Aurich (okj/oz) – Ohne Haushaltsermächtigung könnte ein Kreistagsbeschluss über den Konsortialvertrag zwischen dem Landkreis Aurich, der Stadt Emden, den Krankenhaus-Betriebsgesellschaften dieser Kommunen und der Zentralklinik mbH rechtswidrig sein. Darauf verwies die Auricher Kreistagsabgeordnete Sigrid Griesel. In dem Vertrag ist unter anderem festgelegt, dass beide Kommunen in den kommenden Jahren zusammen 12,5 Millionen Euro für Planungskosten der Zentralklinik aufzubringen haben.
Wie die in Leer erscheinende Ostfriesen-Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe (21.09.) berichtet, hatte sich Griesel im Kreisfinanzausschuss erkundigt, wie der Landkreis diese Ausgaben haushaltsrechtlich zu regeln gedenkt. Griesel: „Da brauchen Sie, um den Kreistag das beschließen zu lassen, eine Haushaltsermächtigung über 6,25 Millionen Euro. Sonst ist der Beschluss rechtswidrig“.
Wie OZ berichtet, bedankte sich Weber für diesen Hinweis. Weber: „Gut, dass Sie das sagen. Darüber haben wir uns noch keine Gedanken gemacht“. Man werde sich das genau anschauen. Der Landrat fügte hinzu, dass es sich allerdings nicht um eine konkrete Zahlungsverpflichtung des Landkreises handele, sondern lediglich um ein Absichtserklärung.
Niemand hat die Absicht eine Zentralklinik zu bauen
Ähnlich argumentierte Weber als der Kreistag am 18.3.2015 den Trägerschaftsvertrag absegnen sollte. Dieser, so Weber damals, diene lediglich dazu, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um überhaupt Fördergelder beim Land Niedersachsen beantragen zu können. Eine Entscheidung für oder gegen die Zentralklinik sei damit noch nicht verbunden. In den folgenden Wochen und Monaten wurden jedoch weitere Fakten geschaffen. Dazu zählte auch die Einstellung des Geschäftsführers Zentraklinik Claus Eppmann.
Nach Einschätzung des Aktionsbündnisses Klinikerhalt scheint Weber nicht mehr Herr des Verfahrens zu sein. Völlig absurd sei die Annahme, bei den geforderten Haushaltsmitteln könne es sich um unverbindliche „Absichtserklärungen“ handeln. Die bereits erbrachten Planungsleistungen Dritter müssten selbstverständlich vom Landkreis bezahlt werden. Auch der Geschäftsführer der Zentralklinik mbH, Claus Eppmann, habe schließlich einen Anspruch auf ein für diese Tätigkeit angemessenes Gehalt. So wie man Eppmann einschätze, dürfte dieser keinen Vertrag unterschrieben haben, in dem lediglich die Absicht erklärt wird, ihm (vielleicht) ein Gehalt zukommen zu lassen.
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