Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Geheime Zentralklinikträume

okj-Kommentar
von Helmut Hagemeister

Der Auricher Kreis­tag und der Emder Rat haben am 6.9.  eine befris­te­te Wei­ter­füh­rung der „Zusam­men­ar­beit im Kli­nik­be­reich“ beschlos­sen. Im Rah­men des bestehen­den Kon­sor­ti­al­ver­tra­ges ver­pflich­ten sie die Geschäfts­füh­rung der Trä­ger­ge­sell­schaft Zen­tral­kli­ni­kum, bis zum 31.12. (Emden bis 31.3.18) „ein Kon­zept zum wei­te­ren Vor­ge­hen ohne Initi­ie­rung eines gemein­sa­men Stand­or­tes vor­zu­le­gen“. Wer wäre gegen eine schnel­le und unvor­ein­ge­nom­me­ne Ana­ly­se und die Ent­wick­lung von Lösungs­kon­zep­ten  für einen zukunfts­fä­hi­gen Betrieb der drei Kli­ni­ken ? – Sicher nie­mand!

Doch der Weg den die kom­mu­na­len Auf­trag­ge­ber beschrei­ten, weckt star­ke Zwei­fel: Ergeb­nis­of­fe­ne Ana­ly­se bei der Ziel­lö­sung? Poli­ti­ker­sprech, dem kaum ein Mensch ver­trau­en ent­ge­gen­brin­gen kann. Das ergibt sich allein aus den Sach­ver­hal­ten, so, wie sie vom Kreis­tag und dem Rat der Stadt Emden ent­ge­gen dem Votum der Bür­ger wor­den sind.

  1. In dem jetzt bestä­tig­ten Ver­trag haben der Land­kreis Aurich und die Stadt Emden ihre Ver­ant­wor­tung für den (der­zei­ti­gen und zukünf­ti­gen) Betrieb der drei  Klin­ken an die Trä­ger­ge­sell­schaft Zen­tral­kli­ni­kum über­tra­gen. Das zig­fach for­mu­lier­te Ziel die­ses Ver­tra­ges und damit Auf­ga­be der Trä­ger­ge­sell­schaft ist die Vor­be­rei­tung eines „Pro­jekts Zen­tral­kli­nik“. Auch wenn man  jetzt  den „gemein­sa­men Stand­ort“ aus­klam­mert :  Land­kreis Aurich und Stadt Emden bin­den sich (ent­ge­gen den Beschlüs­sen im Kreis­tag)  mit der Ver­län­ge­rung  nun­mehr  lang­fris­tig an die­se Trä­ger­ge­sell­schaft !
  2. Die kom­mu­na­len Trä­ger wei­gern sich aus­drück­lich, die in den Bür­ger­ent­schei­den gefor­der­te (und für Emden durch Bür­ger­ent­scheid expli­zit  bestä­tig­te) Erhal­tung aller drei Kran­ken­haus­stand­or­te  als neue  Ziel­vor­ga­be zu akzep­tie­ren –  und sich auf sie fest­zu­le­gen. Bereits in dem Ver­trag  hat­ten sie sich und die Trä­ger­ge­sell­schaft zur Wei­ter­ar­beit an einem „Pro­jekt Zen­tral­kli­nik“  auch für den Fall  ver­pflich­tet, daß es auf­grund eines Bür­ger­ent­schei­des nicht umsetz­bar sein soll­te!  Sie haben sich damit schon im Rah­men des Ver­tra­ges ange­maßt, ein (ggf. stö­ren­des) Bür­ger­ent­schei­d­er­geb­nis  in den Rang einer blo­ßen „Beden­ken­äu­ße­rung“ her­ab­zu­stu­fen, die für ihr wei­te­res Vor­ge­hen  nicht bin­dend sei.  Mit der Ver­län­ge­rung des Ver­tra­ges gemäß die­ser Klau­sel  haben sie die­sen Schritt ges­tern voll­zo­gen und sich so über die Ergeb­nis­se des Bür­ger­ent­schei­des hin­weg­ge­setzt.
  3. Sie beauf­tra­gen mit der Kon­zept­ent­wick­lung jetzt den Geschäfts­füh­rer der Trä­ger­ge­sell­schaft. Die­ser hat seit Beginn sei­ner Tätig­keit kate­go­risch jeden Lösungs­weg, bei dem die drei Stand­or­te erhal­ten und saniert wür­den, als wirt­schaft­lich nicht dar­stell­bar bezeich­net. Außer­halb einer Zen­tral­kli­nik, so sein immer wie­der ver­si­cher­tes Cre­do, kön­ne es nur mit mas­si­vem Per­so­nal­ab­bau, Abteilungs‑, ggf. Stand­ort­ort­schlie­ßun­gen und Pri­va­ti­sie­rungs­op­tio­nen eine zukunfts­fä­hi­ge Lösung geben. Mit den gest­ri­gen Beschlüs­sen wur­de er in sei­nem ver­trag­li­chen Auf­trag bestä­tigt, über Sanie­rungs­maß­nah­men die Kran­ken­häu­ser in einen Zustand zu über­füh­ren, in dem sie „reif für eine Zen­tra­li­sie­rungs­lö­sung“ sind.

Fazit  

Bür­ger,  Pati­en­ten  und Kli­nik­per­so­nal kön­nen sich auf ein dickes Ende gefasst machen.   Kreis­tag und Rat haben  – nun auch noch unter Miß­ach­tung des Bür­ger­vo­tums –  erneut die Chan­ce ver­tan, die  Siche­rung einer guten und wohn­ort­na­hen  Gesund­heits­ver­sor­gung in den bestehen­den kom­mu­na­len  KH end­lich vor­an­zu­brin­gen. Alle Türen offen.. hal­ten sie auf die­se Wei­se  nur dem „Geschäfts­be­sor­ger“ BDO, der für Kon­zept­ent­wick­lung, Bera­tung, Manage­ment und ..und ..und  schon mal wei­te­re Mil­lio­nen aus den Haus­hal­ten ein­pla­nen kann. Wie der Land­rat an ande­rer Stel­le zum glei­chen The­ma sag­te : „Die Rech­nung bezahlt ja die Ver­wal­tung“.


 

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