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Kaufverträge auf den Prüfstand!
Das ”MVZ-Urteil” des Bundessozialgerichts sorgt für erhebliche Verunsicherung bei Praxen und Versorgungszentren. Kauf- und Arbeitsverträge müssen der neuen Rechtslage angepasst werden.
Von Julia Frisch
BERLIN. Ein Vertragsarzt, der zugunsten einer Anstellung auf seine Zulassung verzichtet, muss die Absicht haben, mindestens drei Jahre als Angestellter in der aufkaufenden Praxis oder im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zu arbeiten. Erst danach darf die Praxis oder das MVZ seine Stelle bedarfsunabhängig nachbesetzen.
Dieses Urteil des Bundessozialgerichts hat im Mai für Furore unter Vertragsärzten gesorgt, nun liegt seit dem Wochenende die Begründung vor und hat die bisherige Auslegung weitgehend bestätigt (wir berichteten).
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