Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Netzquellen zum Bürgerentscheid ”Zentralklinik”

Aurich (okj) – Am 11. Juni 2017 wer­den die Bür­ger in Ost­fries­land dar­über zu ent­schei­den haben, ob die bestehen­den Kran­ken­häu­ser in Nor­den, Aurich und Emden geschlos­sen und für min­des­tens 250 Mio. € eine Zen­tral­kli­nik außer­halb der drei Bal­lungs­zen­tren errich­tet wer­den soll. Die­ses betrifft rund 117.200 Ein­woh­ner in den genann­ten Städ­ten (nach wiki­pe­dia: AUR 41.500, EMD 50,700, NOR 25.000). Nicht ein­ge­rech­net jene Ein­woh­ner, die im direk­ten Umland die­ser Städ­te woh­nen.

Wie die Gesund­heits­ver­sor­gung die­ser Men­schen künf­tig ohne Kran­ken­häu­ser rea­li­siert wer­den kann, konn­te seit drei Jah­ren von den Befür­wor­tern einer Zen­tral­kli­nik nicht belas­tungs­fä­hig dar­ge­legt wer­den. Es wird ledig­lich ver­spro­chen, dass sich nie­mand dar­über Sor­gen machen brau­che. Eine Not­fall­ver­sor­gung 24 Stun­den und sie­ben Tage in der Woche wer­de sicher­ge­stellt.

Dies aller­dings wider­spricht dem Gut­ach­ten des Bera­ter­kon­zerns BDO, auf des­sen Grund­la­ge die Pla­nun­gen zur Zen­tral­kli­nik mas­siv vor­an­ge­trie­ben wer­den. Auf Sei­te 44 der BDO-Mach­bar­keits­stu­die heißt es zur wohn­ort­na­hen Ver­sor­gungs­qua­li­tät in den Städ­ten: Eine vom Kran­ken­haus zu ver­ant­wor­ten­de Ver­sor­gung 24 Stun­den an sie­ben Tagen in der Woche ist nicht finan­zier­bar. Dies wür­de ca. 3,65 Mio € pro Jahr an Mehr­kos­ten ver­ur­sa­chen. Ein zusätz­li­ches Pro­blem ist die nicht aus­rei­chen­de Anzahl an Ärz­ten. Vor­aus­sicht­lich müss­ten des­halb eine Viel­zahl an Hono­rar­ärz­ten beschäf­tigt wer­den. Dadurch wür­den sich die Kos­ten auf bis zu 4,5 bis 5,0 Mio. € pro Jahr erhö­hen.

Es geht ums Geld: Anachronistisches Abrechnungssystem

Soweit erkenn­bar, ist beab­sich­tigt die wohn­ort­na­he Ver­sor­gung den nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten zu über­las­sen. Nicht nur in länd­li­chen Regio­nen zeigt sich jedoch, dass dies eher eine sehr theo­re­ti­sche Vor­stel­lung irgend­wel­cher Pla­nungs­stä­be ist. Gleich­wohl folgt die­se Theo­rie einer gesetz­li­chen Bestim­mung nach der Ärz­te die Behand­lung ihrer Pati­en­ten abzu­rech­nen haben. Die­ses Abrech­nungs­sys­tem unter­schei­det strikt zwi­schen ambu­lan­ter und sta­tio­nä­rer Behand­lung. Alle Fach­leu­te hal­ten die­ses Abrech­nungs­sys­tem schon seit lan­gem für ana­chro­nis­tisch.

In Regio­nen in denen die Zen­tra­li­sie­rung der Kran­ken­häu­ser bereits abge­schlos­sen ist – unab­hän­gig davon ob ein bestehen­den Kran­ken­haus zur Zen­tra­le gemacht oder ein Neu­bau geplant wur­de, zen­tra­li­sier­ten sich auch die Pati­en­ten­strö­me. Dort wo Neu­bau­ten geschaf­fen wur­den, haben sich etli­che Kom­mu­nen an der­ar­ti­gen Groß­pro­jek­ten finan­zi­ell über­nom­men und muss­ten ihre neu gebau­ten Zen­tral­kli­ni­ken zu bis­wei­len sehr ungüns­ti­gen Kon­di­tio­nen an pri­va­te Inves­to­ren über­ge­ben.

