Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Zum Lesen empfohlen: ”MVZ-Urteil” des Bundessozialgerichts

Quel­le: Ärz­te­Zei­tung -> Zum voll­stän­di­gen Bei­trag

Kaufverträge auf den Prüfstand!

kaufvertragDas ”MVZ-Urteil” des Bun­des­so­zi­al­ge­richts sorgt für erheb­li­che Ver­un­si­che­rung bei Pra­xen und Ver­sor­gungs­zen­tren. Kauf- und Arbeits­ver­trä­ge müs­sen der neu­en Rechts­la­ge ange­passt wer­den.

Von Julia Frisch

BERLIN. Ein Ver­trags­arzt, der zuguns­ten einer Anstel­lung auf sei­ne Zulas­sung ver­zich­tet, muss die Absicht haben, min­des­tens drei Jah­re als Ange­stell­ter in der auf­kau­fen­den Pra­xis oder im Medi­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­zen­trum (MVZ) zu arbei­ten. Erst danach darf die Pra­xis oder das MVZ sei­ne Stel­le bedarfs­un­ab­hän­gig nach­be­set­zen.

Die­ses Urteil des Bun­des­so­zi­al­ge­richts hat im Mai für Furo­re unter Ver­trags­ärz­ten gesorgt, nun liegt seit dem Wochen­en­de die Begrün­dung vor und hat die bis­he­ri­ge Aus­le­gung weit­ge­hend bestä­tigt (wir berich­te­ten).


 

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