Aurich/Osnabrück (okj) – „Fehlende Souveränität und Sachkunde“ hat der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Thorsten Koch dem Auricher Landrat Harm-Uwe Weber (SPD) vorgehalten. Koch hatte auf Bitten kritischer Bürger den sogenannten Konsortialvertrag zur geplanten Zentralklinik unter kommunalrechtlichen Gesichtspunkten gegengelesen. Dabei fielen Koch fünf Punkte auf, die genauer hätten bedacht werden müssen. Weber hatte daraufhin vor dem Kreistag erklärt, so einen Blödsinn schon lange nicht mehr gehört zu haben. Die Warnungen des Fachjuristen bezeichnete Weber als „eines deutschen Professors unwürdig“.
Wer einen wissenschaftlichen Diskurs gewohnt ist, könne die Äußerungen des Landrats nur mit „erheblichen Befremden zur Kenntnis nehmen“, erklärte Koch in einer persönlichen Stellungnahme. Offenbar soll darüber hinweggetäuscht werden, dass der Landrat in der Sache keine Argumente vorzubringen hätte, betonte Koch.
Koch: Landrat liegt neben der Sache
Weber hatte erklärt, das bereits vor zehn Jahren die Ubbo-Emmius-Kliniken in private Rechtsform umgewandelt worden sei. Aus diesem Grunde sei es nicht erforderlich, den beabsichtigten Verkauf dieser Betriebsgesellschaften für ein Euro an die Zentralklinik GmbH erneut ausführlich zu begründen. Ein solcher Hinweis, so Dr. Koch „liegt neben der Sache“. Bei dem Zentralklinikum handele es sich um ein neues und nach dem heute geltenden Recht zu beurteilendes Vorhaben.
Der erforderliche Bericht, in dem unter umfassender Abwägung der Vor- und Nachteile die höhere Wirtschaftlichkeit einer Aufgabenerledigung in der Rechtsform der GmbH darzulegen ist, diene im Übrigen der Vorbereitung der Beschlussfassung der Vertretung. Der Kommunalaufsicht vorgelegte Dokumente reichen daher von vornherein nicht aus, so Koch. An der von mir vertretenen Auffassung halte ich daher in vollem Umfange fest, erklärte Koch.
Aktionsbündnis: Webers Beschimpfung des Kommunalrechtlers ist ”Ohrfeige gegen die Bürger”
Auch aus Kreisen des Aktionsbündnisses wurde der Auftritt des Landrats vor dem „immerhin obersten politischen Organ“ des Landkreises – dem Kreistag – als „höchst unwürdig“ bezeichnet. Auffällig sei gewesen, dass der Landrat auf weitere Punkte der kommunalrechtlichen Stellungnahme erst gar nicht einging. Der Jurist Weber dürfte sehr genau gewusst haben, dass die Anmerkungen des Kommunalrechtlers aus Osnabrück „ins Schwarze treffen“, heißt es im Aktionsbündnis. Anders könne man sich nicht erklären, warum der Landrat weitgehend „bauchgefühlt in Brass“ geriet. Vor dem Kreistag habe Weber nicht nur Prof. Dr. Thorsten Koch in einer Weise versucht „nieder zu machen“, die unparlamentarisch ist.
Dem Landrat scheine entgangen zu sein, dass sich Bürger des Landkreises hilfesuchend an Dr. Koch gewendet hatten. Der Auftritt des Landrats im Kreistag, sei auch eine Ohrfeige gegenüber den Bürgern und Wählern. Es stünde Landrat Weber gut zu Gesicht, sich für diesen Auftritt zu entschuldigen. Auch einem Landrat sei zugebilligt, dass ihm mal „die Pferde durchgehen“. Gleichwohl gelte auch für den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises ein Mäßigungsgebot.
Im Wortlaut
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