Sachzwänge: Beliebtes Totschlag-Argument

Der­ar­ti­ge Ent­wick­lun­gen – die sich als Sach­zwän­ge – sind die Kon­se­quen­zen einer seit Mit­te der 90er Jah­re fort­lau­fen­den Ent­wick­lung, die das deut­sche Gesund­heits­we­sen von einem Ver­sor­gungs­sys­tem zu einem Gesund­heits­markt umge­wan­delt hat. Hier­bei unter­lie­gen auch Kran­ken­häu­ser in kom­mu­na­ler Trä­ger­schaft den Bedin­gun­gen die­ses Gesund­heits­mark­tes. Bedin­gun­gen, die aller­dings  viel­fach im Wider­spruch zu einer in der Gesell­schaft tief ver­an­ker­ten Vor­stel­lung steht, nach der die Gesund­heits­ver­sor­gung vor allem eine Auf­ga­be der kom­mu­na­len Daseins­vor­sor­ge ist und als sol­che nicht Markt­ge­set­zen zu unter­wer­fen ist. Glei­ches gilt aller­dings auch für die Ärz­te­schaft, die tag­täg­lich im Span­nungs­feld zwi­schen öko­no­mi­scher Logik und dem beruf­li­chen Selbst­ver­ständ­nis der Medi­zin ste­hen.

Lan­des- und bun­des­po­li­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen haben die­ses Selbst­ver­ständ­nis in der Ärz­te­schaft aber auch bei der Mehr­heit der Bür­ger sys­te­ma­tisch aus­ge­höhlt und ent­schei­dend dazu bei­getra­gen, dass im Ergeb­nis die für die die Men­schen bedeut­sa­men klei­ne­ren Land­kran­ken­häu­ser chro­nisch unter­fi­nan­ziert sind – des­halb frü­her oder spä­ter „von selbst“ der ange­streb­ten Markt­be­rei­ni­gung anheim­fal­len. Die der­art ”platt gemacht” und ”aus­ge­blu­te­ten” Kran­ken­häu­ser sind dann auch kei­ne Arbeits­plät­ze mehr, in denen die Ärz­te ent­spre­chend ihres beruf­li­chen Ethos noch in der Lage sind, die an sie gestell­ten Erwar­tun­gen zu erfül­len. Somit wer­den dann auch Ärz­te in Kon­fron­ta­ti­ons­kurs zu Bür­gern gezwun­gen und fol­gen damit einer Gesund­heits­po­li­tik, gegen die die Mehr­heit aller Ärz­te noch vor 10 Jah­ren auf der Stras­se pro­tes­tier­ten – aller­dings mit zu wenig Unter­stüt­zung durch Bür­ger und Pati­en­ten.

Kommunaler Widerstand gebrochen?


Vie­le Kom­mu­nen ver­such­ten in der Ver­gan­gen­heit mit eige­nen Haus­halts­mit­teln ihre Kran­ken­häu­ser vor der dro­hen­den Insol­venz zu bewah­ren. Doch die­sen „Wider­stand“ kann kei­ne Kom­mu­ne auf Dau­er auf­recht erhal­ten. Frü­her oder spä­ter sind alle aus rein finan­zi­el­len Grün­den genö­tigt – auch gegen wach­sen­de Pro­tes­te der Bür­ger – ihre schein­bar unlu­kra­ti­ven Land­kran­ken­häu­ser zu schlie­ßen und die ange­streb­te Zen­tra­li­sie­rung mit­zu­ge­hen. Dabei sol­len erheb­li­che För­der­mit­tel für Zen­tra­li­sie­run­gen aus dem Lan­des­haus­halt auch den letz­ten Wider­stand bre­chen. Par­al­lel dazu, wer­den die Rah­men­be­din­gun­gen für die klei­ne­re Kran­ken­häu­ser wei­ter­hin ver­schärft, so das es fast unmög­lich erscheint, die klei­ne­re Land­kran­ken­häu­ser wei­ter „am Netz“ zu hal­ten.

Soge­nann­te Gesund­heits-Öko­no­men, die aus höchst unter­schied­li­chen Inter­es­sen­grup­pen her­aus agie­ren, erklä­ren, dass zwi­schen 300 und 400 Kran­ken­häu­ser in Deutsch­land geschlos­sen wer­den müss­ten. Dort, wo die davon betrof­fe­nen Men­schen sich weh­ren, nei­gen die meis­ten dazu, die Ver­ant­wor­tung für die Schlie­ßung bei der Kom­mu­nal­po­li­tik zu suchen – bzw. bei „inkom­pe­ten­den Kli­nik­chefs“.

Zwei­fels­frei gibt es Regio­nen, in denen sich die­ser Vor­halt belas­tungs­fä­hig nach­wei­sen lässt. Das aller­dings ver­schlei­ert die Tat­sa­che, dass die über­ge­ord­ne­ten Rah­men­be­din­gun­gen ein sol­ches „Ver­sa­gen“ ten­den­zi­ell auch erzwin­gen. Weil das nicht immer erkannt wird, arbei­ten sich vie­le Bür­ger­initia­ti­ven arbei­ten oft an letzt­lich eher bedeu­tungs­lo­sen Kom­mu­nal­po­li­ti­kern ab, die doch nur am Ende der gesund­heits­po­li­ti­schen Nah­rungs­ket­te ste­hen.

