Krumhörn (okj) – Verärgert zeigte sich der SPD-Kreistagsabgeordnete Helmut Roß am Freitag über Führungsgenossen seiner Partei. In einer heute (29.1.) verbreiteten Stellungnahme an die „Verehrten MitbürgerInnen“, erklärte Roß, dass seit einigen Jahren erkennbar sei, dass für bestimmte SPD-Führungsgenossen „der Wählerauftrag und die Bestimmungen der Kommunalverfassung teilweise lästig sind“.
Roß war bei der gestrigen Kreisausschusssitzung ohne Stimmrecht zugegen. Auf dieser wurde der Antrag auf ein Bürgerbegehren mehrheitlich abgelehnt. Das erst in der Sitzung den Abgeordneten zur Kenntnis gegebenen Prüfzeugnis zum Bürgerbegehren, bezeichnete Roß als „reine Verhinderungsprüfung“. Diese, so Roß weiter, sei augenscheinlich nicht nur von der Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich gefertigt worden, sondern mit Hannover abgestimmt.
Die Ablehnung sei allerdings für alle frei und mitdenkenden Bürger und Bürgerinnen keine Überraschung, betonte Ross. Besonders ärgere ihn, wenn die SPD-Führung noch am 24.07.2015 öffentlichkeitswirksam erklärt, das „niemand, auch nicht die SPD, ein Bürgerbegehren ablehnen könne, dann allerdings anders entscheide. Gerüchte besagen jedoch, das intern schon immer gegenteilig gesprochen worden sei. Parteiintern seien die Führungsgenossen jedoch gezwungen worden, sich öffentlich zu einem Bürgervotum zu bekennen. Sollten diese Gerüchte zutreffen, sei das Bekenntnis zur Bürgerbeteiligung allerdings eines „mit gespaltener Zunge“.
Nach Auffassung von Roß, scheine eine „Verwaltungsblindheit“ vorzuherrschen, die selbst öffentliche Äußerungen des langjährigen SPD-Fraktionsvorsitzenden Erwin Wenzel nicht mehr wahrnehme. Wenzel hatte erklärt, das eine volle politische Unterstützung des Bürgerbegehrens notwendig sei.
Kritisch äußerte sich Roß auch zur Forderung an die Bürgerinnen und Bürger, in ihrem Antrag auf Bürgerbegehren auch Vorschläge zur besseren Bewirtschaftung der Krankenhäuser in Norden und Aurich zu unterbreiten. Dies bedeute im Umkehrschluss, so Roß, das Landrat Harm-Uwe Weber und der Geschäftsführer Jann-Wolfgang de Vries in den vergangenen Jahren dazu eher nicht in der Lage gewesen sind. Roß verwies in dem Zusammenhang auch auf Aussagen im SPD-Wahlkampf 2011 nach denen„die Krankenhäuser in Norden und Aurich auf hohem Niveau arbeiten” würden.
Dass den Antragstellern erst jetzt nach langer Zeit von der Kreisverwaltung Unterstützung angeboten wird, mag daran liegen, dass irgendjemand sich an § 37 der Niedersächsischen Kommunalverfassung erinnert hat, die diese Hilfe beim Einleiten von Verwaltungsverfahren verpflichtend vorschreibt, betonte Roß.
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