Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Bürgerbegehren Pro Zentralklinik wahrscheinlich rechtsmissbräuchlich

Osnabrück/Aurich (okj) – Das Bür­ger­be­geh­ren der Initia­ti­ve „Pro Zen­tral­kli­nik“ ist nach Ein­schät­zung des Fach­an­walts für Kom­mu­nal­recht, Prof. Dr. Thors­ten Koch unzu­läs­sig. Sowohl der Rat der Stadt Emden wie auch der Auricher Kreis­tag habe bereits zuguns­ten der Zen­tral­kli­nik votiert. Somit kom­me einem befür­wor­ten­den Antrag kein Rechts­schutz­be­dürf­niss zu, so Koch. Bekannt­lich habe ein erfolg­rei­cher Bür­ger­ent­scheid die Wir­kung eines Beschlus­ses des Rates bzw. Kreis­ta­ges. Einer ent­spre­chen­den Beschluss­fas­sung durch Bür­ger­ent­scheid sei damit die Grund­la­ge ent­zo­gen, ein dar­auf gerich­te­tes Bür­ger­be­geh­ren rechts­miss­bräuch­lich. Im übri­gen dürf­ten Bür­ger­ent­schei­de exis­tie­ren­den Beschlüs­sen recht­lich nichts hin­zu­ge­fü­gen.

Die den Kreis­tags­be­schluss unter­stüt­zen­de Initia­ti­ve „Pro Zen­tral­kli­nik“ aus Süd­brook­mer­land will mit ihrem Antrag eine ande­re Fra­ge­stel­lung zur Zen­t­ra­kli­nik durch­set­zen. Die Bür­ger sol­len gefragt wer­den, ob „zur Siche­rung der Gesund­heits­ver­sor­gung in der Regi­on das Zen­tral­kli­ni­kum Georgs­heil Süd­brook­mer­land geplant und gebaut wird, mit Bei­be­hal­tung der Not­fall­ver­sor­gung an den Stand­or­den Aurich, Nor­den und Emden.

Die Recht­spre­chung stel­le hohe Anfor­de­run­gen an die Begrün­dung eines Bür­ger­be­geh­rens, erklär­te Koch. Sie habe inhalt­lich zutref­fend zu sein, damit die Bür­ger kei­ne Ent­schei­dun­gen auf fal­scher oder unsi­che­re­ren Tat­sa­chen­grund­la­gen tref­fen. Spe­ku­la­ti­ve bzw. unge­si­cher­te Annah­men müss­ten offen­ge­legt wer­den. Die Begrün­dung des auf die Unter­stüt­zung der Zen­tral­kli­nik gerich­te­ten Bür­ger­be­geh­rens ent­hal­te jedoch zahl­rei­che sol­cher Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen.

Sie gip­fel­ten in der Fest­stel­lung, es käme in abseh­ba­rer Zeit zu einer Exis­tenz­ge­fähr­dung der bestehen­den Kran­ken­häu­ser. Die­se Annah­me sei jedoch umstrit­ten, da ande­re poli­ti­sche Akteu­re auch poli­ti­sche und öko­no­mi­sche Fehl­ent­schei­dun­gen für gege­be­ne Defi­zi­te ver­ant­wort­lich machen. Die Behaup­tung, die aktu­el­le Situa­ti­on der Kli­ni­ken beru­he auf unver­än­der­li­chen und nicht zu beein­flus­sen­den Rah­men­be­din­gun­gen, sei daher nicht zwei­fels­frei zutref­fend. Unrich­tig sei zudem die Begrün­dung mit Blick auf „Gewähr­leis­tung einer Not­fall­ver­sor­gung rund um die Uhr“. Hier­bei han­de­le es sich um eine Aus­sa­ge zur künf­ti­gen Orga­ni­sa­ti­on der Not­fall­ver­sor­gung, erklär­te Koch. Dar­über habe der Land­kreis Aurich aller­dings nicht allei­ne zu ent­schei­den. Das eine sol­che Not­fall­ver­sor­gung „gewähr­leis­tet“ wer­de, habe ange­sichts der Annah­men zur erfor­der­li­chen Infra­struk­tur einer sol­chen Not­fall­ver­sor­gung spe­ku­la­ti­ven Cha­rak­ter, ohne das dies offen­ge­legt wer­de.

