Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Wohnortnahe Krankenversorgung auf dem Prüfstand

Aurich (okj) – Die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung ist Leit­ziel des Regio­na­len Raum­ord­nungs­pro­gramms (RROP), wel­ches vom Kreis­tag in Bäl­de als über­ar­bei­te­te Sat­zung ver­ab­schie­det wer­den soll. Zu dem vor­lie­gen­den Ent­wurf hat nun die GFA/FDP-Grup­pe im Auricher Kreis­tag eine Stel­lung­nah­me abge­ge­ben.

In dem Schrei­ben an Land­rat Harm-Uwe Weber (SPD) beton­te die Grup­pe, dass das Leit­ziel die­ses Pro­gramms auch die Sicher­stel­lung eines medizini­schen und pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gungs­net­zes in zumut­ba­rer Ent­fer­nung sei. JWI D 2384Mit der der geplan­ten Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil wäre das für für wei­te Tei­le des Land­krei­ses nicht gewähr­leis­tet. Die Pla­nun­gen wider­sprä­chen zugleich auch den Zie­len des Lan­des­raum­ord­nungs­pro­gramm (LROP) in Nie­der­sach­sen, beton­te die Grup­pe. Die Lan­des­re­gie­rung ver­lan­ge, dass Kran­ken­ver­sor­gung wohn­ort­nah sicher­ge­stellt wird.

Wei­ter heißt es in der Stel­lung­nah­me, die von Sig­rid Grie­sel (GFA), Wolfang Sie­vers (FDP) und Hans-Gerd Mey­er­holz (GFA) unter­zeich­net ist, dass die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung eine der ele­men­tars­ten Auf­ga­ben der Daseins­vor­sor­ge ist. Nach den Ziel­vor­ga­ben des LROP, müs­sen dazu die vor­han­de­nen zen­tral­ört­li­chen Ver­sor­gungs­funk­tio­nen der Mit­tel­zen­tren berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Der Land­kreis habe die­se bei Auf­ga­ben­be­wäl­ti­gung zu unter­stüt­zen. Der geplan­te Abzug der Kran­ken­häu­ser in Nor­den und Aurich mit dem Neu­bau in Georgs­heil ste­hen die­ser Vor­ga­be ent­ge­gen und bewir­ken zudem eine erheb­li­che Schwä­chung der Städ­te.

Schließung des Norder Krankenhauses schadet dem Tourismus

JWI G 3335In den Grund­zen­tren, zu denen auch Süd­brook­mer­land zäh­le, sei­en Ein­rich­tun­gen des täg­li­chen Bedarfs zu sichern und zu ent­wi­ckeln. Dazu gehört aller­dings nicht die Kran­ken­ver­sor­gung mit ent­spre­chen­den sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen. Auf­grund der fal­scher Ziel­set­zun­gen, wer­de aktu­ell aus Süd­brook­mer­land gefor­dert, die Gemein­de mit einem Son­der­sta­tus „Mit­tel­zen­trum“ zu ver­se­hen.

Die Autoren beto­nen, dass der Tou­ris­mus im Land­kreis Aurich, ins­be­son­de­re im Küs­ten­be­reich, ein bedeu­ten­des Stand­bein der regio­na­len Wert­schöp­fung sei. Das Regio­na­le Raum­ord­nungs­pro­gramm setzt hier­zu die Rah­men­be­din­gun­gen, um für den Tou­ris­mus intak­te Natur und Kul­tur zu erhal­ten, aber auch höhe­re Lebens- und Auf­ent­halts­qua­li­tät zu gewähr­leis­ten. Dazu zäh­le auch die wohn­ort­na­he Kran­ken­ver­sor­gung. Mit dem Abzug des Kran­ken­hau­ses aus Nor­den, wer­de die Ver­sor­gung im Krank­heits­fall für meh­re­re 100.000 Gäs­te jedoch ein­ge­schränkt.

Zentralklinik-Neubau: Notwendiger Ausbau der Verkehrswege am Naturschutz vorbei

20090529-98212Unzwei­fel­haft sei der Bau einer Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil eine wesent­li­che Infra­struk­tur­maß­nah­me, heißt es wei­ter in der Stel­lung­nah­me. Damit wür­den Frei­räu­me erheb­li­chen Umfan­ges in der Nähe von Natur­schutz­ge­bie­ten einer bau­li­chen Nut­zung zuge­führt. Zudem müss­ten Ver­kehrs­we­ge erheb­lich aus­ge­baut und ande­re Infra­struk­tur­maß­nah­men geschaf­fen wer­den. Die­se ste­he nicht nur im Gegen­satz zum gel­ten­den Regio­na­len Raum­ord­nungs­pro­gramm, son­dern son­dern wider­spre­che ein­deu­tig den Ziel­vor­ga­ben der Lan­des­re­gie­rung (LROP).

Die im regio­na­len Pro­gramm for­mu­lier­te Ziel­set­zung, nach dem die Stand­or­te der sta­tio­nä­ren medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung zu sichern sei, sofern sie wirt­schaft­li­che betrie­ben wer­den, kön­ne nicht hin­ge­nom­men wer­den. Erfah­rungs­ge­mäß hän­ge es von vie­len inter­nen wie exter­nen Fak­to­ren ab, ob ein Stand­ort wirt­schaft­lich betrie­ben wer­den kann. Im Land­kreis Aurich sei dies seit eini­gen Jah­ren nicht mehr der Fall. Das aller­dings habe nach­weis­lich mit erheb­li­chen inter­nen Unzu­läng­lich­kei­ten und Ver­säum­nis­sen zu tun.

Kostendeckungs-Prinzip bei Gesundheitsfürsorge fraglich

JWI C 2508Immer­hin gelän­ge es ande­ren kom­mu­na­len Kran­ken­haus­trä­gern, einen wirt­schaft­li­che Betrieb zu sichern. Selbst wenn ein wirt­schaft­li­cher Betrieb mit einer „schwar­zen Null“ nicht erreich­bar wäre, stel­le sich die poli­ti­sche Fra­ge, wie viel Wert die im Kreis­tag ver­tre­te­nen Par­tei­en und Grup­pen einer orts­na­hen medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung zumes­sen.

Hier stel­le sich die aus­schließ­lich poli­tisch zu beant­wor­ten­de Fra­ge, war­um man mehr­heit­lich gewillt sei für eine Viel­zahl frei­wil­li­ger Auf­ga­ben erheb­li­che Mit­tel auf­zu­wen­den und bewusst auch Unter­de­ckun­gen in Kauf nimmt, doch bei der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung nicht nur eine schwar­ze Null, son­dern einen Über­schuss erwirt­schaf­ten will. Bei einer der wich­tigs­ten Auf­ga­ben für die Bevöl­ke­rung dür­fe nicht das Kos­ten­de­ckungs­prin­zip gel­ten. Das füh­re nicht zwangs­läu­fig zu hohen Ver­lus­ten. Ein wirt­schaft­li­cher Betrie­be hän­ge ent­schei­dend von der Qua­li­tät der Geschäfts­füh­rung ab. (Autor: Jür­gen Wieck­mann)


Im Wortlaut:

fdp gfaStellungnahme GFA/FDP-Gruppe im Auricher Kreistag zur regionalen und landesweiten Raumordnung

 


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