hürden einer direkten Bürgerbeteiligung bezeichnete die Organisation als ”zahnlosen Papiertiger”. Die Kreistagssitzung, auf der über diesen Antrag entschieden wird, findet voraussichtlich am Mittwoch, dem 9. Dezember um 16 Uhr in der KVHS Aurich statt.
Wer die Bevölkerung mitnehmen und an wichtigen Entscheidungen beteiligen will, müsse unserem Antrag zustimmen können, erklärte die Kreistagsabgeordnete Blanka Seelgen. Der hohe Anforderungskatalog bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden habe in Niedersachsen dazu geführt, dass der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren mit über 44 Prozent im bundesdeutschen Vergleich extrem hoch liege.
In der Rangliste nehme das Land damit den drittletzten Platz ein. Grund für die Unzulässigkeit seien insbesondere der große Themenausschlusskatalog und hohe Anforderungen beim sogenannten Kostendeckungsvorschlag. „Wenn Bürgerinnen und Bürgern mit so hohen Hürden die Möglichkeit der Mitwirkung bei wichtigen Entscheidungen erschwert wird, müssen sich Politikerinnen und Politiker nicht darüber wundern, dass sich immer weniger Menschen an Wahlen beteiligen, betonte die Abgeordnete. Der Satz, die machen ja sowieso, was sie wollen, ist unter solchen Bedingungen nicht ganz unberechtigt“ erklärt Seelgen. Das müsse geändert werden.
Wie inzwischen bekannt wurde, hat das Aktionsbündnis für den Erhalt der Krankenhäuser in Emden, Aurich und Norden ein solches Bürgerbegehren verwaltungsrechtlich auf den Weg gebracht. Einzelheiten dazu werde man Ende der Woche bekannt geben. (Autor: Jürgen Wieckmann)
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beleben die kommunale Selbstverwaltung. Sie bedürfen aber fairer Ausgangsbedingungen. Für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene dürfen daher keine höheren Legitimationsbedingungen gelten als die für die gewählten kommunalen Vertretungsorgane bestehenden Anforderungen. Hier besteht in Niedersachsen gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Wortlaut:
Aufruf für Faire Bürgerentscheide in Niedersachsen (Mehr Demokratie e.V.)
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