Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Die gegensätzlichen Auffassungen zum Projekt „Zentralklinik“.

Gegen­sätz­li­che Auf­fas­sun­gen zum Pro­jekt „Zen­tral­kli­nik“.

Argu­men­te der Trä­ger­ge­sell­schaft Zen­tral­kli­nik (Z) und des Akti­ons­bünd­nis­ses (A)

1. Kos­ten­kal­ku­la­ti­on

Z: ca. 250 Mill. € (gede­ckelt) plus Erschlie­ßung und Infra­struk­tur ca. 15. Mill. €.

A: Zwei­fel an der Ver­läss­lich­keit der Kal­ku­la­ti­on:

  • Die Höhe der Lan­des­zu­schüs­se für die Zen­tral­kli­nik ist unge­wiss.

- Es lie­gen kei­ne ver­trag­lich gesi­cher­ten bzw. schrift­li­che Ver­trä­ge vor.

  • Es gibt noch kei­nen Archi­tek­ten­ent­wurf mit einer Kos­ten­kal­ku­la­ti­on.
  • Es bestehen Unklar­heit über die Besitz­ver­hält­nis­se der Bau­grund­stü­cke (öffent­li­che Hand oder Pri­vat­be­sitz?)
  • Pro­gno­se für Preis­an­stieg und Zins­ent­wick­lung in 10 Jah­ren ist frag­wür­dig.

- Pri­va­ti­sie­rung ein­zel­ner Bau­ab­schnit­te wie in Aurich? (Park­plät­ze)

Fra­gen zur Finan­zie­rung von beglei­ten­den Bau­maß­nah­men, die nicht in der Pla­nungs­kom­pe­tenz der Trä­ger­ge­sell­schaft Zen­tral­kli­nik lie­gen:

  • Wel­che Kos­ten ent­ste­hen der Gemein­de Süd­brook­mer­land durch die not­wen­dig wer­den­den Infra­struk­tur­maß­nah­men?
  • Wer garan­tiert den Aus­bau der Ver­kehrs­an­bin­dun­gen? Basie­ren sie auf

Annah­men? Eine Ver­bes­se­rung des ÖPNV für ganz Ost­fries­land ist not­wen­dig.

Eine Kos­ten­er­mitt­lung und die Lizenz­ver­ga­be an Bus­un­ter­neh­mer lie­gen nicht vor. Pla­nungs­zei­ten und Kos­ten für den Aus­bau der Bun­des­stra­ßen, der Bahn­über­gän­ge sowie dem Auto­bahn­an­schluss sind nicht kal­ku­liert oder beschlos­sen und gehö­ren in den Kom­pe­tenz­be­reich des Lan­des Nie­der­sach­sen oder des Bun­des und nicht der Trä­ger­ge­sell­schaft Zen­tral­kli­nik, die dar­über aber ver­läss­li­che Pro­gno­sen zu machen wagt.

2. Ren­ta­bi­li­tät

Z: Eine Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil ist ren­ta­bel zu füh­ren und kann sogar Gewin­ne

erwirt­schaf­ten.

A: Zwei­fel an der Ren­ta­bi­li­täts­pro­gno­se:

  • Eine Zen­tral­kli­nik arbei­tet nach einem Wirt­schafts­plan, der auf ver­läss­li­chen Zah­len beruht, wie z.B. für den Auf­wand für Per­so­nal- und Sach­kos­ten etc. Die

Fall­zah­len der zu behan­deln­den Pati­en­ten dage­gen sind Annah­men. Des­halb be-

ruhen die aus den Fall­zah­len zu erwirt­schaf­ten­den Ein­nah­men auf fik­ti­ven

Grö­ßen. Bei Unter­schrei­tung dro­hen Defi­zi­te.

