Aurich (okj) – Mit Spannung erwarten die Bürger des Landkreises Aurich und das Aktionsbündnis Krankenhauserhalt die morgige Entscheidung des Auricher Kreisausschusses. Dieser wird auf seiner Sitzung um 14 Uhr über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Zentralklinik befinden. Grundlage dafür ist, die nach Rücksprache mit Landrat Harm-Uwe Weber abgestimmte Unterschriften-Liste. Trotz der Gespräche mit dem Landkreis, rechne man jedoch mit einer erneuten Abweisung des Bürgerbegehrens, erklärte Holger Rohlfing am heutigen Mittwoch (16.3.) anlässlich einer Pressekonferenz des Aktionsbündnisses in Aurich.
Landrat Harm-Uwe Weber (SPD) hatte in einem offiziellen Schreiben am 14. März vom Bündnis verlangt, dieses solle darlegen, wie beide Krankenhaus-Standorte in Aurich und Norden auf ökonomisch vertretbare Weise erhalten werden könnten. Da dies nicht im Sinne des Landkreises erfolgt sei, reiche der geforderte Kostendeckungsvorschlag des Bündnisses nicht aus, so Weber.
„Wir hätten noch 10 mal ändern können“, sagte Rohlfing. Absehbar lasse man das Aktionsbündnis immer wieder auflaufen. Es bleibe unter Umständen nur der Rechtsweg, auf jeden Fall aber der Verweis auf die Wahlen im Herbst, betonte Rohlfing. Was unzufriedene Bürger alles bewirken können und dass auch etablierte Parteien ins Straucheln geraten können, hätten die Landtagswahlen am letzten Wochenende gezeigt.
Überraschende Zahlen vom Landrat
Erstaunlich wäre, dass Landrat Weber in seinem Schreiben vom Dienstag auch neue Zahlen vorgelegt habe, die dem Aktionsbündnis bislang unbekannt waren. Daraus gehe hervor, dass durch bereits erfolgte Umsetzungen des Bredehorstgutachtens Einsparungen in Höhe von 5,7 Mio. Euro erzielt wurden.
Entscheidung hinter verschlossenen Türen?
Kreistag sollte sich zum Bürgervotum bekennen !
Man frage sich nun, warum die Kliniken trotzdem jedes Jahr 10. Mio € Defizit mache. Rohlfing: „Es müssen neue Löcher hinzugekommen sein, von denen die Öffentlichkeit noch nichts erfahren hat“. Das Missmanagement im Klinik-Verbund Aurich Norden scheine enorm zu sein. Es verstärke sich zudem der Eindruck, dass man die Kliniken bewusst an die Wand fahre, um freie Fahrt für die Zentralklinik zu haben. Das allerdings werde von Landrat Harm-Uwe Weber vehement bestritten.
Kritisch wird in Kreisen des Aktionsbündnisses gesehen, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Kreisausschuss hinter verschlossenen Türen stattfindet. Nach Auffassung des Aktionsbündnisses, müsse diese Entscheidung eigentlich vom Parlament getroffen werden, dem Kreistag. Alle im Kreistag vertretenen Parteien hätten sich – unabhängig von ihrer Haltung zur Zentralklinik – bereits für die Durchführung eines Bürgerbegehrens ausgesprochen.
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