Aurich (oz/okj) – Der Landkreis Aurich ist verpflichtet beide Krankenhäuser in Norden und Aurich als Krankenhäuser der Regelversorgung weiter zu betreiben und sie auf einem technisch und medizinisch wünschenswerten Stand zu halten.
Dies geht aus dem Gebietskörperschaftsvertrag zur Kreisreform aus dem Jahr 1977 hervor. Wie die in Leer erscheinende Tageszeitung ”Ostfriesen-Zeitung” (OZ) in ihrer heutigen (28.03.) Ausgabe berichtet, hat Aurichs Bürgermeister per eMail entsprechende Ausführungen aus dem Amtsblatt für den Regierungsbezirk Aurich vom 28. Juli 1977 an die Presse verschickt.
Dieser Vertrag ist noch immer gültig, betonte Windhorst bereits in der vergangenen Woche in der Radiosendung ”Jetzt reicht’s” auf NDR 1 Niedersachen. Landrat Harm-Uwe Weber (SPD) erklärte hingegen, dieser Vertrag sei ”geschichtlich überholt”. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe OZ oder dem ePaper.
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