Aurich (okj) – Mit 37 Ja-Stimmen, 9 Nein und 5 Enthaltungen hat der Auricher Kreistag am heutigen Donnerstag (29.09.) den Konsortialvertrag zwischen der Stadt Emden, dem Landkreis Aurich, deren Krankenhausbetriebsgesellschaften und der Zentralklinik GmbH gebilligt. Zuvor hatte Landrat Harm-Uwe Weber (SPD) mit scharfen Worten versucht, die Einschätzungen des Kommunalrechtlers Prof. Dr. Thorsten Koch (Osnabrück) zu entkräften. Er, Weber, habe einen solchen Blödsinn schon lange nicht gehört. Man werde sich derartiges nicht bieten lassen.
Die Kreistagsabgeordnete Gila Altmann (Grüne) bemerkte sichtlich amüsiert, das mit Webers Darlegungen gerade vorgeführt werde, wie ein Jurist über einen anderen zu sprechen gedenkt. Weber berief sich vor allem darauf, dass die BDO-Legal, die diesen Vertrag erarbeitet habe, mehr Durchblick habe als ein Universitätsprofessor, dessen Darlegungen er als oberflächlich bezeichnete.
Bürger, die dem Vorhaben Zentralklinik kritisch gegenüberstehen, werteten Webers Beschimpfungen des Fachjuristen als „ungehörig“ und wenig „souverän“. Das es unterschiedliche Rechtsauffassung gibt, sei schließlich Normalität. Wenn im Rechtswesen alles so klar wäre, wie Weber hier versuchte zu vermitteln, bräuchte man keine Gerichte.
Wesentliche Gesichtspunkte vernebelt?
Im übrigen irre sich Weber, wenn er glaube, dass die bereits vor 10 Jahren betriebene Überführung der einstigen Kreiskrankenhäuser in eine privatrechtliche gGmbH heute ohne neuerliche Begründung für die Übernahme durch die Zentralklinik GmbH erfolgen könne. Hier stehe eine andere Neugründung an, die gesondert geprüft werden müsse. Im Übrigen ersetze eine ausführliche Diskussion des Für und Wider nicht die kommunalverfassungsrechtlich erforderlichen Schritte. Das sollte ein Landrat wissen. Hier werde offensichtlich gezielt versucht, wesentliche Gesichtspunkte zu vernebeln. Auf die insgesamt fünf Punkte, die aus kommunalrechtlicher Sicht zu beachten wären, ging Weber nicht im einzelnen ein.
5 Mio. Euro: Geld für Flüchtlinge soll nun für Zentralklinik-Planung verwendet werden
Die von der Kreistagsabgeordneten Sigrid Griesel angemerkten haushaltsrechtlichen Bedenken, wurden ebenfalls nicht weiter aufgegriffen. Wie die Abgeordnete Gila Altmann in ihrer Rede berichtete, habe man in den letzten zwei Tagen „fünf Millionen nicht benötigte Gelder“ im Haushalt gefunden. Diese sollen nun für die Planungskosten verwendet werden. Das Geld stammt aus der Zuweisung des Landes für Aufwendungen, die den Kommunen durch die Aufnahme von Flüchtlingen entstehen. Da die großen Flüchtlingsströme bislang ausgeblieben sind, wolle man dieses Geld nun für die Zentralklinik-Planung verwenden.
Das Vorhaben Zentralklinik kann nach diesem Beschluss jetzt nur noch durch einen Bürgerentscheid gestoppt werden oder dadurch, dass Fördergelder durch das Land Niedersachsen nicht in der Höhe gezahlt werden, wie es die Projekt-Planer erwarten. Sollte ein Bürgerentscheid gegen das Projekt ausfallen, ist im Konsortialvertrag aufgenommen worden, dass die beteiligten Vertragspartner drei Monate Zeit haben, um eine Lösung für diesen Fall zu erarbeiten.
Weitere – ausführliche – Berichte zur Kreistagssitzung entnehmen sie bitten den morgigen Ausgaben ihrer Lokalzeitungen
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