Sozialministerin Dr. Cornelia Rundt im Facebook {27.11.2015 – 12:51}
”Wir hatten heute im Bundesrat das Krankenhausstrukturgesetz auf der Tagesordnung. Ärgerlich ist nach wie vor, dass es nicht gelungen ist, die ungleichen Landesbasisfallwerte auf einen Nenner zu bringen. Das bedeutet für Niedersachsen eine nicht tragbare Benachteiligung bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser im Vergleich zu anderen Bundesländern. Allerdings gibt es auch Lichtblicke.
Dazu zählen ganz klar das Pflegestellenförderprogramm in Höhe von 660 Millionen Euro und der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro bundesweit, der an einen Pflegezuschlag gekoppelt wird. Das heißt für die Krankenhäuser, die mehr Pflegepersonal einstellen: Sie erhalten einen höheren Zuschlag. Damit wird ein weiter Anreiz gesetzt, mehr in das Pflegepersonal der Krankenhäuser zu investieren. Und das wiederum verbessert unmittelbar die Versorgung und Betreuung der Patientinnen und Patienten.”
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