Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Störfaktor Bürger unerwünscht

jwi_300okj-Kommentar
von Jürgen Wieckmann

Mit ein­ge­üb­ter Rou­ti­ne ver­ab­schie­de­te der Auricher Kreis­tag am gest­ri­gen Diens­tag 48 Tages­ord­nungs­punk­te. Von „Schul­ent­wick­lungs­plan“ über „Aus­wei­sung einer Lin­de als Natur­denk­mal“, „Ände­rung des Trä­ger­schafts­ver­tra­ges Zen­tral­kli­nik“ bis hin zur Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on im Teil­be­reich Fäkal­schlamm-Ent­sor­gung.

Auch kom­mu­na­le Par­la­men­te sind „Arbeits­par­la­men­te“. Was dort vor­aus­be­stimm­bar glatt abge­nickt wird, ist zuvor in diver­sen Aus­schüs­sen erar­bei­tet und ein­ge­tü­tet wor­den. Eine Kreis­tags-Sit­zung ist letzt­lich nichts wei­ter als eine Art „Rati­fi­zie­rung“ bereits aus­ge­han­del­ter Beschlüs­se. Ent­spre­chend bie­ten Kreis­tags­sit­zun­gen in der Regel kei­ne Über­ra­schun­gen. Für Zuhö­rer eine eher unspek­ta­ku­lä­re und bis­wei­len sogar recht öde Ver­an­stal­tung.

Linke führt CDU und SPD-Fraktion vor

Eine klei­ne Sen­sa­ti­on bot dies­mal aller­dings der Antrag der Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ten Blan­ka Seel­gen (DIE LINKE). Ihre Frak­ti­on bean­trag­te, der Kreis­tag möge einen Auf­ruf des Ver­eins „Mehr Demo­kra­tie“ für „fai­re Bür­ger­ent­schei­de in Nie­der­sach­sen“ unter­stüt­zen. Für den Kreis­tag wäre dies natür­lich nicht viel mehr als eine Art Lip­pen­be­kennt­nis gewe­sen – ohne Aus­wir­kung auf die in Nie­der­sach­sen gel­ten­den Rechts­nor­men zum Ver­fah­ren Bür­ger­be­geh­ren und Bür­ger­ent­scheid.

22ae71fe11http://www.mehr-demokratie.de/nds_faire_buergerentscheide.html

Demokratischer Offenbarungseid ?

Doch gemein­schaft­lich lehn­ten SPD und CDU die­sen Antrag mit Mehr­heit ab.

BürgerbeteiligungDafür votier­ten ledig­lich die Frei­en Wäh­ler, die Grü­nen, die GFA, FDP und die Frak­ti­on der Lin­ken. Auch wenn es in Par­la­men­ten eine klas­si­sche Übung ist, einen durch­aus sinn­vol­len Antrag nur des­halb abzu­leh­nen, weil er von der ”fal­schen Par­tei” kommt, so hat der Kreis­tag mit sei­ner Mehr­heit von CDU und SPD eine Ent­schei­dung getrof­fen, die offen­bart, was bei­de Frak­tio­nen von Bür­ger­be­tei­li­gung hal­ten. Näm­lich nichts. Das jeden­falls ist das mit die­ser Abstim­mung als par­la­men­ta­ri­scher und somit ernst zu neh­men­der Vor­gang in offe­ner Abstim­mung doku­men­tiert wor­den.

Das ist inso­fern bedeut­sam, weil der SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Johann Saat­hoff Mit­te des Jah­res mit per­sön­li­chem Ein­satz und wohl auch ehr­li­chen Her­zens ver­sucht hat­te, die etwas ver­un­glück­ten Ansa­gen des SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Jochen Beek­huis wie­der ein­zu­fan­gen. Die­ser hat­te erklärt, dass ein Bür­ger­be­geh­ren nichts nüt­zen wer­de, da das Pro­jekt Zen­tral­kli­nik alter­na­tiv­los sei.

Nach Inter­ven­ti­on durch Saat­hoff, bemüh­ten sich die Sozi­al­de­mo­kra­ten fast schon kam­pa­gnen­mä­ßig den Bür­gern zu ver­si­chern, dass es gera­de auch die SPD sei, die sich schon immer für mehr Bür­ger­be­tei­li­gung ein­ge­setzt habe. Dies gehö­re zur Tra­di­ti­on der SPD und selbst­ver­ständ­lich begrü­ße man das Enga­ge­ment der Bür­ger. Offen bleibt nach die­ser Abstim­mung, von wel­cher SPD Saat­hoff wohl gespro­chen haben mag. Die SPD-Frak­ti­on im Auricher Kreis­tag wird er wohl nicht gemeint haben kön­nen.

