Aurich (okj/oz) – Unmut über die Entscheidung des Kreisausschusses gegen ein Bürgerbegehren macht sich mittlerweile auch bei der CDU-Kreistagsfraktion in Aurich breit. Dieser hatte am vergangenen Donnerstag (17.3.) nur knapp mit 6 zu vier Stimmen und einer Enthaltung den Antrag der Zentralklinik-Kritiker abgewiesen. Kurz nach der Abstimmung verbreitete sich die Nachricht, das ein CDU-Abgeordneter für das Bürgerbegehren und ein zweiter mit Enthaltung gestimmt habe. Die CDU ist mit zwei Stimmen im Kreisausschuss vertreten.
Kurze Zeit später musste die Meldung berichtigt werden. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Hilko Gerdes, der sich zuvor öffentlich für ein Bürgerbegehren aussprach, hatte gegen das Bürgerbegehren gestimmt – sein Fraktionskollege Hermann Reinders dafür. Der Stimme enthalten hatte sich Landrat Harm-Uwe Weber (SPD). Mit seinem Abstimmungsverhalten hatte Gerdes entscheidend zur Abweisung des Bürgerbegehrens beigetragen. Hätte er so abgestimmt wie seine öffentlichen Äußerungen pro Bürgerbegehren vermuten ließen, wäre es im Kreisausschuss zu einem Patt gekommen.
Im Aktionsbündnis sorgte vor allem das Abstimmungsverhalten des Landrates für Irritation. Von Weber, der mit all seinen Machtmitteln die Zentralklinik gegen die Bürger des Landkreises durchzusetzen bereit ist, hätte man erwarten müssen, dass er im Kreisausschuss ebenfalls für seine Überzeugung stimmt. Ein Mitglied im Aktionsbündnis: „Weber lässt wohl seine eigenen Parteigenossen ins politische Messer laufen. Die kriegen jetzt viel Ärger und Weber ist fein raus“. Alle SPD-Abgeordneten im Kreistag, die dort mit fünf Sitzen vertreten sind, stimmten gegen das Bürgerbegehren.
”Weber hett keen Moors in d’ Büx”
Ein Bürger, der dem Projekt Zentralklinik aufgeschlossen gegenübersteht, schrieb im sozialen Netzwerk „Norder Dialog“ bei Facebook: „Un Landrat Weber hett keen Mors in d’ Büx! Schande den SPD-Mitgliedern! Wenn die Zentralklinik alternativ los ist, warum fürchten sich die ‘Abgeordneten’ dann so vor den Bürgern?“
Gegenüber dem Internet-TV-Sender „ostfriesen.tv“ der Zeitungsgruppe Ostfriesland (ZGO) erklärte der Pressesprecher des Landkreises Aurich Rainer Müller-Gummes am Freitag (18.3.), dass Bürgerbegehren sei wegen des fehlenden Kostendeckungsvorschlags abgewiesen worden. Rein theoretisch bestünde jedoch die Möglichkeit einen erneuten Antrag zu stellen.
Im Vorfeld der Entscheidung des Kreisausschusses hatte Landrat Weber erklärt, dass das Aktionsbündnis im Rahmen des Kostendeckungsvorschlages nicht dargelegt habe, wie die beiden UEK-Standorte in Aurich und Norden auf wirtschaftlich vertretbare Weise geführt werden könne.
Politischer Druck auf die Bürger in Norden?
Die UEK-Aufsichtsratsmitglieder Jochen Beekhuis (SPD), Udo Weilage (CDU) und Wilhelm Strömer (Freie Wähler) warnten bereits am 12. März in der Norder Tageszeitung „Ostfriesischer Kurier“ vor den Folgen des geplanten Bürgerbegehren. Sollte die Zentraklinik in Georgsheil nicht gebaut werden, würde der UEK-Standort Aurich einseitig „auf dem Rücken von Norden“ bevorzugt, so die UEK-Aufsichtsratsmitglieder. In Norden würden Abteilungen schließen müssen. Die entsprechende Versorgung gäbe es dann nur noch in Aurich oder in Emden.
Offensichtlich wolle man versuchen, die Norder Bürger zu ängstigen um, sie von einem Votum für den Erhalt ihres Krankenhauses abzuhalten, heißt es in Kreisen des Aktionsbündnisses. Die Norder SPD im Stadtrat habe sich mittlerweile für die Zentralklinik ausgesprochen. 2012 hatte eine Bürgerinitiative in Norden rund 16600 Unterschriften für den Erhalt des Norder Standortes gesammelt.
FDP im Kreistag: ”Hoher Schaden für den Landkreis Aurich”
Auf wenig Gegenliebe stieß die Entscheidung des Kreisausschusses gegen ein Bürgerbegehren auch beim FDP-Ortsverband in Wiesmoor. „Mit dieser Entscheidung ist die große Möglichkeit, die Bürger an Entscheidungsprozess teilhaben zu lassen, vertan worden, erklärte der FDP-Abgeordnete im Kreistag, Wolfgang Sievers. Allein mit den Stimmen der SPD und dem unglücklich agierenden Landrat Harm-Uwe Weber habe man eine Möglichkeit gefunden, den Bürger auszuschließen. Eine Entscheidung mit derart großer Tragweite gehöre nach Auffassung der FDP in das höchste politische Gremium des Landkreises, dem Kreistag.
Die Bürger hätten immer die Verpflichtung ihre Steuern zu bezahlen. Doch wenn es um Mitbestimmung gehe, versage ihm die Politik den Zugriff, betonte Sievers. Da der Beschluss des Kreisausschusses nicht mehr rückgängig zu machen ist, stelle sich nun die Frage nach einem Gerichtsverfahren. Sollte es durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts doch noch zu einem Bürgerbegehren kommen, habe Landrat Weber dem Landkreis Aurich einen hohen Schaden zugefügt. Daraus würde sich sein sofortiger Rücktritt ergeben.
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