Aurich (okj) – Das Aktionsbündnis für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser wird gegen die Entscheidung des Landkreises, das Bürgerbegehren abzuweisen, Klage erheben. Dies wurde am Montag-Abend aus Kreisen des Aktionsbündnisses bekannt. Am morgigen Dienstag (12.4.) wird der Anwalt des Aktionsbündnisses beauftragt werden, die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Für diesen Klageweg wird das Aktionsbündnis Gerichtskosten in Höhe zwischen mindestens 2500.- bis 3000.- Euro aufzubringen haben. Aus diesem Grund wird in den nächsten Tagen eine offizielle Kontonummer bekannt gegeben, auf das Bürger zur Finanzierung des Rechtsweges Spenden einzahlen können. Bereits am Freitag (08.04.) hatte das Aktionsbündnis diesen Schritt beschlossen.
Das vor allem durch die Stimmen der SPD im Kreisausschuss abgewiesene Bürgerbegehren zwinge die Bürger leider nun, mit juristischen Mitteln dafür zu sorgen, dass sie beim Thema Zentralklinik in einem Volksentscheid ihr Votum abgeben dürfen. Bei diesem Volksentscheid seien alle wahlberechtigen Bürger gefragt – auch jene, die das Projekt Zentralklinik für sinnvoll erachten.
Vor diesem Hintergrund werden sich wahlkampfbetreibenden Kommunalpolitiker die Frage gefallen lassen müssen, warum Bürger ihr Recht auf Beteiligung bei der künftigen Gestaltung der Gesundheitsfürsorge in Ostfriesland erst vor Gericht erstreiten müssen, heißt es in Kreisen des Aktionsbündnisses.
Insbesondere für die hiesige SPD sei es extrem peinlich, das man gezwungen sei den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Noch im Juli 2015 hatte der Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff (SPD) in den in Aurich erscheinenden Ostfriesischen Nachrichten betont, die SPD sei seit jeher die Volks- und Bürgerpartei. Deshalb könne niemand ernsthaft gegen Bürgerbeteiligung sein.
Inakzeptable Varianten
Wie die in Leer erscheinende Ostfriesen-Zeitung in ihrem neuen online-aktuell Dienst im Internet berichtet, hatte das Aktionsbündnis mehrere Optionen. So hätte unter anderem die Möglichkeit bestanden, auf die geplante Gesetzesänderung zu warten. Die rot-grüne Landesregierung will direkte Demokratie erleichtern.
Voraussichtlich zum 1. November tritt deshalb ein neues Gesetz in Kraft, wonach Antragsteller eines Bürgerbegehrens keinen Kostendeckungsvorschlag mehr vorlegen müssen. Wie die OZ berichtet, läge das Risiko bei dieser Option darin, das viel Zeit vergehen würde, in der das Aktionsbündnis tatenlos den weiteren Planungen zur Zentralklinik zusehen müsste.
Eine weitere Variante wäre gewesen, einen erneuten Antrag zu stellen, der dem Landrat Harm-Uwe Weber (SPD) genehm gewesen wäre. Dies hätte unter Umständen bedeuten können, dass das Aktionsbündnis zur Finanzierung der UEK vorzuschlagen hätte, die Kreisumlage für alle Gemeinden zu erhöhen oder 150 Planstellen im UEK-Verbund Aurich/Norden zu streichen.
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