Ostfriesisches Klinik Journal

Für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser

Aktionsbündnis: Spendenkonto für Klage gegen Landkreis eingerichtet

JWI G 1815Aurich/Norden (okj) – Unter dem Namen „Ver­ein UEK Stand­or­te“ hat das Akti­ons­bünd­nis Kli­ni­ker­halt einen Ver­ein gegrün­det, um das recht­li­che Ver­fah­ren gegen den Land­kreis Aurich finan­zie­ren zu kön­nen. Hier­zu wur­de am ver­gan­ge­nen Frei­tag (27.5.) ein Spen­den­kon­to bekannt­ge­ge­ben. Der Ver­ein sei damit auch in der Lage, bei Bedarf eine Spen­den­quit­tung aus­zu­stel­len.

Der Kreis­aus­schuss des Land­krei­ses Aurich hat­te mehr­fach einen Antrag auf Bür­ger­be­geh­ren für den Erhalt der UEK-Stand­or­te in Aurich und Nor­den aus for­ma­len Grün­den abge­wie­sen. Bemän­gelt wur­de ein unzu­rei­chen­der Kos­ten­de­ckungs­vor­schlag, in dem dar­ge­legt ist, wie die bestehen­den Stand­or­te wirt­schaft­lich geführt wer­den könn­ten.

Die­ser in der Kom­mu­nal­ver­fas­sung vor­ge­schrie­be­ne Kos­ten­de­ckungs­vor­schlag, soll nach dem Wil­len der Lan­des­re­gie­rung jedoch abge­schafft wer­den. Eine ent­spre­chen­de Rati­fi­zie­rung durch den Nie­der­säch­si­schen Land­tag wird nach der Kom­mu­nal­wahl erwar­tet. Damit es im Ver­lauf eines Bür­ger­ent­schei­des nicht mehr mög­lich ist, sich über ein Bür­ger­be­geh­ren hin­weg­zu­set­zen und voll­ende­te Tat­sa­chen zu schaf­fen, sol­len zudem als zuläs­sig aner­kann­te Bür­ger­ent­schei­de eine Sperr­wir­kung erhal­ten.

Beitragsbild_#SieboldsEin­ge­reicht haben die Kla­ge die Auricher Hol­ger Rohlfing, Inge­borg Hart­mann-Seibt und Jür­gen Reiß, da das Akti­ons­bünd­nis selbst als Orga­ni­sa­ti­on kein Kla­ge­recht hat. Der neu gegrün­de­te Ver­ein, zu des­sen Vor­sit­zen­den der Auricher Rats­herr Hen­drik Sie­bolds (Die Lin­ke) gewählt wur­de, soll sicher­stel­len, dass die drei Per­so­nen die Kos­ten des Ver­fah­rens nicht aus pri­va­ter Tasche zah­len müs­sen. For­mal kla­gen sie als Pri­vat­per­so­nen.

Wie die Spre­che­rin des Akti­ons­bünd­nis in Nor­den, Mar­git­ta Schweers im sozia­len Netz­werk Face­book erklär­te, müs­se im Land­kreis Aurich die Bür­ger­be­tei­li­gung auf dem Kla­ge­weg  erstrit­ten wer­den. Das Akti­ons­bünd­nis wol­le, das die Bür­ger gefragt wer­den – unab­hän­gig davon, ob sie eine Zen­tral­kli­nik befür­wor­ten oder ableh­nen. Dies sei schließ­lich ein in der Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sung ver­brief­tes demo­kra­ti­sches Recht der Bür­ger.

Spendenkonto ABHen­drik Sie­bolds beton­te, der Kreis­tag hät­te bereits im ver­gan­ge­nen Jahr einer Bür­ger­be­fra­gung zustim­men kön­nen. , von dem nicht nur alle Wahl­be­rech­tig­ten, son­dern alle Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner je­den Alters be­trof­fen sind, müs­se si­cher sein, dass das Pro­jekt in der Bevöl­ke­rung Akzep­tanz fin­det, heißt es in der Begrün­dung.

Trotz die­ser Begrün­dung lehn­ten SPD und CDU die­sen Antrag ab, ob­wohl eine Bür­ger­be­fra­gung le­dig­lich als eine Art „amt­li­che Mei­nungs­um­fra­ge“ gilt. Anders als ein Bür­ger­be­geh­ren oder Bür­ger­ent­scheid, hat die Bür­ger­be­fra­gung für die Poli­tik kei­ne bin­dende Wir­kung.


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