Klarer Bürgerentscheid für oder gegen Zentralklinik

Unter­des­sen beton­te das Akti­ons­bünd­nis Kli­ni­ker­halt, dass die zur Ent­schei­dung anste­hen­de Fra­ge auf den rund 22.000 Unter­schrif­ten basiert, die im ver­gan­ge­nen Jahr an das Han­no­ve­ra­ner Sozi­al­mi­nis­te­ri­um über­ge­ben wur­de. Die Bür­ger hat­ten sich dafür aus­ge­spro­chen, das die bestehen Kran­ken­häu­ser erhal­ten und saniert wer­den sol­len. In einer Mach­bar­keits­stu­die der Bera­ter­ge­sell­schaft BDO aus dem Jahr 2014, bestehe bei allen drei Kran­ken­häu­ser ein Inves­ti­ti­ons­stau vorn rund 100 Mio. €.

Ent­spre­chend ihres Auf­trags, bestä­tig­ten die Gut­ach­ter, dass eine Zen­tral­kli­nik mach­bar sei. Bedin­gung dafür sei jedoch, dass die bestehen­den Häu­ser geschlos­sen wer­den. Nach Ein­schät­zung des Akti­ons­bünd­nis­ses erge­be sich schon allein dar­aus, dass die Bür­ger der Schlie­ßung ihrer Kran­ken­häu­ser zustim­men müs­sen, da dies laut BDO unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung für das Vor­ha­ben Zen­tral­kli­nik ist.

Wer das geplan­te Zen­tral­kli­ni­kum befür­wor­tet, kann dies daher unschwer zum Aus­druck brin­gen, indem er das Bür­ger­be­geh­ren nicht unter­stützt oder bei einem etwai­gen Bür­ger­ent­scheid gegen das damit ver­folg­te Ziel stimmt, wel­ches die bestehen­den Kran­ken­häu­ser erhal­ten will. Der Initia­ti­ve Pro Zen­tral­kli­nik sei es unbe­nom­men, gemein­sam mit der Poli­tik und Zen­tral­kli­nik-Chef Claus Epp­mann bei den Bür­gern für das Pro­jekt zu wer­ben. Dafür habe man dem Ver­neh­men nach bereits eine Wer­be­agen­tur beauf­tragt. Das habe aller­dings in einem for­mal stren­gen Ver­fah­ren für Bür­ger­be­tei­li­gung und Bür­ger­ent­scheid nichts zu tun. Viel­mehr drän­ge sich der Ein­druck auf, dass hier der Ver­such unter­nom­men wer­de, mit mit einem rechts­miss­bräuch­li­chen Antrag auf Bür­ger­ent­scheid Pro Zen­tral­kli­nik erheb­li­che Ver­wir­rung zu ver­ur­sa­chen.

Weber: Für Bürger in Aurich, Emden und Norden keine Notfallversorgung beschlossen

Auch vor dem Hin­ter­grund der kom­mu­nal­recht­li­chen Dar­le­gun­gen von Prof. Dr. Thors­ten Koch tei­le man die Ein­schät­zung des SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Johann Saat­hoff, dass das von Land­rat Harm-Uwe Weber favo­ri­sier­te Wind­hund-Ver­fah­ren nicht ziel­füh­rend sei. Weber hat­te erklärt, bei­de Bür­ger­be­geh­ren zuzu­las­sen und jenem Begeh­ren den Vor­zug zu geben, wel­ches zuerst die erfor­der­li­che Anzahl von Unter­schrif­ten bei­brin­gen kann. Im Inter­es­se von Kri­ti­kern und Befür­wor­tern des Vor­ha­bens und der Pla­nungs­si­cher­heit, brau­che es jetzt unver­züg­lich einen Bür­ger­ent­scheid, der für alle wahl­be­rech­tig­ten mit einem ein­fa­chen Ja oder Nein ent­schie­den wer­den kann.

Der Auricher Land­rat Harm-Uwe Weber (SPD) wies auf Anfra­ge der in Leer erschei­nen­den Ost­frie­sen-Zei­tung Behaup­tun­gen Kochs zurück. Er blei­be bei sei­ner Ein­schät­zung, dass das Pro-Bür­ger­be­geh­ren zuläs­sig sei – und zwar auf­grund der ein­ge­for­der­ten Not­fall­ver­sor­gung an den heu­ti­gen Kli­nik-Stand­or­ten, die noch nicht beschlos­sen sei.


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