Hannover/Aurich (on/oz(okj) – SPD und Grüne in Hannover wollen den in der niedersächsischen Kommunalverfassung verankerten Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren abschaffen. Dies berichten die in Aurich erscheinenden Ostfriesischen Nachrichten (ON) in ihrer heutigen (22.03.) Ausgabe. Noch in diesem Sommer soll diese gesetzliche Vorgabe gestrichen werden, erklärte der SPD-Landtagsabgeordnete Wiard Siebels (SPD) auf Nachfrage der ON. Am heutigen Dienstag berät die Landesregierung in Hannover über die seit Monaten beabsichtigte Novellierung, bestätige ein Sprecher des Innenministerium der in Leer erscheinenden Ostfriesen-Zeitung (OZ) auf Anfrage.
Obwohl auch in Aurich bekannt war, dass der Kostendeckungsvorschlag historisch überholt ist, hatten Landrat Harm-Uwe Weber (SPD) und die SPD-Fraktion im Kreistag das Bürgerbegehren für den Erhalt der wohnortnahen Krankenhäuser im Kreisausschuss wegen des unzureichenden Kostendeckungsvorschlages zweimal scheitern lassen. „Wir sind gut vorbereitet, um ein Votum der Bürger für oder gegen eine Zentralklinik auch gerichtlich durchzusetzen“, heißt es aus Kreisen des Aktionsbündnisses. Dabei sei man sich sicher, den Prozess spätestens vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu gewinnen.
Der vor allen von SPD-Abgeordneten im Auricher Kreistag dem Aktionsbündnis aufgezwungene Rechtsweg über die Instanzen koste jedoch mehrere tausend Euro und könne unter Umständen ein bis zwei Jahre dauern. Sollte die von der Landesregierung in Hannover geplante Novellierung der Kommunalverfassung vom Parlament bestätigt werden, könnte sich die gerichtliche Auseinandersetzung erledigt haben. Eine dritte Abweisung des Bürgervotums sei dann nicht mehr möglich.
Wenige Minuten nach Bekanntwerden der Kreisausschuss-Sitzung am (16. 3.) machten viele Bürger im sozialen Netzwerk Facebook ihrem Unmut Luft. Auch Befürworter einer Zentralklinik kritisierten die Entscheidung der SPD-Abgeordneten im Kreisausschuss. Wieder andere verteidigten die Entscheidung, da sie sich an noch geltendes Recht gehalten habe.
Unverständnis äußerte auch der langjährige Vorsitzende des Auricher Sportvereins MTV Wilfried Thessen. In einem Leserbrief der ON schrieb Theessen: „Da hat doch meine Partei, ich bin seit 1972 Mitglied der SPD, sich vor einigen Jahren durchgesetzt und den Volksentscheid in die Niedersächsische Verfassung, gerade für kommunale Angelegenheiten, eingeführt und jetzt tun sich eben jene Spitzenvertreter (gerade der SPD, aber auch der CDU) schwer damit, den Souverän in einer wichtigen kommunalpolitischen Angelegenheit entscheiden zu lassen”.
Wegen dieser Abstimmung gegen ein Bürgerbegehren, kündigte das SPD-Kreistagsmitglied Helmut Ross am gestrigen Montag an, nicht wieder für die SPD zu kandidieren. Ross gehört zu den wenigen Abgeordneten, die von den Bürgern unabhängig vom Parteibuch 2011 direkt in den Kreistag gewählt wurden.
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