Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Ein Fall von Mobbing im Amt?

jwi_300okj-Kommentar
von Jürgen Wieckmann

Man reibt sich ver­wun­dert die Augen. Land­rat Harm-Uwe Weber (SPD) erklär­te auf Anfra­ge der Ost­frie­si­schen Nach­rich­ten, dass nach unbe­wie­se­nen Gerüch­ten der Chef­arzt der Kar­dio­lo­gie an der Ubbo-Emmi­us-Kli­nik in Aurich „gefähr­li­che Medi­zin“ betrei­be. Im Faden­kreuz steht der neue Links­herz­ka­the­der-Meß­platz am Stand­ort Aurich. In die­ser Abtei­lung sei­en „rei­hen­wei­se Leu­te gestor­ben“, lässt Land­rat Weber die Leser wis­sen. Doch auf kon­kre­te Nach­fra­ge, so betont Weber aus­drück­lich, habe es nie „kon­kre­te Daten und Fak­ten“ gege­ben. Doch wegen die­ser Gerüch­te, die die Form einer Hexen­jagd gehabt hät­ten, sei es nun zur Kün­di­gung gekom­men.

Mitt­ler­wei­le weiß jeder Face­book-Benut­zer, was einem wider­fah­ren kann, wenn man sich zu übler Nach­re­de hin­rei­ßen lässt. Der Land­rat, selbst Jurist, soll­te in sei­nem Stu­di­um gelernt haben, dass selbst bei einem star­ken Anfangs­ver­dacht, gene­rell die Unschulds­ver­mu­tung zu gel­ten hat. Wenn, wie behaup­tet „rei­hen­wei­se Leu­te gestor­ben“ sei­en, so ist das wohl eher ein Fall für die Staats­an­walt­schaft, die im Rah­men eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens den auf­ge­stell­ten Behaup­tun­gen nach­zu­ge­hen hat. Dabei sind Staats­an­walt­schaf­ten ange­hal­ten, auch ent­las­tend zu ermit­teln.

JWI G 4971Sich als obers­ter Dienst­herr und Land­rat auf den media­len Markt­platz zu stel­len und sich in die­ser Funk­ti­on als Wei­ter­ver­brei­ter böser Gerüch­te zu betei­li­gen, sie damit sogar zu ver­schär­fen, kann man sehr wohl als einen Skan­dal wer­ten, einer, der nicht mehr als „Infor­ma­ti­on­s­pan­ne“ durch­ge­hen kann.

Was bit­te ver­an­lass­te Land­rat Weber dazu, sich nicht an die Sprach­re­ge­lung des ärzt­li­chen Direk­tors der UEK, Dr. Egbert Held zu hal­ten? Die­ser hat­te wohl aus gutem Grund erklärt, dass die Erwar­tun­gen und Zeit­plan für die neue Abtei­lung der UEK nicht den Vor­stel­lun­gen ent­sprä­chen. Das kann man als „wenig kon­kre­te“ Aus­sa­ge wer­ten. Doch will man unter­stel­len oder auch nur glau­ben, dass die Gerüch­te zutref­fend sein könn­ten, beweist der ärzt­li­che Direk­tor mehr Rechts­ver­ständ­nis, als der gelern­te Jurist im Amt eines Land­rats.

Soll­te an den gegen den Chef­arzt erho­be­nen Vor­hal­ten nichts Gerichts­fes­tes übrig blei­ben, hat sich der Land­rat de fac­to und ggf. auch de jure unter Umstän­den an Mob­bing im Amt betei­ligt. Einem Arzt öffent­lich vor­zu­hal­ten, bei ihm wür­den „rei­hen­wei­se Leu­te ster­ben“, dafür dann selbst kei­ne Bele­ge vor­brin­gen zu kön­nen, ist jeden­falls kein Vor­gang, bei dem man zur Tages­ord­nung über­ge­hen könn­te.

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Bau­stel­le Links­herz­ka­the­ter-Meß­platz in Aurich

Da wäre der Land­rat wohl eher gefor­dert gewe­sen, sich schüt­zend vor den Chef­arzt zu stel­len – jeden­falls, wenn es für die­se Gerüch­te weder kon­kre­te Daten noch Fak­ten gibt und er hät­te zu ver­an­las­sen gehabt, dass ein staats­an­walt­schaft­li­ches Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wird. Zu lau­fen­den Ermitt­lungs­ver­fah­ren, Herr Land­rat, gibt es in die­sem unse­rem Rechts­staat eine sehr sinn­vol­le Übung. Man hat zu schwei­gen.

Ansons­ten sei die Fra­ge erlaubt, wel­chen Bären­dienst Weber mit sei­nen unbe­dach­ten Äuße­run­gen dem UEK-Ver­bund Aurich/Norden erwie­sen hat. Man erin­ne­re sich. Der Auf­bau des Links­herz­ka­the­der-Meß­plat­zes in Aurich geht auf eine Emp­feh­lung der Unter­neh­mens­be­ra­tung Bre­de­horst zurück. Mit die­sem medi­zi­ni­schen Ange­bot soll­ten die Erlö­se des Kran­ken­hau­ses ver­bes­sert und das Defi­zit abge­baut wer­den kön­nen. Das dürf­te sich bis auf wei­te­res erle­digt haben.

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