Aurich (okj) – Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist Leitziel des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), welches vom Kreistag in Bälde als überarbeitete Satzung verabschiedet werden soll. Zu dem vorliegenden Entwurf hat nun die GFA/FDP-Gruppe im Auricher Kreistag eine Stellungnahme abgegeben.
In dem Schreiben an Landrat Harm-Uwe Weber (SPD) betonte die Gruppe, dass das Leitziel dieses Programms auch die Sicherstellung eines medizinischen und pflegerischen Versorgungsnetzes in zumutbarer Entfernung sei. Mit der der geplanten Zentralklinik in Georgsheil wäre das für für weite Teile des Landkreises nicht gewährleistet. Die Planungen widersprächen zugleich auch den Zielen des Landesraumordnungsprogramm (LROP) in Niedersachsen, betonte die Gruppe. Die Landesregierung verlange, dass Krankenversorgung wohnortnah sichergestellt wird.
Weiter heißt es in der Stellungnahme, die von Sigrid Griesel (GFA), Wolfang Sievers (FDP) und Hans-Gerd Meyerholz (GFA) unterzeichnet ist, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung eine der elementarsten Aufgaben der Daseinsvorsorge ist. Nach den Zielvorgaben des LROP, müssen dazu die vorhandenen zentralörtlichen Versorgungsfunktionen der Mittelzentren berücksichtigt werden müssen. Der Landkreis habe diese bei Aufgabenbewältigung zu unterstützen. Der geplante Abzug der Krankenhäuser in Norden und Aurich mit dem Neubau in Georgsheil stehen dieser Vorgabe entgegen und bewirken zudem eine erhebliche Schwächung der Städte.
Schließung des Norder Krankenhauses schadet dem Tourismus
In den Grundzentren, zu denen auch Südbrookmerland zähle, seien Einrichtungen des täglichen Bedarfs zu sichern und zu entwickeln. Dazu gehört allerdings nicht die Krankenversorgung mit entsprechenden stationären Einrichtungen. Aufgrund der falscher Zielsetzungen, werde aktuell aus Südbrookmerland gefordert, die Gemeinde mit einem Sonderstatus „Mittelzentrum“ zu versehen.
Die Autoren betonen, dass der Tourismus im Landkreis Aurich, insbesondere im Küstenbereich, ein bedeutendes Standbein der regionalen Wertschöpfung sei. Das Regionale Raumordnungsprogramm setzt hierzu die Rahmenbedingungen, um für den Tourismus intakte Natur und Kultur zu erhalten, aber auch höhere Lebens- und Aufenthaltsqualität zu gewährleisten. Dazu zähle auch die wohnortnahe Krankenversorgung. Mit dem Abzug des Krankenhauses aus Norden, werde die Versorgung im Krankheitsfall für mehrere 100.000 Gäste jedoch eingeschränkt.
Zentralklinik-Neubau: Notwendiger Ausbau der Verkehrswege am Naturschutz vorbei
Unzweifelhaft sei der Bau einer Zentralklinik in Georgsheil eine wesentliche Infrastrukturmaßnahme, heißt es weiter in der Stellungnahme. Damit würden Freiräume erheblichen Umfanges in der Nähe von Naturschutzgebieten einer baulichen Nutzung zugeführt. Zudem müssten Verkehrswege erheblich ausgebaut und andere Infrastrukturmaßnahmen geschaffen werden. Diese stehe nicht nur im Gegensatz zum geltenden Regionalen Raumordnungsprogramm, sondern sondern widerspreche eindeutig den Zielvorgaben der Landesregierung (LROP).
Die im regionalen Programm formulierte Zielsetzung, nach dem die Standorte der stationären medizinischen Versorgung zu sichern sei, sofern sie wirtschaftliche betrieben werden, könne nicht hingenommen werden. Erfahrungsgemäß hänge es von vielen internen wie externen Faktoren ab, ob ein Standort wirtschaftlich betrieben werden kann. Im Landkreis Aurich sei dies seit einigen Jahren nicht mehr der Fall. Das allerdings habe nachweislich mit erheblichen internen Unzulänglichkeiten und Versäumnissen zu tun.
Kostendeckungs-Prinzip bei Gesundheitsfürsorge fraglich
Immerhin gelänge es anderen kommunalen Krankenhausträgern, einen wirtschaftliche Betrieb zu sichern. Selbst wenn ein wirtschaftlicher Betrieb mit einer „schwarzen Null“ nicht erreichbar wäre, stelle sich die politische Frage, wie viel Wert die im Kreistag vertretenen Parteien und Gruppen einer ortsnahen medizinischen Versorgung zumessen.
Hier stelle sich die ausschließlich politisch zu beantwortende Frage, warum man mehrheitlich gewillt sei für eine Vielzahl freiwilliger Aufgaben erhebliche Mittel aufzuwenden und bewusst auch Unterdeckungen in Kauf nimmt, doch bei der medizinischen Versorgung der Bevölkerung nicht nur eine schwarze Null, sondern einen Überschuss erwirtschaften will. Bei einer der wichtigsten Aufgaben für die Bevölkerung dürfe nicht das Kostendeckungsprinzip gelten. Das führe nicht zwangsläufig zu hohen Verlusten. Ein wirtschaftlicher Betriebe hänge entscheidend von der Qualität der Geschäftsführung ab. (Autor: Jürgen Wieckmann)
Im Wortlaut:
Stellungnahme GFA/FDP-Gruppe im Auricher Kreistag zur regionalen und landesweiten Raumordnung
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