Aurich/Emden (okj) – Der Landkreis Aurich wie auch die Stadt Emden haben den Entwurf des sogenannten Konsortialvertrags jetzt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dieser 28-Seiten umfassende Entwurf kann von interessierten Bürger auf den offiziellen Seiten des Landkreises und der Stadt Emden abgerufen werden. Gleiches gilt für die Beschlussvorlagen für den Emder Rat und den Auricher Kreistag. (Die genannten Dokumente sind zum download den Links hinterlegt). Es ist beabsichtigt, diesen Vertrag am 29.9.16 von beiden Kommunalparlamenten in Emden und Aurich genehmigen zu lassen.
Im Auricher Kreistag hat Bündnis90/Die Grünen einen Antrag gestellt, in dem der noch amtierende Kreistag aufgefordert wird, diese weitreichende Entscheidung dem von den Bürgern neu gewählten Kreistag zu überlassen. Auch im Emder Rat mehren sich die Stimmen der Abgeordneten aller Parteien, die entweder Änderungsanträge stellen wollen bzw. sich noch näher mit diesem Vertragswerk und dessen Folgen befassen möchten. Für interessierte hat die Stadt Emden zusätzlich die Satzung des Emder Klinikums, die der Trägergesellschaft Zentralklinik und die der Ubbo-Emmius-Kliniken eingestellt.
Quelle dieser Dokumente ist das Bürgerinformationssystem des Landkreises und das der Stadt Emden. Hier können auch weitere Dokumente eingesehen werden.
Bürger sind aufgefordert sich selbst ein Bild über das Vertragswerk zu machen
OKJ empfiehlt allen Bürgern, sich den Konsortialvertrag von den offiziellen Seiten herunter zu laden und aufmerksam zu lesen. Wir sind der Auffassung, das bei diesem Thema die Bürgerbeteiligung nicht weiter ignoriert werden darf. Das bedingt allerdings auch, dass sich die Bürger mit einem Vertrag beschäftigen sollten, der zweifelsfrei keine leichte Lektüre ist. In dem Vertrag ist auch festgelegt, welche finanziellen Mittel die beiden Kommunen aus ihrem Haushalt für das Vorhaben bereit zu stellen haben.
Die eingegangenen Verpflichtungen sind rechtsverbindlich und können von den Nachfolgern der derzeit noch amtierenden Kommunalparlamente in Emden und Aurich nicht zurückgeholt werden. Der Vertrag erlischt nur dann, wenn ein Bürgerentscheid gegen eine Zentralklinik ausfällt oder die Fördergelder aus Niedersachsen nicht in der für erforderlich gehaltenen Größenordnung fließen.
Bei einem Regierungswechsel in Niedersachsen, ist diese Möglichkeit nicht völlig ausgeschlossen. Auch vor diesem Hintergrund wird auf kommunaler Ebene derzeit „auf die Tube gedrückt“ – da der Zeitplan zur Realisierung des umfangreichen Vorhabens sehr eng gesteckt ist.
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