Aurich/Emden (okj) – Entgegen des Bürgerentscheids für den Erhalt der Krankenhäuser in Emden, Aurich und Norden, halten der Auricher Kreistag und der Rat der Stadt Emden an der Trägergesellschaft Zentralklinikum Aurich-Emden-Norden mbH fest. Dieses im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 234348 eingetragene Unternehmen, soll den Betrieb einer Zentralklinik realisieren. Hierzu hatten sich in einem sogenannten Konsortialvertrag der Landkreis Aurich (vertreten durch Landrat Harm-Uwe Weber), die Stadt Emden (vertreten durch den Oberbürgermeister Bernd Bornemann), sowie die Ubbo-Emmius.Klinik gGmbH und das Klinikum Emden – Hans-Susemihl Krankenhaus gGmbH im September vergangenen Jahr verpflichtet.
Mit 37 Ja- und 13 Nein-Stimmen beschlossen SPD, CDU, Freie Wähler und die FDP, diesen Vertrag bis 31. März 2018 zu verlängern. Somit setzten sich die Abgeordneten der genannten Parteien über den im Vertrag selbst bestehenden § 34.4 hinweg. Darin wurde vereinbart, dass bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid die Vertragspartner verpflichtet sind, unverzüglich einen Beschluss über die Liquidation der Zentralklinik GmbH zu fassen.
In einer bewegenden Rede, wertete die Kreistagsabgeordnete Hilde Ubben dieses Vorgehen der Kreisspitze als schändlichen Umgang mit der Bevölkerung. Vor der Abstimmung zur Verlängerung des Konsortialvertrages, hatte die Mehrheit im Kreistag einen Antrag ihrer Gruppe, der AKSB abgelehnt, der entsprechend der vertraglichen Bestimmungen die Liquidation des Unternehmens Zentralklinik GmbH beantragte.
Der noch amtierende Landrat Harm-Uwe Weber (SPD) verteidigte seine Beschlussvorlage mit dem Hinweis, dass es kein Konzept gäbe um die Standorte zu erhalten. Das Unternehmen Zentraklinik unter Geschäftsführer Claus Eppmann sei nun aufgefordert, ein solches vorzulegen ohne dabei „einen gemeinsamen Standort zu initiieren“. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Gila Altmann forderte dagegen die Entlassung des Zentralklinik-Chefs Claus Eppmann. Dieser habe sich schließlich mit „Tatendrang, Entscheidungsfreude und Leidenschaft“ für das Vorhaben eingesetzt.
Bereits bei der Zustimmung zu dem Konsortialvertrag hatte der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thorsten Koch (Osnabrück) erhebliche kommunalrechtliche Bedenken angemeldet.
Weitere Quellen:
Wortlaut der Kreistagsrede Hilde Ubben
Wortlaut Konsortialvertrag
Konsortialvertrag: Juristisch vernichtendes Urteil
Landrat Weber beschimpft Kommunalrechtsjuristen
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