Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Bürgerbegehren pro Zentralklinik: Eppmanns schlechter PR-Gag

jwi_300okj-Kommentar
von Jürgen Wieckmann

In Krei­sen des Akti­ons­bünd­nis Kli­ni­ker­halt, wird sie schon lan­ge als „Epp­manns haus­ei­ge­ne Bür­ger­initia­ti­ve“ betrach­tet – die erst kürz­lich ins Leben geru­fe­ne PR-Trup­pe aus Süd­brook­mer­land. Im For­mat einer Bür­ger­initia­ti­ve hat sie sich auf die Fah­nen geschrie­ben, für die geplan­te Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil Rekla­me zu machen. Das ist ihr gutes Recht und wenn man all­ge­mei­nen Umfra­gen glau­ben schen­ken darf, hal­ten im Land­kreis Aurich etwa 30 Pro­zent der Bür­ger eine Zen­tral­kli­nik für sinn­voll.

buergerentscheidEpp­mann wäre nicht Epp­mann, wenn er nicht alles dafür tun wür­de, dass sich auch die­se 30 Pro­zent in der Öffent­lich­keit bemerk­bar machen und das Feld nicht allein den Kri­ti­kern über­las­sen bleibt. Soweit lässt sich das noch unter rein sport­li­chen Gesichts­punk­ten ein­ord­nen.

Doch der neu­es­te PR-Gag, nun ein Bür­ger­be­geh­ren für eine Zen­tral­kli­nik auf den Weg zu brin­gen, wirkt wie „bauch­ge­fühl­ter Aktio­nis­mus“. Zumin­dest schei­nen die Initia­to­ren nicht zurei­chend über den Cha­rak­ter, Sinn und Zweck von Bür­ger­ent­schei­den nach­ge­dacht zu haben.

Die­se sind vor allem des­halb in der Kom­mu­nal­ver­fas­sung ver­an­kert wor­den, um Bür­gern die Opti­on ein­zu­räu­men, Beschlüs­se der gewähl­ten Ver­tre­ter – etwa im Kreis­tag – auf „glei­cher Augen­hö­he“ auch „kas­sie­ren“ zu kön­nen. Ent­spre­chend hat ein Bür­ger­ent­scheid die glei­che Bedeu­tung und Gewicht, wie ein Beschluss des obers­ten poli­ti­schen Organs im Land­kreis Aurich, dem Kreis­tag.

Sachlich schlicht unsinnig

unsinnEin Bür­ger­ent­scheid kann des­halb nur dort sinn­voll sein, wo Beschlüs­se oder Ent­schei­dun­gen in eben die­sen Gre­mi­en gefällt wer­den, mit denen die Bür­ger nicht ein­ver­stan­den sind. Das trifft bei der Initia­ti­ve Pro Zen­tral­kli­nik bekannt­lich nicht zu. Sie stellt sich eben nicht gegen die Beschlüs­se des Kreis­ta­ges, son­dern hält sie für rich­tig. Das braucht kei­nen Bür­ger­ent­scheid.

Anders wäre es, hät­te sich der Kreis­tag mit sei­ner Mehr­heit gegen die Zen­tral­kli­nik ent­schie­den. Dann wäre das Instru­ment Bür­ger­ent­scheid das Mit­tel der Wahl – mit dem Ziel, die­sen für falsch gehal­te­nen Beschluss zu kas­sie­ren.

Doch das steht gar nicht zur Debat­te, wes­we­gen man das gan­ze wirk­lich nur als „PR-Gag“ betrach­ten kann – aller­dings ein sehr schlech­ter. Das pro­ble­ma­ti­sche dar­in ist näm­lich, dass nun jede Men­ge Ver­wir­rung ent­ste­hen wird. Hier aller­dings ver­langt der Gesetz­ge­ber bei Bür­ger­ent­schei­den größt­mög­li­che Klar­heit in der Fra­ge­stel­lung – die zudem auch nicht als Sug­ges­tiv­fra­ge gestellt wer­den darf.

Verwirrspiel als taktische Variante?

verwirrung_1Um sol­che und ande­re Unklar­hei­ten in der Fra­ge­stel­lung im Rah­men des mög­li­chen zu ver­mei­den, hat­te das Akti­ons­bünd­nis Kli­ni­ker­halt die Fra­ge­stel­lung auf der Basis der Unter­schrif­ten­samm­lung Anfang des ver­gan­ge­nen Jah­res auf­ge­setzt. Über 22.000 Bür­ger spra­chen sich mit ihrer Unter­schrift für den Erhalt der drei Kran­ken­häu­ser in Nor­den, Emden und Aurich aus.