Neu: Netzquellen zum Thema Gesundheitspolitik

Vor die­sem Hin­ter­grund hat die Redak­ti­on Ost­frie­si­sches Kli­nik Jour­nal die neue Rubrik Netz­quel­len ein­ge­führt. Die­se speist sich über­wie­gend aus Recher­chen des Zusam­men­schlus­ses vie­ler Bür­ger­initia­ti­ven im Lan­de, die sich für den Erhalt wohn­ort­na­her Kran­ken­häu­ser enga­gie­ren. Am The­ma inter­es­sier­te fin­den hier natio­na­le und inter­na­tio­na­le Netz­quel­len. Dazu gehö­ren unter ande­rem auch online-Ver­öf­fent­li­chun­gen der Deut­schen Ärz­te­zei­tung, dem Ver­ein demo­kra­ti­scher Ärz­te und Ärz­tin­nen aber auch vie­le ande­re Stim­men, die sich nicht nur allein aus der Ärz­te­schaft her­aus mit den Fehl­ent­wick­lun­gen der Gesund­heits­po­li­tik qua­li­fi­ziert befas­sen.

In Ost­fries­land haben eini­ge Kom­mu­nal­po­li­ti­ker bereits erklärt, dass es ein Feh­ler sei die Men­schen im Rah­men eines Bür­ger­ent­scheids dar­über ent­schei­den zu las­sen, ob die bestehen­den Kran­ken­häu­ser in Emden, Aurich und Nor­den für eine Zen­tral­kli­nik geschlos­sen wer­den sol­len oder auch nicht. Aus­ge­hend vom ein­gangs erwähn­ten Gut­ach­ten des Bera­ter­kon­zerns BDO, ist das aller­dings die Grund­la­ge einer Ent­schei­dung. Die Gut­ach­ter kamen zu dem Schluss, dass eine Zen­tral­kli­nik mach­bar ist, aller­dings nur dann, wenn die bestehen­den Häu­ser vom Markt genom­men wer­den. Ein­ge­denk der Tat­sa­che das die Ver­ant­wort­li­chen in der Kom­mu­nal­po­li­tik – inkl. Auf­sichts­rat der Kran­ken­häu­ser, die Inter­es­sen der Bür­ger als Eigen­tü­mer der Kli­ni­ken zu ver­tre­ten haben, ist es natür­lich fol­ge­rich­tig, eben die­sen Eigen­tür­mer zunächst ein­mal zu fra­gen, ob sie der Schlie­ßung ihrer Kran­ken­häu­ser zustim­men oder für den Erhalt votie­ren.

Jetzt entscheiden die Bürger

Der­zeit kann nie­mand mit Bestimmt­heit vor­aus­sa­gen, wie sich die Bür­ger ent­schei­den wer­den. Unbe­strit­ten soll­te sein, das sowohl Befür­wor­ter wie auch Kri­ti­ker des Vor­ha­bens Zen­tral­kli­nik das Votum der Bür­ger zu respek­tie­ren haben. Dies ist auch eine Vor­ga­be des Han­no­ve­ra­ner Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums, wel­ches in Aus­sicht gestell­te För­der­gel­der nur dann bewil­ligt, wenn für das Groß­pro­jekt Zen­tral­kli­nik eine „gesell­schaft­li­che Akzep­tanz“ gege­ben ist. Die­ses fest­zu­stel­len, ist jetzt auf die Ebe­ne eines Bür­ger­ent­scheids geho­ben wor­den, der in einem seriö­sen Ver­fah­ren ähn­lich einer Kom­mu­nal­wahl erfolgt.

Zu befürch­ten ist, das die­ses Ver­fah­ren man­chen dazu ver­füh­ren könn­te, das The­ma ähn­lich zu behan­deln, wie das im Wahl­kampf diver­ser poli­ti­scher Par­tei­en üblich ist. Ein sol­ches Niveau, dar­über sind sich Kri­ti­ker wie Befür­wor­ter der Zen­tral­kli­nik durch­aus einig, wäre bei die­sem The­ma völ­lig fehl am Platz. Dazu gehö­ren auch jene Hin­wei­se soge­nann­ter Exper­ten, die mei­nen, die Bür­ger sei­en nur „bauch­ge­fühlt“, „des­in­for­miert“ oder schlicht­weg zu „blöd“ um die­se – zwei­fels­frei – durch­aus kom­ple­xen Zusam­men­hän­ge zu ver­ste­hen.

Unab­hän­gig davon, ob es irgend­wem gefällt oder auch nicht, das jetzt die Bür­ger das letz­te Wort haben, soll die neue Rubrik „Netz­quel­len“ mit dazu bei­tra­gen, das The­ma Gesund­heits­po­li­tik auch aus Sicht kri­ti­scher Exper­ten zur Kennt­nis neh­men zu kön­nen und sei auch den Befür­wor­tern einer Zen­tral­kli­nik zum lesen emp­foh­len.


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