Gesundheitsmarkt: 60 Milliarden
Entsprechen empfiehlt auch der recht einflussreiche Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), unterstützt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bereits 2014 den Kommunen, ihre Krankenhäuser verstärkt zu privatisieren.
Nach Angaben des DIHK hat der Krankenhaussektor mit einer Bruttowertschöpfung von über 60 Mrd. Euro und über 1,5 Mio. Erwerbstätigen eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Diese Potentiale – insbesondere die der Krankenhäuser in privater Trägerschaft, müssten genutzt werden. Dabei würden krankenkassenfinanzierte Betriebskosten und steuerfinanzierte Investitionen einen sinnvolle betriebswirtschaftliche Planung hindern, vor allem durch die starke Abhängigkeit „kommunalpolitischer Einflüsse“. Unter Beteiligung privater Anbieter, müsse das Wettbewerbsrecht mehr Beachtung finden.
Entsprechend hat in den letzten Jahrzehnten in Deutschland die Verbreitung privater Klinikbetreiber stark zugenommen. Ihre Akquise fokussiert sich besonders auf Krankenhauseinrichtungen mit Versorgungsauftrag bzw. Plankrankenhausstatus. Hintergrund ist, dass nur auf diese Weise eine Teilnahme an der Versorgung der GKV-Versicherten gewährleistet ist, die den Großteil der Bevölkerung stellen und damit aus betriebswirtschaftlicher Sicht wichtig für die Erlössicherung sind. Mit der Akquise geht meistens auch eine sogenannte „materielle Privatisierung“ in besonders lukrativen Sektoren einher.
Kommunale Träger mit dem Rücken an der Wand
Demgegenüber stehen die kommunalen Träger meist finanziell mit dem Rücken an der Wand, da sie im Rahmen der Daseinsvorsorge vor allem die Grund- und Regelversorgung ihrer Bürger sicher zu stellen hat. Hier allerdings sind durch Bundesgesetze finanzielle Mittel entzogen worden, was vor allem auf effektive Lobbyarbeit privater Krankenhausketten zurückzuführen ist. Bereits unter der Regierung Schröder/Fischer (rot/grün) wurde es zur Selbstverständlichkeit, Lobbyisten als Fachpersonal für die Arbeitsebene in Ministerien einzuwerben, die dann die als fachkompetent klassifizierten Gesetzestexte erarbeiteten.
Die darüber eingezogene chronische Unterfinanzierung beschrieb Niedersachsens Sozialmiminsterin Cornelia Rundt (SPD) mit den folgenden Worten:
„Die Folgen erleben wir heute. Die Grund- und Regelversorgung ist chronisch unterfinanziert, während Krankenhäuser, die sich auf elektive (ausgewählte) Leistungsangebote beschränken, ein gutes Auskommen haben. Es ist eine stereotype Erfahrung unserer Regionalgespräche: Das Allgemeinkrankenhaus gerät wirtschaftlich auf Grundeis, während der Elektivanbieter nebenan ein gutes Auskommen hat.
Die spezialisierten Angebote sind lukrativ. Sahnehäubchen auf der Krankenhausentgelttorte. Besonders heftige Kämpfe sind zum Beispiel um die psychosomatische Medizin entbrannt. Mit Klagen, Gegenklagen, Sofortvollzug und Klagen gegen den Sofortvollzug. Jeder will psychosomatische Medizin anbieten.
Ich wünschte mir ein so großes Interesse der Krankenhausträger auch einmal bei der Geburtshilfe. Die aber ist Teil der Grundversorgung und verbleibt als Zuschussgeschäft bei den kommunalen und den kirchlichen Trägern“.
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