Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

SPD-Führungsgenossen mit gespaltener Zunge

Krum­hörn (okj) – Ver­är­gert zeig­te sich der SPD-Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­te Hel­mut Roß am Frei­tag über Füh­rungs­ge­nos­sen sei­ner Par­tei. In einer heu­te (29.1.) ver­brei­te­ten Stel­lung­nah­me an die „Ver­ehr­ten Mit­bür­ge­rIn­nen“, erklär­te Roß, dass seit eini­gen Jah­ren erkenn­bar sei, dass für bestimm­te SPD-Füh­rungs­ge­nos­sen „der Wäh­ler­auf­trag und die Bestim­mun­gen der Kom­mu­nal­ver­fas­sung teil­wei­se läs­tig sind“.

hroß2Roß war bei der gest­ri­gen Kreis­aus­schuss­sit­zung ohne Stimm­recht zuge­gen. Auf die­ser wur­de der Antrag auf ein Bür­ger­be­geh­ren mehr­heit­lich abge­lehnt. Das erst in der Sit­zung den Abge­ord­ne­ten zur Kennt­nis gege­be­nen Prüf­zeug­nis zum Bür­ger­be­geh­ren, bezeich­ne­te Roß als „rei­ne Ver­hin­de­rungs­prü­fung“. Die­se, so Roß wei­ter, sei augen­schein­lich nicht nur von der Kom­mu­nal­auf­sicht des Land­krei­ses Aurich gefer­tigt wor­den, son­dern mit Han­no­ver abge­stimmt.

Die Ableh­nung sei aller­dings für alle frei und mit­den­ken­den Bür­ger und Bür­ge­rin­nen kei­ne Über­ra­schung, beton­te Ross. Beson­ders ärge­re ihn, wenn die SPD-Füh­rung noch am 24.07.2015 öffent­lich­keits­wirk­sam erklärt, das „nie­mand, auch nicht die SPD, ein Bür­ger­be­geh­ren ableh­nen kön­ne, dann aller­dings anders ent­schei­de. Gerüch­te besa­gen jedoch, das intern schon immer gegen­tei­lig gespro­chen wor­den sei. Par­tei­in­tern sei­en die Füh­rungs­ge­nos­sen jedoch gezwun­gen wor­den, sich öffent­lich zu einem Bür­ger­vo­tum zu beken­nen. Soll­ten die­se Gerüch­te zutref­fen, sei das Bekennt­nis zur Bür­ger­be­tei­li­gung aller­dings eines „mit gespal­te­ner Zun­ge“.

blindNach Auf­fas­sung von Roß, schei­ne eine „Ver­wal­tungs­blind­heit“ vor­zu­herr­schen, die selbst öffent­li­che Äuße­run­gen des lang­jäh­ri­gen SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Erwin Wen­zel nicht mehr wahr­neh­me. Wen­zel hat­te erklärt, das eine vol­le poli­ti­sche Unter­stüt­zung des Bür­ger­be­geh­rens not­wen­dig sei.

Kri­tisch äußer­te sich Roß auch zur For­de­rung an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, in ihrem Antrag auf Bür­ger­be­geh­ren auch Vor­schlä­ge zur bes­se­ren Bewirt­schaf­tung der Kran­ken­häu­ser in Nor­den und Aurich zu unter­brei­ten. Dies bedeu­te im Umkehr­schluss, so Roß, das Land­rat Harm-Uwe Weber und der Geschäfts­füh­rer Jann-Wolf­gang de Vries in den ver­gan­ge­nen Jah­ren dazu eher nicht in der Lage gewe­sen sind. Roß ver­wies in dem Zusam­men­hang auch auf Aus­sa­gen im SPD-Wahl­kampf 2011 nach denen„die Kran­ken­häu­ser in Nor­den und Aurich auf hohem Niveau arbei­ten” wür­den.

Dass den Antrag­stel­lern erst jetzt nach lan­ger Zeit von der Kreis­ver­wal­tung Unter­stüt­zung ange­bo­ten wird, mag dar­an lie­gen, dass irgend­je­mand sich an § 37 der Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sung erin­nert hat, die die­se Hil­fe beim Ein­lei­ten von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren ver­pflich­tend vor­schreibt, beton­te Roß.

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