Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Eppmann: UEK-Mitarbeiter müssen für Zentralklinik stimmen

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Aurich (okj) – Mit­ar­bei­ter der Ubbo-Emmi­us Kli­ni­ken in Aurich sind vom Zen­tral­kli­nik-Chef Claus Epp­mann auf­ge­for­dert wor­den, sich am Bür­ger­be­geh­ren ”Pro Zen­tral­kli­nik” mit ihrer Unter­schrift zu betei­li­gen. Wie meh­re­re Mit­ar­bei­ter der UEK unab­hän­gig von­ein­an­der dem Akti­ons­bünd­nis Kli­ni­ker­halt in per­sön­li­chen Nach­rich­ten per SMS und sozia­len Medi­en mit­teil­ten, habe Epp­mann alle Sta­tio­nen besucht und den Mit­ar­bei­tern ver­deut­licht, dass es um die Zukunft des Kran­ken­hau­ses und die Arbeits­plät­ze gehe.

Nament­lich woll­ten die Mit­ar­bei­ter nicht genannt wer­den. Vie­le Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen hal­ten das Pro­jekt zwar für sinn­voll, heißt es in den Mit­tei­lun­gen, aller­dings dürf­ten nun auch vie­le mit unter­schrei­ben, die eher für den Erhalt des Auricher Stand­or­tes votie­ren wür­den. Da die Unter­schrif­ten-Samm­lung nicht geheim erfol­gen kann, wür­de vie­le „dienst­lich“ wohl für eine Zen­tral­kli­nik votie­ren, es „pri­vat“ aller­dings anders sehen.

UEK-Betriebsrat unterstützt die Bürgerinitiative für Zentralklinik

jwi-g-8994Dem Ver­neh­men nach soll Epp­mann auf allen Sta­tio­nen des Kran­ken­hau­ses, die Mit­ar­bei­ter „ein­ge­sun­gen“ haben, das Bür­ger­be­geh­ren „Pro Zen­tral­kli­nik“ zu unter­schrei­ben. Auch Fami­li­en­mit­glie­der, Freun­de und Bekann­te soll­ten für die Unter­schrift ange­wor­ben wer­den. Ope­ra­tiv unter­stüt­ze auch der UEK-Betriebs­rat die betriebs­in­ter­ne Unter­schrif­ten-Samm­lung, die für die Schlie­ßung der bestehen­den Häu­ser und Bau einer Zen­tral­kli­nik wirbt.

Epp­manns Vor­ge­hen set­ze UEK-Mit­ar­bei­ter in einer Wei­se „unter Druck“ die man wohl als „höchst grenz­wer­tig“ bezeich­nen darf, heißt es aus Krei­sen des Akti­ons­bünd­nis­ses ein­hel­lig. Mitt­ler­wei­le meh­ren sich auch Stim­men von Fach­ju­ris­ten, die das dop­pel­te Bür­ger­be­geh­ren höchst kri­tisch bewer­ten. Eine Unter­schrif­ten­samm­lung für Bür­ger­be­geh­ren die­ne schließ­lich dazu, auf form­alde­mo­kra­tisch kor­rek­te Wei­se fest­stel­len zu las­sen, ob die Bür­ger über­haupt einen Bür­ger­ent­scheid zu einer bestimm­ten Fra­ge wol­len. Erst danach wird – ähn­lich wie bei einer Kom­mu­nal­wahl – über die Sache selbst abge­stimmt.

Webers Windhund-Verfahren ”juristischer Treibsand”

1280px-quicksand_warning_sign_texel_2004Dabei muss die gestell­te Fra­ge mit einem ein­fa­chen Ja oder Nein beant­wor­tet wer­den kön­nen. Wer das geplan­te Zen­tral­kli­ni­kum befür­wor­tet, kön­ne dies daher unschwer zum Aus­druck brin­gen, indem er das Bür­ger­be­geh­ren nicht unter­stützt. Ein in der Sache glei­ches Bür­ger­be­geh­ren sei des­halb rechts­miss­bräuch­lich und unzu­läs­sig.

