Das Aktionsbündnis hat Klage beim Oberverwaltungsgericht in Oldenburg eingereicht. Der Kreisausschuss in Aurich hatte einen Antrag auf ein Bürgerbegehren zur geplanten Zentralklinik aus formalen Gründen abgewiesen.
Die Absicht dieses Bürgerbegehrens ist es, ein nach der Niedersächsischen Kommunalverfassung verbrieftes Recht in Anspruch zu nehmen, um im Rahmen eines Bürgerentscheids die Menschen unserer Region bei der Entscheidung für oder gegen eine Zentralklinik in Georgsheil zu beteiligen.
Das Bündnis tritt gemeinsam mit vielen Menschen für eine gesunde Zukunft und eine gesicherte Versorgung in wohnortnahen Krankenhäusern ein. Die Häuser in Wittmund und Leer beweisen, dass qualifiziertes und wirtschaftliches Arbeiten auch in älteren Gebäuden erfolgreich sein kann.
Die bestehenden Häuser in Emden, Norden und Aurich benötigen nach Berechnungen der Beratergesellschaft BDO rund 100 Millionen Euro für notwendige Investitionen.
Demgegenüber stehen die Planungen einer Zentralklinik, die inklusive Folgekosten – etwa zur Erschließung der Infrastruktur – eine Größenordnung von bis zu 500 Millionen Euro erreichen kann.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen kosten viel Geld
Wir bitten Sie deshalb, die Durchsetzung eines Bürgerentscheids nicht nur mit Ihrer Unterschrift, sondern auch mit einem kleinen Beitrag für die zu zahlenden Anwalts- und Gerichtskosten zu unterstützen.
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