  • Mit der neu­en Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil ver­län­gern sich die Anfahrts­we­ge

für die Pati­en­ten aus den Rand­be­rei­chen des Land­krei­ses z.B. aus Große­fehn,

Wies­moor und Mid­dels. Es ist nicht ver­läss­lich vor­her­seh­bar, ob die­se Pati­en­ten

wie bis­her das Kran­ken­haus in Aurich wäh­len oder ob sie abwan­dern wer­den.

Damit sind die Pro­gno­sen für eine Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nung obso­let.

3. Arbeits­plät­ze

Z: Garan­tie von ca. 850 Arbeits­plät­zen in der Zen­tral­kli­nik in Ver­bin­dung mit dem

Abbau von ca. 500 Stel­len an den drei bis­he­ri­gen Stand­or­ten.

A: – Zwei­fel an einer ver­läss­li­chen Arbeits­platz­ga­ran­tie für Ver­trä­ge deren

Arbeits­plät­ze erst in 10 Jah­ren fer­tig­ge­stellt wer­den. Tari­fe und

Arbeits­platz­be­din­gun­gen sind fik­tiv.

- Unsach­li­che Alter­na­tiv­sze­na­ri­en beim Schei­tern des Zen­tral­kli­nik Pro­jek­tes.

(Gehalts­kür­zun­gen oder Kün­di­gun­gen bei evtl. Pri­va­ti­sie­rung) ver­un­si­chern die

Mit­ar­bei­ter.

-Ver­län­ge­rung der Arbeits­zei­ten durch län­ge­re Anfahrts­we­ge.

-Not­fall­be­reit­schaft für Ärz­te (15 Minu­ten) stellt unge­lös­te Fra­gen der

Rea­li­sie­rung.

4. Wohn­ort­na­he Gesund­heits­ver­sor­gung

Z: „Der Pati­ent muss inner­halb von 15 Minu­ten vom Ret­tungs­wa­gen bzw. vom Not­arzt

erreicht wer­den kön­nen.“

A: – Nur mit Mar­tins­horn und Blau­licht erfül­len die Ret­tungs­ein­sät­ze die Zeit­vor­ga­ben.

- Kran­ken­haus­mit­ar­bei­ter, Pati­en­ten und Besu­cher haben gegen­über den alten

Kran­ken­haus­stand­or­ten z.T. erheb­lich län­ge­re Anfahrts­we­ge und ver­ur­sa­chen

mehr Ver­kehr und Emis­sio­nen auf den Fahr­ten nach Georgs­heil als bis­her.

-Die Bal­lungs­räu­me in Aurich, Emden und Nor­den ver­lie­ren an Qua­li­tät in

der Gesund­heits­ver­sor­gung durch den Ver­lust einer wohn­ort­na­hen

Kran­ken­haus­ver­sor­gung. Ein Inter­es­sen­kon­flikt zwi­schen der Land­be­völ­ke­rung

in Süd­brook­mer­land gegen­über den Städ­ten Aurich, Emden und Nor­den ent­steht.

5. Not­fall­ver­sor­gung

Z: „Für die Not­fall­ver­sor­gung liegt ein Kon­zept vor!“

Es sieht eine 24 stün­di­ge Not­fall­ver­sor­gung durch die

nie­der­ge­las­se­nen Haus­ärz­te vor.

A: – Kann die „Trä­ger­ge­sell­schaft Zen­tral­kli­nik“ Ver­trä­ge mit den Kran­ken­kas­sen

über den Not­fall­ein­satz von Haus­ärz­ten abschlie­ßen?

-Schon jetzt sind vie­le Haus­ärz­te mit den all­täg­li­chen Belas­tun­gen über­for­dert.

Die­ses Modell fin­det kein Ver­trau­en in der Bevöl­ke­rung. Benach­tei­ligt sind mit­tel­lo­se und hilf­lo­se Pati­en­ten.

6. Kom­mer­zi­el­le Inter­es­sen. IHK wirbt für die Zen­tral­kli­nik.

Z: Die Trä­ger­ge­sell­schaft Zen­tral­kli­nik för­dert die Inter­es­sen der IHK durch

deren Betei­li­gung an der Wahl­kam­pa­gne gegen das Bür­ger­be­geh­ren.

