okj-Kommentar
von Helmut Hagemeister
Der Auricher Kreistag und der Emder Rat haben am 6.9. eine befristete Weiterführung der „Zusammenarbeit im Klinikbereich“ beschlossen. Im Rahmen des bestehenden Konsortialvertrages verpflichten sie die Geschäftsführung der Trägergesellschaft Zentralklinikum, bis zum 31.12. (Emden bis 31.3.18) „ein Konzept zum weiteren Vorgehen ohne Initiierung eines gemeinsamen Standortes vorzulegen“. Wer wäre gegen eine schnelle und unvoreingenommene Analyse und die Entwicklung von Lösungskonzepten für einen zukunftsfähigen Betrieb der drei Kliniken ? – Sicher niemand!
Doch der Weg den die kommunalen Auftraggeber beschreiten, weckt starke Zweifel: Ergebnisoffene Analyse bei der Ziellösung? Politikersprech, dem kaum ein Mensch vertrauen entgegenbringen kann. Das ergibt sich allein aus den Sachverhalten, so, wie sie vom Kreistag und dem Rat der Stadt Emden entgegen dem Votum der Bürger worden sind.
- In dem jetzt bestätigten Vertrag haben der Landkreis Aurich und die Stadt Emden ihre Verantwortung für den (derzeitigen und zukünftigen) Betrieb der drei Klinken an die Trägergesellschaft Zentralklinikum übertragen. Das zigfach formulierte Ziel dieses Vertrages und damit Aufgabe der Trägergesellschaft ist die Vorbereitung eines „Projekts Zentralklinik“. Auch wenn man jetzt den „gemeinsamen Standort“ ausklammert : Landkreis Aurich und Stadt Emden binden sich (entgegen den Beschlüssen im Kreistag) mit der Verlängerung nunmehr langfristig an diese Trägergesellschaft !
- Die kommunalen Träger weigern sich ausdrücklich, die in den Bürgerentscheiden geforderte (und für Emden durch Bürgerentscheid explizit bestätigte) Erhaltung aller drei Krankenhausstandorte als neue Zielvorgabe zu akzeptieren – und sich auf sie festzulegen. Bereits in dem Vertrag hatten sie sich und die Trägergesellschaft zur Weiterarbeit an einem „Projekt Zentralklinik“ auch für den Fall verpflichtet, daß es aufgrund eines Bürgerentscheides nicht umsetzbar sein sollte! Sie haben sich damit schon im Rahmen des Vertrages angemaßt, ein (ggf. störendes) Bürgerentscheidergebnis in den Rang einer bloßen „Bedenkenäußerung“ herabzustufen, die für ihr weiteres Vorgehen nicht bindend sei. Mit der Verlängerung des Vertrages gemäß dieser Klausel haben sie diesen Schritt gestern vollzogen und sich so über die Ergebnisse des Bürgerentscheides hinweggesetzt.
- Sie beauftragen mit der Konzeptentwicklung jetzt den Geschäftsführer der Trägergesellschaft. Dieser hat seit Beginn seiner Tätigkeit kategorisch jeden Lösungsweg, bei dem die drei Standorte erhalten und saniert würden, als wirtschaftlich nicht darstellbar bezeichnet. Außerhalb einer Zentralklinik, so sein immer wieder versichertes Credo, könne es nur mit massivem Personalabbau, Abteilungs‑, ggf. Standortortschließungen und Privatisierungsoptionen eine zukunftsfähige Lösung geben. Mit den gestrigen Beschlüssen wurde er in seinem vertraglichen Auftrag bestätigt, über Sanierungsmaßnahmen die Krankenhäuser in einen Zustand zu überführen, in dem sie „reif für eine Zentralisierungslösung“ sind.
Fazit
Bürger, Patienten und Klinikpersonal können sich auf ein dickes Ende gefasst machen. Kreistag und Rat haben – nun auch noch unter Mißachtung des Bürgervotums – erneut die Chance vertan, die Sicherung einer guten und wohnortnahen Gesundheitsversorgung in den bestehenden kommunalen KH endlich voranzubringen. Alle Türen offen.. halten sie auf diese Weise nur dem „Geschäftsbesorger“ BDO, der für Konzeptentwicklung, Beratung, Management und ..und ..und schon mal weitere Millionen aus den Haushalten einplanen kann. Wie der Landrat an anderer Stelle zum gleichen Thema sagte : „Die Rechnung bezahlt ja die Verwaltung“.
Comments are closed.