Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Grüne: Bürger wurden zu Zaungästen degradiert

Aurich (okj) – Land­rat Harm-Uwe Weber (SPD) und die Mehr­heits­frak­ti­on hat sich mit der Ableh­nung des Bür­ger­be­geh­rens hin­ter For­ma­li­en ver­schanzt. Dies erklär­te am Don­ners­tag­abend (17.3.) die Frak­ti­on der Grü­nen im Auricher Kreis­tag. Der Kreis­aus­schuss hat­te den Antrag auf ein Bür­ger­be­geh­ren für den Erhalt wohn­ort­na­her Kran­ken­häu­ser mit sechs zu vier Stim­men und einer Ent­hal­tung abge­wie­sen. Für die Grü­nen sei dies kei­ne Über­ra­schung gewe­sen, heißt es in der Mit­tei­lung.

Die Ver­wal­tung und SPD traue ihren eige­nen Argu­men­ten nicht. Gruene_Logo-auf_weissGleich­zei­tig sprä­chen sie den Bür­gern das Recht und die Fähig­keit ab, ihre urei­ge­nen Inter­es­sen für die Zukunft der Gesund­heits­ver­sor­gung im Land­kreis Aurich mit­be­stim­men zu kön­nen.

Die Hal­tung ver­deut­li­che einen Inter­es­sen­kon­flikt. Eine Ver­wal­tung, die auf Bie­gen und Bre­chen ein Pro­jekt durch­brin­gen will, kön­ne nicht gleich­zei­tig den Bür­gern erlau­ben, sich dage­gen aus­zu­spre­chen. Zwar sei sie ver­pflich­tet, die for­mal-recht­li­chen Vor­ga­ben der Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sung zu beach­ten, unver­ständ­lich sei jedoch, dass bis­lang nichts getan wur­de, um die Debat­te zu ver­sach­li­chen.

a abgelehntSo hät­te man bei­spiels­wei­se, wie es in ande­ren Regio­nen selbst­ver­ständ­lich ist, eine zwei­te Mei­nung zu der Recht­mä­ßig­keit des Bür­ger­be­geh­rens ein­ho­len kön­nen, etwa beim Städ­te- und Gemein­de­bund oder bei der Kom­mu­nal­auf­sichts­be­hör­de des Lan­des, kri­ti­sie­ren die Grü­nen.

Statt­des­sen habe die Ver­wal­tung als Pro­jekt­be­trei­ber das Bür­ger­be­geh­ren selbst geprüft und erklä­re logi­scher­wei­se die Pro­gno­sen der Kri­ti­ker des Pro­jek­tes für feh­ler­haft und die eige­nen für seri­ös.

Bürger werden zu Zaungästen degradiert

Dabei sei­en mög­li­che Kos­ten­stei­ge­run­gen, fik­ti­ve Kos­ten­an­tei­le, Zuschüs­se oder etwa ver­än­der­te Haus­halts­an­sät­ze im Land nicht berück­sich­tigt oder kur­zer­hand geschätzt wor­den. Die­se Art der JWI G 2853„krea­ti­ven Finanz­pla­nung“ zei­ge deut­lich, dass es dem Land­kreis nie dar­um gegan­gen sei, sich ernst­haft mit dem Bür­ger­wil­len aus­ein­an­der­zu­set­zen.

Man set­ze im Gegen­teil auf Zeit und hof­fe, dass die Macht des Fak­ti­schen die Aus­ein­an­der­set­zung been­det. Hier klä­re sich, dass direk­te Demo­kra­tie nicht gewollt wird und alle anders­lau­ten­den Aus­sa­gen nur Lip­pen­be­kennt­nis­se sei­en. In der Ver­wal­tung und den Mehr­heits­frak­tio­nen sei man sich selbst genug. Die Bür­ger wer­den zu Zaun­gäs­ten degra­diert. Ob sie sich das gefal­len las­sen, wer­de die Kom­mu­nal­wahl am 11. Sep­tem­ber 2016 zei­gen.


 

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