A: Wer­bung für den Bau einer Zen­tral­kli­nik durch die IHK, die eine Stär­kung

der „Regi­on“ ver­spre­chen, blen­den die wirt­schaft­li­chen Nach­tei­le für die Städ­te

Aurich, Emden und Nor­den aus. Die Städ­te ver­lie­ren an Attrak­ti­vi­tät bei der

Wohn­ort- und Arbeits­platz­wahl von zuzugs­wil­li­gen Bür­gern. Die­se prü­fen das

Vor­han­den­sein von sozia­len, kul­tu­rel­len und medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen vor

einem Umzug.

7. Die Rol­le der Poli­tik in der Fra­ge der Zen­tral­kli­nik

Z: Der Auf­trag zur Grün­dung einer „Trä­ger­ge­sell­schaft Zen­tral­kli­nik“ ist vom

Stadt­rat der kreis­frei­en Stadt Emden und dem Kreis­tag des Land­krei­ses Aurich

erteilt wor­den. Ihr Auf­trag ist die Erstel­lung der Pla­nungs­grund­la­gen (Kos­ten)

für den Bau einer Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil. Der Trä­ger­ge­sell­schaft ste­hen zwei

Geschäfts­füh­rer vor, die über ein Pla­nungs­bud­get von 15 Mill. € ver­fü­gen. Davon

wer­den 220.000 € an Wer­be­kos­ten ein­ge­setzt.

A: Das Akti­ons­bünd­nis for­dert die Ände­rung des poli­ti­schen Auf­tra­ges durch einen

Bür­ger­ent­scheid. Die UEK in Aurich und Nor­den sowie das Hans-Sus­e­mi­hl

Kran­ken­haus in Emden sol­len erhal­ten, saniert und im Ver­bund geführt wer­den.

In der Kam­pa­gne der „Trä­ger­ge­sell­schaft Zen­tral­kli­nik“ grei­fen in der Mehr-

zahl SPD-Poli­ti­ker zu Guns­ten der Zen­tral­kli­nik ein. Die Wahl­aus­sa­ge:

Stim­men Sie mit Nein zum Bür­ger­be­geh­ren“ stellt die Poli­tik vor den Wider-

spruch, sich gegen den Bür­ger­wil­len zu stel­len, der eine wohn­ort­na­he

Gesund­heits­ver­sor­gung for­dert.

Der Vor­sit­zen­de der SPD Kreis­tags­frak­ti­on Jochen Beek­huis ruft in einem Rund-

schrei­ben alle SPD-Mit­glie­der zur Unter­stüt­zung der Zen­tral­kli­nik­kam­pa­gne auf.

Der Land­rat sieht den Ein­satz von 220.000 € an Wer­bungs­kos­ten für die

Zen­tral­kli­nik aus Steu­er­mit­teln als ange­mes­sen an und stellt die Sum­me gleich

mit dem Orga­ni­sa­ti­ons­auf­wand zur Durch­füh­rung des Bür­ger­be­geh­rens. Ein

unzu­läs­si­ger Ver­gleich! Im Pla­nungs­bud­get von 15 Mill. € sind 5 Mill. € Gel­der aus dem Flücht­lings­hil­fe­fond ent­hal­ten!?

Eine Auf­ar­bei­tung der Ver­säum­nis­se und Feh­ler in der Ver­gan­gen­heit, die zu den

Mil­lio­nen­de­fi­zi­ten geführt haben, unter­bleibt. Die­se Fra­gen fal­len nicht in die

Kom­pe­tenz der Trä­ger­ge­sell­schaft Zen­tral­kli­nik und die Poli­ti­ker des Land-

krei­ses sind dar­an nicht inter­es­siert.

Zusam­men­stel­lung: Hen­ning Wis­sel Stand: 07. Juni 2017

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