Aurich (okj) – Mitarbeiter der Ubbo-Emmius Kliniken in Aurich sind vom Zentralklinik-Chef Claus Eppmann aufgefordert worden, sich am Bürgerbegehren ”Pro Zentralklinik” mit ihrer Unterschrift zu beteiligen. Wie mehrere Mitarbeiter der UEK unabhängig voneinander dem Aktionsbündnis Klinikerhalt in persönlichen Nachrichten per SMS und sozialen Medien mitteilten, habe Eppmann alle Stationen besucht und den Mitarbeitern verdeutlicht, dass es um die Zukunft des Krankenhauses und die Arbeitsplätze gehe.
Namentlich wollten die Mitarbeiter nicht genannt werden. Viele Kolleginnen und Kollegen halten das Projekt zwar für sinnvoll, heißt es in den Mitteilungen, allerdings dürften nun auch viele mit unterschreiben, die eher für den Erhalt des Auricher Standortes votieren würden. Da die Unterschriften-Sammlung nicht geheim erfolgen kann, würde viele „dienstlich“ wohl für eine Zentralklinik votieren, es „privat“ allerdings anders sehen.
UEK-Betriebsrat unterstützt die Bürgerinitiative für Zentralklinik
Dem Vernehmen nach soll Eppmann auf allen Stationen des Krankenhauses, die Mitarbeiter „eingesungen“ haben, das Bürgerbegehren „Pro Zentralklinik“ zu unterschreiben. Auch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte sollten für die Unterschrift angeworben werden. Operativ unterstütze auch der UEK-Betriebsrat die betriebsinterne Unterschriften-Sammlung, die für die Schließung der bestehenden Häuser und Bau einer Zentralklinik wirbt.
Eppmanns Vorgehen setze UEK-Mitarbeiter in einer Weise „unter Druck“ die man wohl als „höchst grenzwertig“ bezeichnen darf, heißt es aus Kreisen des Aktionsbündnisses einhellig. Mittlerweile mehren sich auch Stimmen von Fachjuristen, die das doppelte Bürgerbegehren höchst kritisch bewerten. Eine Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren diene schließlich dazu, auf formaldemokratisch korrekte Weise feststellen zu lassen, ob die Bürger überhaupt einen Bürgerentscheid zu einer bestimmten Frage wollen. Erst danach wird – ähnlich wie bei einer Kommunalwahl – über die Sache selbst abgestimmt.
Webers Windhund-Verfahren ”juristischer Treibsand”
Dabei muss die gestellte Frage mit einem einfachen Ja oder Nein beantwortet werden können. Wer das geplante Zentralklinikum befürwortet, könne dies daher unschwer zum Ausdruck bringen, indem er das Bürgerbegehren nicht unterstützt. Ein in der Sache gleiches Bürgerbegehren sei deshalb rechtsmissbräuchlich und unzulässig.
Dies gelte folgerichtig auch für das von Landrat Harm-Uwe Weber vorgegebene „Windhund-Verfahren“. Danach würde jenes Begehren Vorrang erhalten, welches zuerst die erforderlichen Unterschriften beibringt. Damit bewegt sich Landrat Weber im „juristischen Treibsand“, heißt es in Kreisen des Aktionsbündnisses. Wer allerdings von Windhund-Verfahren spricht, sollte berücksichtigen, das der Antrag auf Bürgerbegehren vom Aktionsbündnis Klinikerhalt bereits vor Monaten eingereicht worden sei. Dabei sei die Fragestellung vom Kreisausschuss bereits als zulässig klassifiziert worden.
Erfüllt die Frage der Initiative ”Pro Zentralklinik” die formalen Kriterien?
Die von der Bürgerinitiative in Südbrookmerland eingereichte Frage, scheine die strengen Anforderungen nicht in gebotener Weise zu erfüllen. Sie lautet: „Sind Sie dafür, dass zur Sicherung der Gesundheitsversorgung in der Region das Zentralklinikum Georgsheil, Südbrookmerland geplant und gebaut wird, mit Beibehaltung der Notfallversorgung an den Standorten Aurich, Norden und Emden?“
Unabhängig davon, dass diese Fragestellung einen spekulativen Charakter habe, seien hier zwei Fragen in einer verknüpft worden. So kann ein Bürger zwar gegen eine Zentralklinik sein, gleichzeitig aber für die Beibehaltung der Notfallversorgungen an den genannten Standorten. Schon aus rein formalen Gründen, sei diese Doppelfrage unter sonst üblichen Bedingungen für Bürgerbegehren unzulässig.
Aktionsbündnis: Eppmann agiert ”höchst grenzwertig”
Nach Einschätzung des Aktionsbündnisses Klinikerhalt dürfte Webers Vorgehen mit dem „Windhund-VErfahren“ auch der Niedersächsischen Landesregierung zumindest „höchst zwiespältig“ bewertet werden. Bereits Vorfeld der Gesetzesnovellierung für Bürgerentscheide, hatten die kommunalen Spitzenverbände befürchtet, dass die Vereinfachung zu Rechtsmissbräuchen führen und damit gewählte Kommunalparlamente entwertet werden.
Mittlerweile sei offensichtlich geworden, dass der Mitinitiator des Bürgerbegehrens „Pro Zentralklinik“ der designierte Zentralklinik-Chef Claus Eppmann ist. Eppmann mache daraus auch keinen Hehl. Selbstverständlich stehe auch Claus Eppmann zu, wie jedem anderen Bürger auch, sich beim Thema Zentralklinik zu engagieren. Das er dies offensichtlich nicht in seiner Freizeit, sondern in der Funktion als Geschäftsführer der Zentralklinik betreibt, ist allerdings mehr als nur „höchst grenzwertig“.
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