Emden (ez/okj) – Statt einer Millionen Euro soll die Stadt Emden für die Trägergesellschaft Zentralklinikum zunächst nur 200.000 Euro bereitstellen. Dies berichtet die Emder Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe (27.10). Diese Forderung stellte der FDP-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Emden, Erich Bolinius. ”Auch die FDP-Fraktion ist der Ansicht, dass eine Millionen Euro – wo noch alles am Anfang steht und Aufträge in dieser Größenordnung nicht vergeben werden – nicht notwendig ist”, erklärte Bolinius in der Emder Zeitung.
Am 9. November wird der Emder Verwaltungsausschuss über die vom Auricher Landrat Harm-Uwe Weber (SPD) und Emdens Oberbürgermeister Bernd Bornemann (SPD) insgesamt zwei Millionen Euro als sogenanntes Gesellschafter-Darlehen aus Haushaltsmitteln für die Zentralklinik entscheiden. Von der Gesamtsumme sollten Emden und der Landkreis Aurich jeweils die Hälfte tragen.
Der Auricher Kreisausschuss hatte am 8. Oktober dem Landrat die eingeforderte Millionen verweigert und lediglich 200.000 Euro genehmigt. Das Darlehen wird benötigt, damit das Unternehmen Zentralklinik die im Gesellschaftervertrag festgelegten Aufgaben erfüllen kann. Der größte Posten sind nach Informationen der Ostfriesischen Nachrichten (8.10) die Projektsteuerung und der Architektenwettbewerb.
Allein dafür sind eine halbe Millionen Euro vorgesehen. Weitere 200.000 soll die Erweiterung der Geschäftsführung kosten. Der Geldbedarf von rund zwei Millionen Euro dürfte jedoch nicht das Ende der Fahnenstange sein, berichtet die ON. In Kreisen des Aktionsbündnisses wurde bereits darüber gerätselt, ob nun Emden den Auricher Anteil übernimmt und der Trägergesellschaft ein Darlehen aus Haushaltsmitteln in Höhe von 1.8 Mio. Euro gewährt.
Nach Informationen des Ostfriesischen Klinik Journals, sind für das Vorhaben Zentralklinik bereits jetzt etliche Kosten entstanden. Die Rechnungen dafür müssen von der Trägergesellschaft bezahlt werden. Da diese jedoch kein Geld hat, wollen Landrat Weber und Oberbürgermeister Bernd Bornemann das Geld aus den kommunalen Haushalten entnehmen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Trägergesellschaft eher nicht in der Lage sein wird, das Geld der Steuerzahler an die kommunalen Haushalte zurückzuzahlen.
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