Kreistag lehnt Bürgerbefragung ab

kreishausSeel­gen leg­te in wei­ser Vor­aus­sicht eines sol­chen Abstim­mungs­ver­hal­tens einen zwei­ten Antrag nach. Unter der Über­schrift „Die Bevöl­ke­rung mit­neh­men – Bür­ger­be­fra­gung zur Zen­tral­kli­nik durch­füh­ren“ soll­te der Kreis­tag die Ver­wal­tung mit einer zeit­na­hen Durch­füh­rung einer Bür­ger­be­fra­gung zur geplan­ten Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil beauf­tra­gen. Im Gegen­satz zu einem Bür­ger­be­geh­ren oder gar Bür­ger­ent­scheid, hat eine sol­che Bür­ger­be­fra­gung kei­ne form­alde­mo­kra­ti­sche Bedeu­tung. Es han­delt sich ledig­lich um eine Art „amt­li­che Mei­nungs­um­fra­ge“, die für die poli­ti­schen Gre­mi­en kei­ne bin­den­de Wir­kung hat. Doch auch hier lehn­ten CDU und SPD mit ihrer Mehr­heit den Antrag ab.

Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­te, die dem Vor­ha­ben Zen­tral­kli­nik kri­tisch gegen­über ste­hen, berich­te­ten am Ran­de der Sit­zung, das CDU und SPD der­zeit beab­sich­ti­gen, mit ihrer Mehr­heit im Kreis­aus­schuss, das Bür­ger­be­geh­ren zu ver­hin­dern. Einen ers­ten Vor­stoß in die­se Rich­tung hat­te der CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Hil­ko Ger­des bereits ver­laut­ba­ren las­sen. Er bezich­tig­te das Akti­ons­bünd­nis mit Unwahr­hei­ten und fal­schen Zah­len zu ope­rie­ren.

Juristische Zermürbunstaktik ?

d8u0w1m6Mit einer sol­chen Ein­schät­zung ist im Prin­zip der Rechts­weg vor­ge­zeich­net, der bis zum Ober­lan­des­ge­richt in Lüne­burg rei­chen könn­te. Spä­tes­tens dort dürf­te das Urteil zuguns­ten des Akti­ons­bünd­nis­ses aus­fal­len.

Doch dar­um geht es dann gar nicht mehr. Das Ziel eines sol­chen Ver­fah­rens ist, das Bür­ger­be­geh­ren unter Aus­schöp­fung aller juris­ti­schen Spitz­fin­dig­kei­ten soweit wie mög­lich her­aus­zu­zö­gern. Das kann ein bis zwei Jah­re in Anspruch neh­men – mit nicht uner­heb­li­chen Kos­ten die dabei zwangs­läu­fig ent­ste­hen.

Allen im Kreis­tag dürf­te klar sein, dass ein Bür­ger­be­geh­ren und dar­an anschlie­ßen­der Bür­ger­ent­scheid das Pro­jekt Zen­tral­kli­nik mit hoher Wahr­schein­lich­keit kip­pen wird. Des­halb kann man davon aus­ge­hen, dass so ziem­lich alles ver­sucht wer­den wird, es gar nicht erst soweit kom­men zu las­sen.

wahlAller­dings – am 11. Sep­tem­ber 2016 ist in Nie­der­sach­sen Kom­mu­nal­wahl. Mit ihrem Abstim­mungs­ver­hal­ten im Kreis­tag haben SPD und CDU jeden­falls offen­bart, wel­chen Weg sie mög­li­cher­wei­se ein­zu­schla­gen geden­ken. Sel­ten ist auf par­la­men­ta­ri­scher Ebe­ne in die­ser Deut­lich­keit doku­men­tiert wor­den, was eine Mehr­heit dort in der poli­ti­schen All­tags­pra­xis von der oft beschwo­re­nen Bür­ger­be­tei­li­gung hält.


Im Wort­laut:

Anträ­ge ”DIE LINKE im Kreis­tag”

Fai­re Bür­ger­be­geh­ren unter­stüt­zen

Bür­ger­be­fra­gung zur Zen­t­ra­kli­nik


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