okj-Gastkommentar
von Engelbert Smit
So langsam frage ich mich, ob der Landrat Harm-Uwe Weber noch seinen Aufgaben gewachsen ist.
Im Vorfeld der Abstimmung zum Konsortialvertrag wurde er von einem Mitglied im Kreistag gefragt, woher er denn die 6,25 Mio. € nehmen will, die der Landkreis lt. Konsortialvertrag für die Planungskosten der Zentralklinik im Haushalt sofort aktivieren muss. Offensichtlich ohne Sachverstand meinte er, es handele sich doch nur um eine Absichtserklärung ohne Verpflichtung.
Irgendwie hat der Hinweis ihn doch wohl bewogen, noch einmal über seine eigene, unsinnige Aussage ”ein Vertrag ist nur eine Absichterklärung” nachzudenken.
Ob er sich vielleicht als Jurist erinnerte, was er einmal gelernt haben müsste oder die BDO legal fragte, ob ein Vertrag doch etwas anderes ist als eine Absichtserklärung, entzieht sich meiner Kenntnis.
Zumindestens wurde wohl als Ergebnis kurzer Hand gemeinsam mit der Verwaltung ein Posten von 5 Mio. € Steuergeld im LK-Haushalt ”gefunden” und auf die Zentralklinikpläne umgewidmet, um die Abstimmung des Kreistages über den Konsortialvertrag nicht verschieben zu müssen.
Diese 5 Mio. € waren zwar eigentlich von den politischen Gremien im Landkreis für den sozialen Wohnungsbau (hier Flüchtlingsunterkünfte) bestimmt worden, aber das erschien dem Landrat nicht mehr wichtig zu sein. Auf eine Nachfrage bei diesem demokratisch gewähltem Gremium hat er in seinem eigenen, sonderbaren Demokratieverständnis jedoch lieber verzichtet.
Mit seiner wiederholten Erklärung in der ON vom 05.10. ”Wir sind davon ausgegangen, dass keine unmittelbare Zahlungsverpflichtung mit dem Konsortialvertrag entsteht”, beweist er m.E. erneut sein Unvermögen, einfachste rechtliche Folgen aus einem Vertrag zu erkennen.
Mit dieser Unwissenheit ”gesegnet”, erdreistete er sich jedoch ein paar Tage zuvor öffentlich im Kreistag, Professor Dr. Koch, der an der Uni Osnabrück lehrt und als Fachanwalt für Kommunalrecht den Konsortialvertrag als rechtswidrig einschätzte, öffentlich abzukanzeln.
Weber erkläre, so einen Blödsinn schon lange nicht mehr gehört zu haben. Die Warnungen des Fachjuristen bezeichnete Weber sogar als „eines deutschen Professors unwürdig“. Mir ist unverständlich, wie im Landkreis Aurich einem Landrat, der sich selbst in einfachen Vertragsfragen disqualifiziert hat, unter diesen Voraussetzungen weiter Vertrauen geschenkt werden kann.
Seine merkwürdige Entscheidungsfreude und sein sehr eigenwilliges Demokratieverständnis wird aber inzwischen auffällig.
Comments are closed.