von Dr. med. Kai Wehkamp
(MPH, Klinik für Innere Medizin I, UK-SH Kiel)
KIEL (ärzteblatt.de) – Der Großteil der Krankenhauskosten in Deutschland wird heute über DRG-Fallpauschalen mit den Kostenträgern abgerechnet (DRGs = Diagnosis Related Groups). Für die Behandlungsfälle, bei denen der DRG-Erlös des Falles die tatsächlichen Kosten übersteigt, ergibt sich für das Krankenhaus ein Gewinn – die anderen Fälle sind entweder gerade noch kostendeckend oder eben defizitär.
Die der DRG-Abrechnung zugrundeliegenden Fallpauschalen werden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) auf Basis von in den Kalkulationskrankenhäusern erhobenen Ist-Kosten errechnet. Hinter der Pauschalierung steht die Idee, dass zwar im einzelnen Behandlungsfall höhere Gewinne oder Verluste erzielt werden können, dass sich diese aber über die durchschnittliche Schwere der Fälle eines Krankenhauses (den „Case-Mix“) wieder ausgleichen und es so im Durchschnitt zu einer fairen Vergütung der Krankenhausleistungen kommt.
Weiterlesen direkt bei: Dtsch Arztebl 2012; 109(39): A‑1912 / B‑1562 / C‑1534
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