Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Bürgerentscheid egal? – Baut Privatinvestor 2019 trotzdem die Zentralklinik?

Aurich (okj) – Wenn sich die Men­schen im Land­kreis Aurich und der Stadt Emden beim Bür­ger­ent­scheid am 11. Juni 2017 für den Erhalt bestehen­der Kran­ken­häu­ser und gegen eine Zen­tral­kli­nik ent­schei­den, wird sie den­noch gebaut wer­den, dann aller­dings von einem pri­va­ten Betrei­ber. Dies hält Zen­tral­kli­nik­chef Claus Epp­mann, für die wahr­schein­lichs­te Lösung.

Ein Bür­ger­ent­scheid gegen die Zen­tral­kli­nik wer­de dafür sor­gen, dass zwei Jah­re lang alles wei­ter­lau­fen müs­se wie bis­lang, erklär­te Epp­mann in einer Pres­se­kon­fe­renz am Don­ners­tag (27.4.). Sobald die Wir­kung des Bür­ger­ent­scheid aus­ge­lau­fen ist, (er gilt zwei Jah­re) wer­de es einen mög­lichst schnel­len Ver­kauf der drei Kran­ken­häu­ser an einen Pri­vat­in­ves­tor geben. Die­ser wür­de die bestehen­de Kran­ken­häu­ser kau­fen in Georgs­heil die Zen­tral­kli­nik bau­en und anschlie­ßend die Häu­ser in Nor­den, Aurich und Emden schlie­ßen. Dies könn­ten die Bür­ger dann nicht mehr ver­hin­dern.

Krankenhauswelt schaut auf Ostfriesland

Epp­mann beton­te, kei­ne Kom­mu­ne kön­ne auf Dau­er die Defi­zi­te der bestehen­den Kran­ken­häu­ser bezah­len. Auch das Land Nie­der­sach­sen wer­de sei­ne Zuschüs­se strei­chen.

Epp­mann beton­te zudem, dass die Kri­ti­ker sei­ne Aus­füh­run­gen als „Droh­ge­bär­de inter­pre­tie­ren“ wür­den, um den Men­schen Angst zu machen.

Zen­tral­kli­nik-Che­fin Dr. Astrid Gesang erklär­te, der Bür­ger­ent­scheid am 11. Juni habe einen hohen Stel­len­wert. „Die deut­sche Kran­ken­haus-Welt guckt auf Ost­fries­land“.

Sachzwang: Krankenhausschließung gegen Bürgerwille

Weil sie als Wirt­schafts­un­ter­neh­men nicht funk­tio­nie­ren, sol­len sie vom Markt genom­men wer­den. Aktu­ell bedroh­te Kran­ken­häu­ser in Deutsch­land

Erklär­tes Ziel aller Bun­des­re­gie­run­gen und in der Fol­ge auch der Bun­des­län­der ist es, klei­ne­re Kran­ken­häu­ser vom Markt zu neh­men und Kran­ken­häu­ser zu zen­tra­li­sie­ren. Dar­über hin­aus wur­de im Lau­fe der Jah­re Zugang für pri­va­ter Inves­to­ren in den Kran­ken­haus­markt erheb­lich erleich­tert. Somit gera­ten die vor allem in öffent­li­che Hand befind­li­chen Kran­ken­häu­ser zuneh­mend in die Hand finanz­mäch­ti­ger Inves­to­ren. Vor allem klei­ne­re Kom­mu­nen ist es so gut wie unmög­lich, die bewusst her­bei­ge­führ­ten struk­tu­rel­len Defi­zi­te auf­fan­gen. Bür­ger­pro­tes­te konn­ten in vie­len Kom­mu­nen auf die Kom­mu­nal­po­li­tik und Kli­nik­chefs vor Ort umge­lenkt wer­den . Ihnen warf man in Unkennt­nis gesund­heits­po­li­ti­scher Rah­men­be­din­gun­gen bis­wei­len vor, bei der Ret­tung ihrer Kran­ken­häu­ser doch nur kom­mu­na­le Steu­er­gel­der zu ver­schwen­den.

Gleich­zei­tig konn­ten auch die Bun­des­län­der ihrer Ver­pflich­tung nicht nach­kom­men, erfor­der­li­che Inves­ti­tio­nen für bestehen­de Kran­ken­häu­ser auf­zu­brin­gen. Dies führ­te dazu, dass Kran­ken­häu­ser genö­tigt wur­den, unver­zicht­ba­re Inves­ti­tio­nen aus lau­fen­den Ein­nah­men abzu­zwei­gen – oder – frü­her oder spä­ter als „ver­al­te­tes Kran­ken­haus“ einen wei­te­ren Grund für des­sen Schlie­ßung zu „lie­fern“.

Ökonomischer Großangriff auf ”Tante Emma Krankenhäuser”

Vor allem in Deutsch­land besteht eine gesell­schaft­li­che Über­ein­kunft, nach der die Gesund­heits­ver­sor­gung eine Auf­ga­be der kom­mu­na­len Daseins­vor­sor­ge zu sein hat. Als sol­che, dür­fe sie nicht den Markt­ge­set­zen unter­lie­gen. Bereits in den 2000er Jah­ren wur­den kom­mu­na­le Kran­ken­häu­ser in pri­va­tes GmbH-Recht über­führt. Als sol­che wur­den sie auto­ma­tisch zu Teil­neh­mern im Gesund­heits­markt. Dort, wo sich die­se Häu­ser mehr der Daseins­vor­sor­ge ver­pflich­tet fühl­ten und Markt­ge­set­ze ten­den­zi­ell igno­rier­ten, gerie­ten sie – wie vor­ge­se­hen – mehr oder weni­ger „von allei­ne“ in öko­no­mi­sche Schräg­la­ge.

Nach der in Deutsch­land gül­ti­gen Geset­zes­la­ge, ist es des­halb uner­heb­lich sind kom­mu­na­le Kran­ken­häu­ser in glei­cher Wei­se Markt­teil­neh­mer, wie pri­va­te Betrei­ber, da das gel­ten­de Wirt­schafts­recht für kom­mu­na­le Unter­neh­men kei­ne Son­der­rech­te vor­sieht. Umge­kehrt ste­hen auch pri­va­ten Betrei­bern För­der­mit­tel aus öffent­li­chen Kas­sen zu.


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