Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Zentralklinik-Planungen: Atem- und gedankenlos?

ermaechtigung

Nach­la­ge­werk für Land­rä­te: Por­tal zur öffent­li­chen Haus­halts- und Finanz­wirt­schaft. Bit­te auf das Image kli­cken

Aurich (okj/oz) – Ohne Haus­halts­er­mäch­ti­gung könn­te ein Kreis­tags­be­schluss über den Kon­sor­ti­al­ver­trag zwi­schen dem Land­kreis Aurich, der Stadt Emden, den Kran­ken­haus-Betriebs­ge­sell­schaf­ten die­ser Kom­mu­nen und der Zen­tral­kli­nik mbH rechts­wid­rig sein. Dar­auf ver­wies die Auricher Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­te Sig­rid Grie­sel. In dem Ver­trag ist unter ande­rem fest­ge­legt, dass bei­de Kom­mu­nen in den kom­men­den Jah­ren zusam­men 12,5 Mil­lio­nen Euro für Pla­nungs­kos­ten der Zen­tral­kli­nik auf­zu­brin­gen haben.

dumme-fragenWie die in Leer erschei­nen­de Ost­frie­sen-Zei­tung in ihrer heu­ti­gen Aus­ga­be (21.09.) berich­tet, hat­te sich Grie­sel im Kreis­fi­nanz­aus­schuss erkun­digt, wie der Land­kreis die­se Aus­ga­ben haus­halts­recht­lich zu regeln gedenkt. Grie­sel: „Da brau­chen Sie, um den Kreis­tag das beschlie­ßen zu las­sen, eine Haus­halts­er­mäch­ti­gung über 6,25 Mil­lio­nen Euro. Sonst ist der Beschluss rechts­wid­rig“.

Wie OZ berich­tet, bedank­te sich Weber für die­sen Hin­weis. Weber: „Gut, dass Sie das sagen. Dar­über haben wir uns noch kei­ne Gedan­ken gemacht“. Man wer­de sich das genau anschau­en. Der Land­rat füg­te hin­zu, dass es sich aller­dings nicht um eine kon­kre­te Zah­lungs­ver­pflich­tung des Land­krei­ses han­de­le, son­dern ledig­lich um ein Absichts­er­klä­rung.

Niemand hat die Absicht eine Zentralklinik zu bauen

niemand-hat-die-absicht-eineÄhn­lich argu­men­tier­te Weber als der Kreis­tag am 18.3.2015 den Trä­ger­schafts­ver­trag abseg­nen soll­te. Die­ser, so Weber damals, die­ne ledig­lich dazu, eine recht­li­che Grund­la­ge zu schaf­fen, um über­haupt För­der­gel­der beim Land Nie­der­sach­sen bean­tra­gen zu kön­nen. Eine Ent­schei­dung für oder gegen die Zen­tral­kli­nik sei damit noch nicht ver­bun­den. In den fol­gen­den Wochen und Mona­ten wur­den jedoch wei­te­re Fak­ten geschaf­fen. Dazu zähl­te auch die Ein­stel­lung des Geschäfts­füh­rers Zen­t­ra­kli­nik Claus Epp­mann.

Nach Ein­schät­zung des Akti­ons­bünd­nis­ses Kli­ni­ker­halt scheint Weber nicht mehr Herr des Ver­fah­rens zu sein. Völ­lig absurd sei die Annah­me, bei den gefor­der­ten Haus­halts­mit­teln kön­ne es sich um unver­bind­li­che „Absichts­er­klä­run­gen“ han­deln. Die bereits erbrach­ten Pla­nungs­leis­tun­gen Drit­ter müss­ten selbst­ver­ständ­lich vom Land­kreis bezahlt wer­den. Auch der Geschäfts­füh­rer der Zen­tral­kli­nik mbH, Claus Epp­mann,  habe schließ­lich einen Anspruch auf ein für die­se Tätig­keit ange­mes­se­nes Gehalt. So wie man Epp­mann ein­schät­ze, dürf­te die­ser kei­nen Ver­trag unter­schrie­ben haben, in dem ledig­lich die Absicht erklärt wird, ihm (viel­leicht) ein Gehalt zukom­men zu las­sen.


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