Aurich (okj) – Das Aktionsbündnis für den Erhalt der wohnortnahen Krankenhäuser in Norden, Aurich und Emden hat am heutigen Dienstag (19.04) die Klage gegen den Entscheid des Auricher Kreisausschusses vom 17.03.16 per Fax und Post an das Verwaltungsgericht in Oldenburg verschickt. Dies teilte am Dienstagabend die Auricherin Ingeborg Hartmann-Seibt mit. Sie ist eine der drei Unterzeichner des Bürgerbegehrens für einen Volksentscheid für oder gegen eine Zentralklinik im ostfriesischen Georgsheil. Der zuständige Kreisausschuss hatte die Möglichkeit der direkten Bürgerbeteilung bei dieser Frage aus formalen Gründen abgewiesen.
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