Dies gel­te fol­ge­rich­tig auch für das von Land­rat Harm-Uwe Weber vor­ge­ge­be­ne „Wind­hund-Ver­fah­ren“. Danach wür­de jenes Begeh­ren Vor­rang erhal­ten, wel­ches zuerst die erfor­der­li­chen Unter­schrif­ten bei­bringt. Damit bewegt sich Land­rat Weber im „juris­ti­schen Treib­sand“, heißt es in Krei­sen des Akti­ons­bünd­nis­ses. Wer aller­dings von Wind­hund-Ver­fah­ren spricht, soll­te berück­sich­ti­gen, das der Antrag auf Bür­ger­be­geh­ren vom Akti­ons­bünd­nis Kli­ni­ker­halt bereits vor Mona­ten ein­ge­reicht wor­den sei. Dabei sei die Fra­ge­stel­lung vom Kreis­aus­schuss bereits als zuläs­sig klas­si­fi­ziert wor­den.

Erfüllt die Frage der Initiative ”Pro Zentralklinik” die formalen Kriterien?

Die von der Bür­ger­initia­ti­ve in Süd­brook­mer­land ein­ge­reich­te Fra­ge, schei­ne die stren­gen Anfor­de­run­gen nicht in gebo­te­ner Wei­se zu erfül­len. Sie lau­tet: „Sind Sie dafür, dass zur Siche­rung der Gesund­heits­ver­sor­gung in der Regi­on das Zen­tral­kli­ni­kum Georgs­heil, Süd­brook­mer­land geplant und gebaut wird, mit Bei­be­hal­tung der Not­fall­ver­sor­gung an den Stand­or­ten Aurich, Nor­den und Emden?“

Unab­hän­gig davon, dass die­se Fra­ge­stel­lung einen spe­ku­la­ti­ven Cha­rak­ter habe, sei­en hier zwei Fra­gen in einer ver­knüpft wor­den. So kann ein Bür­ger zwar gegen eine Zen­tral­kli­nik sein, gleich­zei­tig aber für die Bei­be­hal­tung der Not­fall­ver­sor­gun­gen an den genann­ten Stand­or­ten. Schon aus rein for­ma­len Grün­den, sei die­se Dop­pel­fra­ge unter sonst übli­chen Bedin­gun­gen für Bür­ger­be­geh­ren unzu­läs­sig.

Aktionsbündnis: Eppmann agiert ”höchst grenzwertig”

ohne-eppmann-weiter-wie-geplant_artikelquerNach Ein­schät­zung des Akti­ons­bünd­nis­ses Kli­ni­ker­halt dürf­te Webers Vor­ge­hen mit dem „Wind­hund-VEr­fah­ren“ auch der Nie­der­säch­si­schen Lan­des­re­gie­rung zumin­dest „höchst zwie­späl­tig“ bewer­tet wer­den. Bereits Vor­feld der Geset­zes­no­vel­lie­rung für Bür­ger­ent­schei­de, hat­ten die kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de befürch­tet, dass die Ver­ein­fa­chung zu Rechts­miss­bräu­chen füh­ren und damit gewähl­te Kom­mu­nal­par­la­men­te ent­wer­tet wer­den.

Mitt­ler­wei­le sei offen­sicht­lich gewor­den, dass der Mit­in­itia­tor des Bür­ger­be­geh­rens „Pro Zen­tral­kli­nik“ der desi­gnier­te Zen­tral­kli­nik-Chef Claus Epp­mann ist. Epp­mann mache dar­aus auch kei­nen Hehl. Selbst­ver­ständ­lich ste­he auch Claus Epp­mann zu, wie jedem ande­ren Bür­ger auch, sich beim The­ma Zen­tral­kli­nik zu enga­gie­ren. Das er dies offen­sicht­lich nicht in sei­ner Frei­zeit, son­dern in der Funk­ti­on als Geschäfts­füh­rer der Zen­tral­kli­nik betreibt, ist aller­dings mehr als nur „höchst grenz­wer­tig“.


 

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