Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Konsortialvertrag: Ohne angemessene Beratungen der Fraktionen eintüten?

1280px-landesmuseum_rathaus_emdenAurich/Emden (okj) – Der Land­kreis Aurich wie auch die Stadt Emden haben den Ent­wurf des soge­nann­ten Kon­sor­ti­al­ver­trags jetzt der Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht. Die­ser 28-Sei­ten umfas­sen­de Ent­wurf kann von inter­es­sier­ten Bür­ger auf den offi­zi­el­len Sei­ten des Land­krei­ses und der Stadt Emden abge­ru­fen wer­den. Glei­ches gilt für die Beschluss­vor­la­gen für den Emder Rat und den Auricher Kreis­tag. (Die genann­ten Doku­men­te sind zum down­load den Links hin­ter­legt). Es ist beab­sich­tigt, die­sen Ver­trag am 29.9.16 von bei­den Kom­mu­nal­par­la­men­ten in Emden und Aurich geneh­mi­gen zu las­sen.

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Im Auricher Kreis­tag hat Bündnis90/Die Grü­nen einen Antrag gestellt, in dem der noch amtie­ren­de Kreis­tag auf­ge­for­dert wird, die­se weit­rei­chen­de Ent­schei­dung dem von den Bür­gern neu gewähl­ten Kreis­tag zu über­las­sen. Auch im Emder Rat meh­ren sich die Stim­men der Abge­ord­ne­ten aller Par­tei­en, die ent­we­der Ände­rungs­an­trä­ge stel­len wol­len bzw. sich noch näher mit die­sem Ver­trags­werk und des­sen Fol­gen befas­sen möch­ten. Für inter­es­sier­te hat die Stadt Emden zusätz­lich die Sat­zung des Emder Kli­ni­kums, die der Trä­ger­ge­sell­schaft Zen­tral­kli­nik und die der Ubbo-Emmi­us-Kli­ni­ken  ein­ge­stellt.

Quel­le die­ser Doku­men­te ist das Bür­ger­infor­ma­ti­ons­sys­tem des Land­krei­ses und das der Stadt Emden. Hier kön­nen auch wei­te­re Doku­men­te ein­ge­se­hen wer­den.

Bürger sind aufgefordert sich selbst ein Bild über das Vertragswerk zu machen

jwi-g-1786OKJ emp­fiehlt allen Bür­gern, sich den Kon­sor­ti­al­ver­trag von den offi­zi­el­len Sei­ten her­un­ter zu laden und auf­merk­sam zu lesen. Wir sind der Auf­fas­sung, das bei die­sem The­ma die Bür­ger­be­tei­li­gung nicht wei­ter igno­riert wer­den darf. Das bedingt aller­dings auch, dass sich die Bür­ger mit einem Ver­trag beschäf­ti­gen soll­ten, der zwei­fels­frei kei­ne leich­te Lek­tü­re ist. In dem Ver­trag ist auch fest­ge­legt, wel­che finan­zi­el­len Mit­tel die bei­den Kom­mu­nen aus ihrem Haus­halt für das Vor­ha­ben bereit zu stel­len haben.

Die ein­ge­gan­ge­nen Ver­pflich­tun­gen sind rechts­ver­bind­lich und kön­nen von den Nach­fol­gern der der­zeit noch amtie­ren­den Kom­mu­nal­par­la­men­te in Emden und Aurich nicht zurück­ge­holt wer­den. Der Ver­trag erlischt nur dann, wenn ein Bür­ger­ent­scheid gegen eine Zen­tral­kli­nik aus­fällt oder die För­der­gel­der aus Nie­der­sach­sen nicht in der für erfor­der­lich gehal­te­nen Grö­ßen­ord­nung flie­ßen.

Bei einem Regie­rungs­wech­sel in Nie­der­sach­sen, ist die­se Mög­lich­keit nicht völ­lig aus­ge­schlos­sen. Auch vor die­sem Hin­ter­grund wird auf kom­mu­na­ler Ebe­ne der­zeit „auf die Tube gedrückt“ – da der Zeit­plan zur Rea­li­sie­rung des umfang­rei­chen Vor­ha­bens sehr eng gesteckt ist.


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