Doch genau die­se Fra­ge gefällt den Befür­wor­tern nicht – was nach­voll­zieh­bar ist. Sie ver­tre­ten schließ­lich die Hal­tung, dass eine Zen­tral­kli­nik alter­na­tiv­los sei und die bestehen­den Kran­ken­häu­ser nicht zukunfts­fä­hig. Des­halb hal­ten sie die Fra­ge zum Erhalt der bestehen­den Häu­ser für schlicht­weg falsch – bzw. erklä­ren, das sie sich gar nicht mehr stellt. Das mag aus Sicht der Befür­wor­ter durch­aus so sein, kann aller­dings nicht bedeu­ten, dass die Fra­ge nach dem Erhalt der bestehen­den Häu­ser gar nicht mehr gestellt wer­den darf.

Aktuelle Kernfrage: Wollen die Bürger überhaupt mitentscheiden?

wwwwwAller­dings schei­nen die Initia­to­ren des Bür­ger­be­geh­rens für eine Zen­tral­kli­nik sich noch nicht zurei­chend mit dem Ver­fah­rens­weg für Bür­ger­ent­schei­de befasst zu haben. Bei der jetzt anste­hen­den Ent­schei­dung des Kreis­aus­schuss zum vor­lie­gen Antrag „Bür­ger­be­geh­ren“ geht es noch gar nicht um die Fra­ge, ob man eine Zen­tral­kli­nik für sinn­voll erach­tet oder auch nicht.

Es geht hier ein­zig und allein um die form­alde­mo­kra­ti­sche Fest­stel­lung, ob die Bür­ger im Land­kreis Aurich über­haupt einen Bür­ger­ent­scheid bei die­ser Fra­ge wol­len. Theo­re­tisch könn­te der erfor­der­li­che Anteil an Stim­men für die­sen Bür­ger­ent­scheid nicht aus­rei­chen, womit sich dann die Ein­lei­tung eines Bür­ger­ent­scheids erle­digt hät­te.

Beide Seiten gemeinsam für Bürgerentscheid?

Doch mitt­ler­wei­le haben sich Befür­wor­ter wie Kri­ti­ker des Vor­ha­bens dafür aus­ge­spro­chen, einen janeinBür­ger­ent­scheid her­bei zu füh­ren. Vor die­sem Hin­ter­grund, könn­ten sogar Claus Epp­mann und sei­ne Bür­ger­initia­ti­ve, der hal­be Kreis­tag und sogar Land­rat Harm-Uwe Weber gemein­sam mit dem Akti­ons­bünd­nis Kli­ni­ker­halt auf der Stra­ße ste­hen und dafür wer­ben, dass die Bür­ger ihre Unter­schrift für die Ein­lei­tung des eigent­li­chen Bür­ger­ent­scheids leis­ten.

Erst danach geht es um die Sache selbst – mit der kla­ren Fra­ge, ob die Men­schen wol­len, dass die bestehen­den Kran­ken­häu­ser erhal­ten blei­ben oder nicht. Die Befür­wor­ter der Zen­tral­kli­nik, die – wie alle Bür­ger im Land­kreis dazu auf­ge­ru­fen sind ihr Votum abzu­ge­ben, wer­den die­se Fra­ge dann mit Nein zu beant­wor­ten haben.

Hoffnung auf weise Entscheidung im Kreisausschuss

Bleibt zu hof­fen, dass sich der Kreis­aus­schuss, der nun über die vor­lie­gen­den Anträ­ge zu ent­schei­den hat, sich von dem PR-Gag nicht auch noch ver­wir­ren lässt. Schließ­lich hat die Befür­wor­ter-Initia­ti­ve nicht vor die bis­he­ri­gen Kreis­tags­be­schlüs­se in Sachen Zen­tral­kli­nik anzu­fech­ten. Sie sind nach eige­nem Bekun­den eher ange­tre­ten, um für eben die­se Beschlüs­se bei den Bür­gern zu wer­ben. Inso­fern ein schlicht witz­lo­ser Antrag für einen Bür­ger­ent­scheid „Pro Zen­tral­kli­nik“ – den das obers­te poli­ti­sche Gre­mi­um in genau die­sem Sin­ne bereits beschlos­sen hat.


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