Aurich/Norden (okj) – Unter dem Namen „Verein UEK Standorte“ hat das Aktionsbündnis Klinikerhalt einen Verein gegründet, um das rechtliche Verfahren gegen den Landkreis Aurich finanzieren zu können. Hierzu wurde am vergangenen Freitag (27.5.) ein Spendenkonto bekanntgegeben. Der Verein sei damit auch in der Lage, bei Bedarf eine Spendenquittung auszustellen.
Der Kreisausschuss des Landkreises Aurich hatte mehrfach einen Antrag auf Bürgerbegehren für den Erhalt der UEK-Standorte in Aurich und Norden aus formalen Gründen abgewiesen. Bemängelt wurde ein unzureichender Kostendeckungsvorschlag, in dem dargelegt ist, wie die bestehenden Standorte wirtschaftlich geführt werden könnten.
Dieser in der Kommunalverfassung vorgeschriebene Kostendeckungsvorschlag, soll nach dem Willen der Landesregierung jedoch abgeschafft werden. Eine entsprechende Ratifizierung durch den Niedersächsischen Landtag wird nach der Kommunalwahl erwartet. Damit es im Verlauf eines Bürgerentscheides nicht mehr möglich ist, sich über ein Bürgerbegehren hinwegzusetzen und vollendete Tatsachen zu schaffen, sollen zudem als zulässig anerkannte Bürgerentscheide eine Sperrwirkung erhalten.
Eingereicht haben die Klage die Auricher Holger Rohlfing, Ingeborg Hartmann-Seibt und Jürgen Reiß, da das Aktionsbündnis selbst als Organisation kein Klagerecht hat. Der neu gegründete Verein, zu dessen Vorsitzenden der Auricher Ratsherr Hendrik Siebolds (Die Linke) gewählt wurde, soll sicherstellen, dass die drei Personen die Kosten des Verfahrens nicht aus privater Tasche zahlen müssen. Formal klagen sie als Privatpersonen.
Wie die Sprecherin des Aktionsbündnis in Norden, Margitta Schweers im sozialen Netzwerk Facebook erklärte, müsse im Landkreis Aurich die Bürgerbeteiligung auf dem Klageweg erstritten werden. Das Aktionsbündnis wolle, das die Bürger gefragt werden – unabhängig davon, ob sie eine Zentralklinik befürworten oder ablehnen. Dies sei schließlich ein in der Niedersächsischen Kommunalverfassung verbrieftes demokratisches Recht der Bürger.
Hendrik Siebolds betonte, der Kreistag hätte bereits im vergangenen Jahr einer Bürgerbefragung zustimmen können. , von dem nicht nur alle Wahlberechtigten, sondern alle Einwohnerinnen und Einwohner jeden Alters betroffen sind, müsse sicher sein, dass das Projekt in der Bevölkerung Akzeptanz findet, heißt es in der Begründung.
Trotz dieser Begründung lehnten SPD und CDU diesen Antrag ab, obwohl eine Bürgerbefragung lediglich als eine Art „amtliche Meinungsumfrage“ gilt. Anders als ein Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid, hat die Bürgerbefragung für die Politik keine bindende Wirkung.
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